Tierversuche in der Max-Planck-Gesellschaft

Wer macht in Deutschland Tierversuche?

Keine Tierversuche für Kosmetik und Waschmittel

In Deutschland werden Tierversuche in erster Linie in der Grundlagenforschung sowie der Medizin und Tiermedizin durchgeführt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, neue Wirkstoffe in Tierversuchen auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen zu testen. Tierversuchsfreie Medikamente gibt es daher nicht. Außerdem können Tierversuche für die Erkennung von umweltgefährdenden Einflüssen erforderlich sein. Auch die Giftigkeit von Chemikalien wird mittels Tierversuchen überprüft. Hierfür werden zwar vermehrt Zellkulturen, künstliche Gewebe und Organe eingesetzt, diese können aber Tests an einem kompletten Organismus noch nicht ersetzen.

Verboten sind in Deutschland dagegen Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetik und Hygieneprodukten wie zum Beispiel Waschmitteln sowie in der Rüstungsforschung. Untersagt ist zudem der Import solcher Produkte, wenn sie an Tieren getestet wurden. Trotzdem können auch "tierversuchsfreie" Kosmetika an Tieren getestete Bestandteile enthalten, zum Beispiel wenn ein Inhaltsstoff ursprünglich für einen anderen Zweck entwickelt worden ist und eine Unbedenklichkeitsprüfung an Tieren dafür gesetzlich vorgeschrieben war.  

Warum Tierversuche in der Grundlagenforschung heute und wohl auch in Zukunft unverzichtbar sind, welche Tiere in Versuchen eingesetzt werden und wie die Forscher ihrer Verantwortung gerecht werden – Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier:

Grundsatzerklärung der Max-Planck-Gesellschaft
Tierversuche sind für die Forschung unverzichtbar, sie verpflichten aber auch zum verantwortungsvollen Umgang mit Tieren mehr
Forschung
Das Streben nach Wissen verleiht dem Menschen die Fähigkeit, die Konsequenzen seines Handelns zu erkennen – und nur wer die Folgen seines Tuns kennt, kann verantwortungsbewusst handeln. mehr
Tiere
In den Tierhaltungen der Max-Planck-Gesellschaft leben unterschiedliche Tierarten. mehr
Verantwortung & Ethik
Experimente mit Tieren sind ein ethisches Dilemma. mehr

Tierversuche in der Grundlagenforschung

In der biomedizinischen Grundlagenforschung benötigen Wissenschaftler Tiere, wenn es keine Alternativmethoden zu Tierversuchen gibt oder entsprechende Experimente am Menschen aus ethischen Gründen nicht möglich sind. Die Max-Planck-Gesellschaft hat sich jedoch dazu verpflichtet, Alternativmethoden zu fördern und ihre Entwicklung zu finanzieren. Ihre Wissenschaftler erforschen Alternativmethoden wie Zellkulturen aus Stammzellen, Computermodelle oder bildgebende Verfahren wie die Kernspintomografie. Außerdem entwickeln sie künstliche Gewebe und Organe, die sie für Versuche einsetzen können. Anders als von Tierversuchsgegnern gefordert werden Versuchstiere für die Grundlagenforschung in absehbarer Zukunft unverzichtbar bleiben.

Tierversuchsgegner und Tierschützer kritisieren tierexperimentelle Forschung und verneinen ihre Übertragbarkeit auf den Menschen: Mäuse, Ratten und Affen seien zu unterschiedlich, sodass sich die Ergebnisse tierexperimenteller Forschung nicht auf den Menschen übertragen lassen. So unterschiedlich die verschiedenen Versuchstiere auch sein mögen, so teilen sie doch alle eine gemeinsame evolutionäre Geschichte mit dem Menschen. Deshalb kommen 95 Prozent der Gene einer Maus beim Menschen in ähnlicher Form vor, selbst bei der Fruchtfliege sind es noch 60 Prozent. Daher können Tierversuche wichtige Hinweise darauf geben, ob eine neue Substanz wirksam ist und welche Nebenwirkungen sie haben kann. Für die Übertragbarkeit der Mäuse- oder Affenversuche auf den Menschen gibt es folglich viele Beispiele. Da sich Mäuse und Fruchtfliegen aber natürlich durchaus auch vom Menschen unterscheiden, muss jeder neue Wirkstoff zunächst in klinischen Studien an freiwilligen Probanden getestet werden.

