
Zahlen und Fakten
Rechtsform
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine gemeinnützige Organisation des privaten Rechts in Form eines eingetragenen Vereins. Die Generalverwaltung mit dem Büro des Präsidenten befindet sich in München.
Oberstes Entscheidungsorgan der Max-Planck-Gesellschaft ist der Senat. Seine Mitglieder kommen aus wichtigen Bereichen des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens.
Institute
Die Max-Planck-Gesellschaft unterhält derzeit 85 Max-Planck-Institute und Forschungseinrichtungen (Stichtag 1. Januar 2025); davon befinden sich vier Max-Planck-Institute und eine Außenstelle im Ausland.
Personal
In der Max-Planck-Gesellschaft waren 26.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2025 tätig, über 63 Prozent davon im wissenschaftlichen Bereich.
Dazu zählt die Max-Planck-Gesellschaft ihre Direktor*innen, die Forschungsgruppenleiter*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Postdocs, Doktorand*innen, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte und sogenannte Forschungsstipendiat*innen sowie Gastwissenschaftler*innen.
Zu den nichtwissenschaftlich Beschäftigten gehören fast 9.200 Mitarbeitende in Technik und Administration. Darüber hinaus sind knapp 650 dual Studierende, Auszubildende und Praktikant*innen zum 31. Dezember 2025 bei Max-Planck tätig gewesen.
Unter den Wissenschaftler*innen betrug der Frauenanteil 34,8 Prozent und im nichtwissenschaftlichen Bereich lag er bei 55,2 Prozent. Der Anteil der Mitarbeiterinnen insgesamt lag zum o.g. Stichtag bei rund 45,2 Prozent.
Des Weiteren hatten 43 Prozent der Direktor*innen einen nicht-deutschen Pass, bei den Wissenschaftler*innen lag der Anteil nochmal deutlich höher bei 58,7 Prozent. Bei den Doktorand*innen mit Fördervertrag betrug der Auslandsanteil sogar 64,3 Prozent. Insgesamt beschäftigt die Max-Planck-Gesellschaft derzeit Mitarbeitende aus 136 Nationen.
Finanzen
Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern; im Jahr 2025 waren dies etwas mehr als 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union sowie eigene Erlöse aus dem Technologietransferbereich. Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen.