Zahlen & Fakten

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Rechtsform

Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine gemeinnützige Organisation des privaten Rechts in Form eines eingetragenen Vereins. Die Generalverwaltung mit dem Büro des Präsidenten befindet sich in München.

Oberstes Entscheidungsorgan der Max-Planck-Gesellschaft ist der Senat. Seine Mitglieder kommen aus wichtigen Bereichen des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens.

Institute

Die Max-Planck-Gesellschaft unterhält derzeit 84 Max-Planck-Institute und Forschungseinrichtungen (Stichtag 1. Januar 2024); davon befinden sich vier Max-Planck-Institute und eine Außenstelle im Ausland.

Personal

In der Max-Planck-Gesellschaft waren 23.950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2021 tätig. Unter ihnen waren 20.898 vertraglich Beschäftigte, 519 Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie 2.533 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Von den vertraglich Beschäftigten waren 6.745 Personen als Direktorinnen und Direktoren, Forschungsgruppenleiterinnen und -leiter oder wissenschaftliche Mitarbeitende tätig, weitere 3,473 als Promovierende. Zum nichtwissenschaftlichen Tätigkeitsbereich gehören 8.625 Personen in Technik und Verwaltung. 397 Mitarbeitende absolvierten zum Stichtag eine Ausbildung; weitere 1.500 Personen waren als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte tätig.

Am 31. Dezember 2021 lag der Anteil der Mitarbeiterinnen bei 44,7 Prozent. Der Anteil der Frauen bei den Forschenden betrug auf der W3-Ebene 18,4 Prozent, auf der W2-Ebene 36,0 Prozent und auf der Ebene der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 32,8 Prozent, in den nichtwissenschaftlichen Bereichen lag er bei 55,9 Prozent.

54,9 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben eine ausländische Staatsangehörigkeit – ein hoher Anteil, der sich vor allem auch daraus ergibt, dass im Programm der International Max Planck Research Schools bewusst viele internationale Doktorandinnen und Doktoranden rekrutiert werden und wissenschaftliche Gäste in hohem Maße aus dem Ausland kommen.

Finanzen

Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern*; im Jahr 2021 waren dies etwas mehr als 1,97 Milliarden Euro. Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union sowie eigene Erlöse aus dem Technologietransferbereich. Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen.

 

*Der Freistaat Sachsen bittet um folgenden Hinweis: "Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."

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