Ohne Tierversuche gäbe es also keine nachweislich wirksamen Medikamente. Trotzdem bringt die tierexperimentelle Forschung Wissenschaftler in ein ethisches Dilemma: Der potenzielle Nutzen für den Menschen und der Schaden für das Tier und andere Pro- und Contra-Argumente müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Wissenschaftler, Tierärzte und Tierpfleger der Max-Planck-Gesellschaft nehmen ihre Verantwortung für die Durchführung von Tierversuchen sowie die artgerechte Unterbringung der Versuchstiere sehr ernst. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie nur an gesunden und stressfreien Tieren aussagekräftige wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen können. Alle Mitarbeiter, die mit Tieren arbeiten, werden künftig zur Teilnahme an einem Seminar zur Tierethik verpflichtet.

Die Max-Planck-Gesellschaft möchte ihre wissenschaftliche Expertise dafür einsetzen, den Tierschutz an ihren Instituten weiter zu verbessern. Max-Planck-Wissenschaftler werden die kognitiven Fähigkeiten unterschiedlicher Versuchstiere sowie Verhaltensäußerungen erforschen, die auf Leid oder Stress schließen lassen. Auch die Empfindungsfähigkeit, das Bewusstsein und die Intelligenz von Tieren soll verstärkt untersucht werden. Mithilfe dieser Erkenntnisse wollen die Forscher künftig Tierversuche so planen und durchführen, dass sie die Versuchstiere weniger belasten. Auch die bevorzugten Lebensbedingungen von Tieren sollen stärker in den Fokus rücken. Damit will die Max-Planck-Gesellschaft zum Beispiel sicherstellen, dass Versuchstiere unter Bedingungen gehalten werden, die das Sozialleben der Tiere berücksichtigen.

Aktuelle Meldungen

Neue Technologie rettet Leben von Patienten mit tödlicher Hautreaktion

Räumliche Proteomik liefert Therapieansatz für Patienten mit toxischer epidermaler Nekrolyse mehr

Wirkstoff gegen seltene Krebsart entdeckt

Forschende haben den Wirkstoff gegen gastrointestinale Stromatumore patentiert und an ein Pharmaunternehmen auslizenziert mehr

Ein Gen für bipolare Störung

Mäuse mit einer Genveränderung, wie sie auch beim Menschen auftreten kann, verhalten sich manisch mehr

Mehr anzeigen

Was ist ein Tierversuch?

Als Tierversuche gelten Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für ein Tier verbunden sein könnten. Auch Eingriffe am Erbgut eines Organismus gelten als Tierversuche, wenn sie Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen könnten. Diese Definition umfasst alle Tierarten, also Würmer und Insekten bis hin zu Säugetieren.

Versuche an Wirbeltieren sind genehmigungspflichtig, wenn sie das Wohlbefinden des Tiers beeinträchtigen können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt einmal jährlich die Tierversuchszahlen für Deutschland heraus. Auch die Max-Planck-Gesellschaft veröffentlicht jährlich ihre Versuchstierzahlen für das zurückliegende Kalenderjahr.

Tiere in der Max-Planck-Gesellschaft

In den Tierhaltungen der Max-Planck-Gesellschaft leben unterschiedliche Tierarten. Wirbellose wie Fliegen oder Fadenwürmer stellen dabei meisten Versuchstiere. Unter den Wirbeltieren sind Mäuse am häufigsten vertreten, gefolgt von Fischen und Ratten. Daneben verrichten aber auch „exotischere“ Arten ihren Dienst für die Wissenschaft wie Alpacas, Molche oder Tintenfische.

Neben den Forschern kümmern sich ausgebildete Tierärzte und Tierpfleger um das Wohl der Versuchstiere. Die Haltungsbedingungen richten sich nach den natürlichen Bedürfnissen der Versuchstiere, den wissenschaftlichen Erfordernissen und Praktikabilität. Damit die gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse weltweit vergleichbar sind, folgt die Tierhaltung weitgehend standardisierten Vorgaben. Das heißt, die Haltungsbedingungen ähneln sich an den verschiedenen Max-Planck-Instituten, in Details können sie jedoch von Institut zu Institut unterschiedlich sein.

Die Verantwortlichen greifen bei ihrer Arbeit auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zurück und passen die Haltungsbedingungen entsprechend an, wenn dies technisch möglich ist und den wissenschaftlichen Anforderungen nicht widerspricht. Sie sorgen auch dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu Planung und Durchführung von Experimenten sowie zur Haltung der Tiere erfüllt werden – mitunter gehen die Haltungsbedingungen auch über die rechtlichen Anforderungen hinaus. In Einzelfällen kann es wissenschaftliche Gründe geben, ein Tier nicht zu den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß zu halten. Dies wird dann jedoch als Tierversuch gewertet und muss vom Wissenschaftler bei den Behörden beantragt werden.

 

Zur Redakteursansicht