Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis
Jährlich vergibt die Max-Planck-Gesellschaft gemeinsam mit der Alexander von Humboldt-Stiftung den Max-Planck-Humboldt-Forschungspreis. Er ist mit 1,5 Millionen Euro dotiert und wird seit 2018 an eine Forscherin oder einen Forscher aus dem Ausland verliehen. Im Fokus stehen Persönlichkeiten, die sich durch herausragendes Zukunftspotenzial und ein innovatives Forschungsprojekt auszeichnen.
Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gestiftete Preis ist mit 1,5 Millionen Euro dotiert. Er soll es deutschen Universitäten und Wissenschaftsorganisationen ermöglichen, exzellente Forscherpersönlichkeiten aus dem Ausland in einem Alter bis zu 15 Jahren nach deren Promotion für die Umsetzung von innovativen und kreativen Forschungsprojekten in Deutschland zu gewinnen. Die Preisträgerin oder der Preisträger sowie die deutsche Gastinstitution genießen größtmögliche Freiheit und Flexibilität bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Zusätzlich erhält die Preisträgerin bzw. der Preisträger in Würdigung des bisherigen Gesamtschaffens ein persönliches Preisgeld von 80.000 Euro.
Der Preis wird im jährlichen Wechsel auf den Gebieten der drei Sektionen der Max-Planck-Gesellschaft verliehen. Die Sektionen gestalten auch das Nominierungsverfahren über jährlich wechselnde Nominierungskomitees vollkommen unabhängig und rein wissenschaftsgeleitet. Sie erfüllen Ihren Auftrag durch die Identifizierung von drei hochkarätigen internationalen Kandidaten oder Kandidatinnen und der Weiterleitung der Nominierungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung.
Das anschließende Auswahlverfahren liegt in den Händen der Alexander von Humboldt-Stiftung. Ein Auswahlausschuss, dem auch die Präsidenten der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Max-Planck-Gesellschaft angehören, wählt am Ende des Verfahrens eine Preisträgerin oder einen Preisträger aus. Sofern der Auswahlausschuss auch das bisherige Gesamtschaffen der bis zu zwei weiteren Nominierten als preiswürdig bestätigt, werden diese mit einer Max-Planck-Humboldt-Medaille sowie einem persönlichen Preisgeld von 60.000 Euro ausgezeichnet.
Die Einreichung von Selbstbewerbungen oder Vorschlägen außerhalb des Nominierungsverfahrens ist nicht möglich.
Der Preis löst den Max-Planck-Forschungspreis ab, den die Alexander von Humboldt-Stiftung und die Max-Planck-Gesellschaft bis 2018 jährlich an zwei Forscherinnen oder Forscher verliehen hatten.