„Gewolltes Nichtwissen kann als kulturelle Fähigkeit verstanden werden“
Wir leben in einer Wissensgesellschaft, in der Bildung und Forschung einen besonderen Stellenwert haben. Wissen gilt zudem als wesentlicher Wachstumstreiber für die Wirtschaft. Und doch profitieren wir alle unter bestimmten Umständen auch von gewolltem Nichtwissen. Wieso dieses gezielte Ausblenden von Informationen in bestimmten Bereichen sogar vorgeschrieben und unterrichtet werden sollte, erklären Ralph Hertwig, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, und Christoph Engel, Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern.
Herr Hertwig, warum haben Sie sich als Psychologe mit gewolltem Nichtwissen beschäftigt?
Ralph Hertwig: Was mich so an dem Phänomen des gewollten Nichtwissens fasziniert, ist, dass es einer tiefverwurzelten Intuition widerspricht. In der Ideengeschichte der Menschheit gibt es die Vorstellung, nach der wir alle uneingeschränkt neugierig sind. Dass Menschen Dinge nicht wissen wollen, ist überraschend und wirft eine Menge Fragen auf. Ist gewolltes Nichtwissen ein eher seltenes oder ein häufiges Phänomen? Wann tritt es auf? Warum entscheiden sich Menschen für gewolltes Nichtwissen? Zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus ganz verschiedenen Disziplinen haben wir uns im Rahmen des Ernst Strüngmann Forums mit diesen Fragen beschäftigt und festgestellt, dass es kein exotisches Phänomen ist. Gewolltes Nichtwissen tritt in ganz verschiedenen Lebensbereichen auf: im sozialen Kontext, in strategischen Interaktionen und auch, wenn es um die Regulation starker Emotionen geht.
Herr Engel, welche Rolle spielt das gewollte Nichtwissen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive für das Zusammenleben?
Christoph Engel: Die klassische Antwort des Juristen passt auch hier: Es kommt darauf an. Ein Lehrbuchbeispiel ist das der schwangeren Bewerberin. Der Arbeitgeber weiß, dass er nicht nach einer Schwangerschaft fragen darf. Und die Bewerberin darf sogar lügen, sollte er doch fragen. Auch wenn es für den Arbeitgeber Nachteile hat, eine schwangere Frau einzustellen, erzwingt das Recht in diesem Fall Nichtwissen. Ganz anders verhält es sich hingegen bei der Produkthaftung von Unternehmen. Ein Unternehmen kann sich nicht damit herausreden, es hätte einen Produktfehler nicht bemerkt. Es haftet auch für ungenügende Kontrollen. In diesem Fall erzwingt das Recht den Erwerb und die Nutzung von Wissen.
In welchen Situationen entscheiden sich Menschen dafür, etwas nicht wissen zu wollen?
Ralph Hertwig: Wir unterscheiden mindestens sechs Funktionen von gewolltem Nichtwissen. Eine wichtige Funktion ist die Emotionsregulierung. Bestimmte Dinge nicht zu wissen, kann uns helfen, negative Emotionen zu vermeiden. So treffen manche Menschen zum Beispiel bewusst die Entscheidung, ihre Stasi-Akten nicht einzusehen, weil sie befürchten, Dinge zu lesen, die sie extrem traurig oder auch zornig machen würden. Beispielsweise, dass jemand, der ihnen nahesteht, mit der Stasi zusammengearbeitet hat. Eine zweite Funktion ist das Aufrechterhalten von Spannung und Überraschung: Bei einem Krimi möchten wir nicht vorab wissen, wie er ausgeht. Eine weitere Funktion betrifft den Erwerb neuer Fertigkeiten. Wenn ich mich als Anfänger ständig mit Fortgeschrittenen vergleiche, die besser sind als ich, kann das demotivierend wirken. Gewolltes Nichtwissen kann aber auch strategisch eingesetzt werden. Für jemanden, der eine Leitungsfunktion in der Politik oder Wirtschaft hat, kann es strategisch sehr wichtig sein, wahrheitsgemäß sagen zu können: „Von diesen Vorgängen habe ich nichts gewusst“. So wie Franz Beckenbauer, der im Zuge der Sommermärchen-Affäre sagte: „Ich habe immer blind unterschrieben“. Darüber hinaus kann gewolltes Nichtwissen Menschen vor bestimmten Vorurteilen schützen und so zu besseren Entscheidungen führen. Außerdem können wir gewolltes Nichtwissen als Strategie zum Informationsmanagement einsetzen. Diese Strategie hilft uns zum Beispiel mit der Informationsflut in den digitalen Medien umzugehen.
