Max-Planck-Forschungsgruppen an Universitäten

Mit der Einrichtung von befristeten, transdisziplinären Max-Planck-Forschungsgruppen an Universitäten soll die erwünschte Vernetzung zwischen Universitäten und Instituten der Max-Planck-Gesellschaft weiter verstärkt werden. Die Trägerschaft und administrative Verantwortung für die Max-Planck-Forschungsgruppen soll vorzugsweise bei der jeweiligen Universität liegen. Die Berufung einer Leiterin bzw. eines Leiters der Forschungsgruppe erfolgt nach den strengen Berufungskriterien der Max-Planck-Gesellschaft. Auch die Kontrolle der wissenschaftlichen Leistung erfolgt nach ihren Kriterien. Nach Ablauf der Mitförderung durch die Max-Planck-Gesellschaft ist vorgesehen, die Forschungsgruppe in die jeweilige Universität zu integrieren oder aufzulösen. Grundsätzlich ist es aber nicht ausgeschlossen, darauf aufbauend auch ein Max-Planck-Institut (wie im Fall des Max-Planck-Instituts für die Physik des Lichts in Erlangen) oder eine Forschungsstelle zu gründen.


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