Eingang zu der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München

Verfahren der Max-Planck-Gesellschaft

Als eine dezentral organisierte Forschungsorganisation benötigt die Max-Planck-Gesellschaft Regeln und Verfahren insbesondere zur Qualitätssicherung im Forschungsbetrieb ihrer Institute und Einrichtungen.
Der Verhaltenskodex der Max-Planck-Gesellschaft - Unsere Grundwerte
Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein, der die Wissenschaften in eigenen Forschungsinstituten fördert. Fassung vom 22.06.2023, in Kraft getreten mit der Eintragung in das Vereinsregister am 03.01.2024.
Durch Beschluss des Senats vom 22.06.2023 mit Ablauf des 31.12.2023 in Kraft getreten.
Durch Beschluss des Senats vom 22.06.2023 mit Ablauf des 31.12.2023 in Kraft getreten.
Durch Beschluss des Senats vom 22.06.2023 mit Ablauf des 31.12.2023 in Kraft getreten.
Für einen Forschungsorganisation wie die Max-Planck-Gesellschaft ist verantwortungsbewusstes und regeltreues Handeln unverzichtbar. Es ist essenziell, dass sich alle – sowohl in der Wissenschaft als auch im wissenschaftsstützenden Bereich – an Gesetze und interne Regelungen halten. Die LeitPLANCKen sollen allen Mitarbeiter*innen gerade für risikobehaftete Themenfelder eine Orientierung geben, das Richtige zu tun – mit konkreten Hinweisen für das individuelle Verhalten.
Die Governance der Max-Planck-Gesellschaft zusammenfassend dargestellt
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens, das Erkenntnisgewinn anstrebt und von der Öffentlichkeit respektiert werden soll. Diese Regeln sind 2021 an neuere Entwicklungen angepasst worden und befinden sich in Übereinstimmung mit den Leitlinien der DFG von 2019. 
Die Datenschutzleitlinie ist die Selbstverpflichtung der Max-Planck-Gesellschaft zur Umsetzung des Datenschutzes. Mit der Datenschutzleitlinie drückt die Leitung ihre Verantwortung für den Datenschutz aus und hält die obersten Datenschutzgrundsätze fest.
Max-Planck-Gesellschaft verabschiedet Verfahren bei Falschangaben, Verletzung geistigen Eigentums, Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer etc.
Forschung ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Fortschritte der Menschheit. Sie dient der Wissensvermehrung und fördert Gesundheit, Wohlstand und Sicherheit der Menschen sowie den Schutz der Umwelt. Beschluss des Senats der Max-Planck-Gesellschaft vom 19. März 2010 in der Fassung vom 17. März 2017.
Alle in und im Bereich der Max-Planck-Gesellschaft tätigen Personen sind aufgefordert, an der Gestaltung eines Arbeits-, Forschungs- und Ausbildungsplatzes mitzuwirken, der von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist und in dem sich kein Raum für Benachteiligung und Diskriminierung findet.
Die "Leitlinien zur Ausgestaltung internationaler Kooperationen der Max-Planck-Gesellschaft" sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft im Spannungsfeld von Forschungsfreiheit, Regeltreue und individueller Verantwortung dabei unterstützen, internationale Kooperationen auch unter unsicheren oder schwierigen Bedingungen erfolgreich durchführen zu können.
Ausgestaltung von Prozessen und Strategien zum Risikomanagement in der Max-Planck-Gesellschaft, Senatsbeschluss vom 24. November 2023
Text von Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Schön (Direktor am MPI für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, ehemaliger Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft).
Der weltweit sichtbare Erfolg der Forscherinnen und Forscher der Max-Planck-Gesellschaft beruht zum einen auf der großen wissenschaftlichen Freiheit, die sie genießen, zum anderen auf den aufwändigen Qualitätssicherungsverfahren, die wir mit dieser Broschüre vorstellen.
Das Fachbeiratswesen ist das zentrale Element der begleitenden Evaluation der Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
Das Berufungsverfahren ist für die Max-Planck-Gesellschaft als wesentliches Instrument zur Sicherung der Qualität von Wissenschaft und Forschung in den Instituten und sonstigen Forschungseinrichtungen von größter Bedeutung. Es ist ein zentrales Anliegen der Max-Planck-Gesellschaft, herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Institutsleitung nach internationalen Maßstäben zu berufen.
Beschluss des Senats der Max-Planck-Gesellschaft vom 11. März 1994 in der Fassung vom 20. November 2009.
Max-Planck-Forschungsgruppenleiter der Max-Planck-Gesellschaft dienen der Förderung herausragend begabter junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. In einzelnen Fächern ist die Berufung nach W2 mit Tenure Track geboten, um international konkurrenzfähig zu sein.
Zur Beratung in Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis muss in jedem Institut oder in jeder Forschungseinrichtung der Max-Planck-Gesellschaft eine neutrale, qualifizierte und persönlich integre Ombudsperson von den wissenschaftlichen Mitarbeitern gewählt werden.
An jedem Institut der Max-Planck-Gesellschaft soll ein Kuratorium eingerichtet werden, das die Aufgabe hat, die Verbindung zur Öffentlichkeit herzustellen, insbesondere zu den an der Forschung des Instituts Interessierten und potentiell fördernden Kreisen.
Der sichere Umgang mit Informationen ist für die Max-Planck-Gesellschaft von essentieller Bedeutung. Das macht die IT-Sicherheit zum Schutz ihrer Infrastrukturen und Daten zu einem wesentlichen Ziel.
Diese IT-Sicherheitsrichtlinie beruht auf der IT-Sicherheitsleitlinie der Max-Planck-Gesellschaft vom 21.06.2017 und konkretisiert die IT-Sicherheitsvorgaben für die Einrichtungen der Gesellschaft (Institute, Forschungsstellen, Generalverwaltung und zentrale Einrichtungen) und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Nutzerinnen und Nutzer ihrer IT-Infrastruktur.
Wahlberechtigt und wählbar sind in jeder Abteilung die wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung - mit Ausnahme der Mitarbeiter, die nur gastweise am Institut tätig sind. Die Wahlberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Jahr am Institut tätig sein und ihre Hochschulausbildung seit mehr als einem Jahr abgeschlossen haben.
Beschlossen vom Senat der Max-Planck-Gesellschaft am 22. November 1974.
Zur Redakteursansicht