Kann das gewollte Nichtwissen Einzelner auch der Gesellschaft schaden?
Christoph Engel: Scheinbar ist die Antwort ganz einfach: Gewolltes Nichtwissen ist nicht akzeptabel, wenn man dadurch Dritten schadet. Doch in einer hoch differenzierten, beziehungsreichen Gesellschaft wie der unseren gibt es eigentlich fast keine Aktivitäten, die keine Auswirkungen auf andere haben. Man kommt deshalb um die Abwägung nicht herum: Was wiegt schwerer: die möglichen Nachteile für Dritte oder die freie Entscheidung gegen den Erwerb oder die Nutzung von Wissen?
Ralph Hertwig: Genau, wenn zum Beispiel jemand einen HIV-Test macht und sich dann entscheidet, das Ergebnis nicht wissen zu wollen, aber weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr hat, würden die meisten von uns das als moralisch hochproblematisch empfinden. Da nimmt die Person mit ihrem Nichtwissen in Kauf, dass sie andere Personen schädigt. Doch im medizinischen Bereich gibt es viele komplizierte Fälle, die nicht so eindeutig sind. Chorea Huntington ist eine unheilbare erbliche Erkrankung des Zentralnervensystems. Mittlerweile gibt es zwar einen sehr guten Test, mit dem man das Vorhandensein des Gendefekts identifizieren kann, jedoch zeigen Statistiken, dass nur zwischen 3 und 25 Prozent der Menschen, die zur Risikogruppe gehören, diesen Test machen. Ist das jetzt im gleichen Maße verwerflich, wie das Ergebnis eines HIV-Test nicht wissen zu wollen? Ich glaube, das würden die meisten von uns nicht so sehen. Wenn man aber weiterdenkt, bedeutet es, dass sich weder die Person selbst, noch die Angehörigen auf die Zeit der Erkrankung vorbereiten können. So betrachtet, wird die ethische Beurteilung schon wieder schwieriger.
Wann ist es denn ethisch richtig, auf Informationen zu verzichten?
Ralph Hertwig: Das Paradebeispiel ist das der eigenen Vorurteile: Wie schützen wir uns vor Faktoren, von denen wir nicht wollen, dass sie unsere Entscheidungen beeinflussen? Hier kann Nichtwissen uns schützen und sogar zu besseren Menschen machen. Ein schönes Beispiel dafür ist eine Untersuchung von zwei Ökonominnen aus den 1990er-Jahren. Sie zeigt, dass einer der Faktoren, warum wir heute sehr viel mehr Frauen in klassischen Orchestern sehen als in der Vergangenheit, das sogenannte blinde Vorspielen ist – im Englischen: blind auditioning. Die Bewerber*innen befinden sich hinter einem Vorhang und können während des Vorspielens nicht gesehen werden, sodass ihr Geschlecht und Aussehen nicht in die Entscheidung mit einfließen kann.
Christoph Engel: Auch im juristischen Bereich hat Nichtwissen eine wichtige Funktion. Ein bekanntes Beispiel stammt aus dem amerikanischen Recht. Information über frühere Verurteilungen des Angeklagten dürfen nicht in den Prozess eingeführt werden. Das wäre verbotene „character evidence“. Denn früheres strafbares Verhalten sagt nichts darüber aus, ob der Angeklagte die Tat begangen hat, die ihm nun zur Last gelegt wird. Es kommt jedoch vor, dass die Staatsanwaltschaft es trotzdem tut, um die die Jury zu beeinflussen. Eine ordentliche Verteidigung rügt die Regelverletzung. Aber was geschieht dann? Normalerweise weist der Richter die Jury an, diese Information zu ignorieren. Doch es gibt eindrucksvolle psychologische Evidenz dafür, dass es Personen sehr schwerfällt, Informationen, die sie erhalten haben, nicht zu berücksichtigen. Wenn man also einen fairen Prozess will, muss man dafür sorgen, dass solche Informationen gar nicht erst genannt werden. Hier wird es ungemütlich für die Rechtswissenschaft. Was passiert, wenn jemand doch verbotene Information einfließen lässt? Meiner Überzeugung nach ist die Entscheidung dann sehr einfach: Dann verliert derjenige den Prozess. Im Sinne einer Abschreckungsperspektive scheint mir diese radikale Lösung am Ende besser, als den nicht funktionierenden Versuch zu unternehmen, Informationen aus den Köpfen wieder rauszukriegen.
Welche Rolle spielen das Internet und die Digitalisierung für das gewollte Nichtwissen?
Christoph Engel: Ich komme noch einmal auf das Beispiel der schwangeren Bewerberin zurück. Heute hinterlassen Menschen immer mehr Daten im Netz. Der potenzielle Arbeitgeber könnte sich zum Beispiel Zugriff auf die Einkaufsdaten bei einer Supermarktkette verschaffen. Wenn er herausfindet, dass eine junge Frau plötzlich keine Zigaretten mehr kauft, wohl aber viele saure Gurken, kann er den Verdacht schöpfen, dass die Bewerberin ein Kind erwartet. Man könnte dem Arbeitgeber natürlich verbieten, solche Daten überhaupt zu nutzen. Aber normalerweise verlangt die Rechtsordnung keinen Nachweis einer konkreten Nutzungsabsicht, bevor man Zugang zu einem Datensatz erhält. Es gibt alternativ auch technische Lösungen, die solche Rückschlüsse verhindern. Man kann Hinweise auf die geschützte Information gleichsam aus den Daten herausrechnen. Das hat aber einen Preis. Die Information, auf die man seine Entscheidung stützt, wird weniger treffsicher. Die Werbewirtschaft verliert zum Beispiel die Möglichkeit, sich gezielt auf typische Veränderungen im Einkaufsverhalten werdender Familien einzustellen. Die Rechtsordnung muss deshalb wieder abwägen: wie viel Verminderung der Entscheidungsqualität in der Werbewirtschaft ist hinzunehmen, damit Arbeitgeber nicht auf Verdacht Einstellungen unterlassen?
Ralph Hertwig: Ich würde die Frage umdrehen und fragen: Welche Rolle kann gewolltes Nichtwissen beim Medienkonsum spielen? Im Jahr 2018 ergab eine Untersuchung, dass sich falsche Informationen auf Twitter schneller weiterverbreiten als wahre. Als Grund dafür vermutet die Wissenschaft, dass falsche Informationen oft überraschend sind und unseren Erwartungen widersprechen. Und alles, was nicht unseren Erwartungen entspricht, ist erst mal interessant. Gleichzeitig sprechen diese falschen Informationen häufig auch unsere Emotionen an. Das muss man wissen! Dann kann gewolltes Nichtwissen uns helfen, einen kognitiven Schutzschirm gegen diese Überflutung mit falschen Informationen aufzubauen. In diesem Sinn und diesem Kontext kann gewolltes Nichtwissen als eine kulturelle Fertigkeit verstanden werden, die zum Beispiel auch im Schulunterricht vermittelt werden könnte.
Wann praktizieren Sie persönlich gewolltes Nichtwissen?
Christoph Engel: Eigentlich mache ich das ständig. Ich denke da an meine Forschungsgruppe, die ich seit 25 Jahren leite. Ich will nicht entscheiden, worüber die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten. Wenn alle einen großen Masterplan abarbeiten würden, wäre unsere Forschung steril. Auch wenn ich das bisher nicht unter dem Begriff gewolltes Nichtwissen verhandelt habe, ist das eine strategische Entscheidung. Forschung braucht Freiheit, und mein Nichtwissen schützt diese Freiheit.
Ralph Hertwig: Ich praktiziere gewolltes Nichtwissen auch häufig und zum Teil sehr bewusst. Neulich habe ich online einen Artikel über Marjorie Taylor Greene gelesen, eine Verschwörungsanhängerin, die ins U.S.-Repräsentantenhaus gewählt wurde. Sie glaubt unter anderem an die sogenannte „Frazzledrip Verschwörungstheorie“, davon hatte ich noch nie gehört. Darunter stand: „Googeln Sie das nicht, wenn Sie einen schwachen Magen haben“. Der Satz war mit einem Hyperlink versehen. Die Versuchung war also groß, darauf zu klicken. Gleichzeit habe ich mich manipuliert gefühlt und mir gesagt: Es ist Zeit, gewolltes Nichtwissen zu praktizieren.
Interview: Artur Krutsch und Kerstin Skork