"Ein Regelwerk für unsere zunehmend globalisierte Welt"
Gerade wurde zum ersten Mal der Max-Planck-Cambridge-Preis für Völkerrecht verliehen, den die Fördernden Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft mit ihren Spenden finanziert haben. Preisträger ist Nico Krisch, Professor am Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung in Genf. Der Preis wird gemeinsam vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und dem Lauterpacht Centre for International Law an der Universität Cambridge vergeben.
Herr Krisch, Sie werden für herausragende Beiträge zur völkerrechtlichen Grundlagenforschung ausgezeichnet. Was ist der Fokus Ihrer Forschung?
Nico Krisch: Mein Interesse gilt der Entwicklung der internationalen Rechtsordnung unter dem Druck der Globalisierung und dem Aufkommen von „Global Governance“, das heißt dem Aufkommen neuer und stärkerer Institutionen zur Lösung globaler Probleme.
Das klingt ziemlich abstrakt. Können Sie das bitte erläutern?
Begonnen habe ich damit 2003 an der New York University. Mit dem Völkerrechtler Benedict Kingsbury und dem US-Verwaltungsrechtler Richard B. Stewart habe ich internationale Institutionen in den Blick genommen, die die Welt regulieren und im weiteren Sinne „verwalten“.
Zum Beispiel?
Etwa den Baseler Ausschuss. Ihm gehören Vertreter nationaler Zentralbanken und Aufsichtsbehörden an. Sie legen unter anderem Anforderungen für die Eigenkapitalausstattung von Banken fest, um weitere Finanzkrisen zu verhindern. Diese Anforderungen - zuletzt "Basel III" - sind zwar nur unverbindliche Standards, es besteht aber erheblicher Druck, sie in EU-Recht und nationales Recht umzusetzen.
Was ist daran völkerrechtlich interessant?
Wir haben es hier mit einem Bereich zwischen Völkerrecht und nationalem Verwaltungsrecht zu tun, der lange Zeit von der Wissenschaft gar nicht gesehen wurde. Wir haben versucht, ihn zu beschreiben und zu analysieren. Indem wir Annäherungen und Überschneidungen zwischen solchen Organisationen herausgearbeitet haben, entstanden Grundzüge eines „globalen Verwaltungsrechts“.
Gelten für das Handeln solcher Organisationen auch rechtstaatliche Standards?
Nicht per se, aber sie werden zunehmend eingefordert. Internationale Institutionen stehen seit den 1990er-Jahren immer mehr in der Kritik, und so haben sie versucht, ihre Legitimität durch größere Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung zu stärken. Zum Beispiel werden jetzt Entwürfe von Beschlüssen des Baseler Ausschusses veröffentlicht, und Banken können dazu genauso wie interessierte Bürger oder Verbraucherorganisationen schriftliche Stellungnahmen abgeben.
Gibt es so etwas wie Rechtsschutz gegenüber solchen Organisationen?
Die Forderung, das Handeln internationaler Organisationen rechtlich zu überprüfen, entsteht vor allem, wenn Einzelpersonen betroffen sind. Ein Beispiel ist das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR, das auch Flüchtlingslager betreibt und dabei entscheidet, ob ein Mensch den Flüchtlingsstatus der Genfer Flüchtlingskonvention erhält. Hier gibt es zum Teil Ansätze für eine zumindest interne, also nicht-staatliche Rechtsschutzmöglichkeit.
Wie ging es bei Ihnen weiter?
In meinem Buch "Beyond Constitutionalism" (Jenseits des Konstitutionalismus), das 2010 erschien ist, habe ich mich der Struktur der postnationalen Rechtsordnung gewidmet, also betrachtet, wie ein Regelwerk für unsere zunehmend globalisierte Welt aussehen kann. Damit habe ich auch auf Theorien reagiert, die von einer "Konstitutionalisierung des Völkerrechts" ausgehen.
Was versteht man unter einer "Konstitutionalisierung des Völkerrechts"?
Solchen Ansätzen liegt die Vorstellung zugrunde, dass das Völkerrecht von einem Rechtsrahmen überwölbt wird, vereinfacht gesprochen von einer Art globalem Grundgesetz, welches gemeinsame Werte festlegt und das Verhältnis der Teilbereiche bestimmt, auch das zu regionalem und nationalem Recht. Dagegen habe ich mich in meinem Buch ausgesprochen.
Aus welchen Gründen?
Ich glaube, die Rechtswirklichkeit ist komplexer. Ich gehe davon aus, dass oft verschiedene Rechtsordnungen nebeneinanderstehen und sich überlappen – ohne klare Hierarchie. Das Verhältnis zueinander unterliegt dann Aushandlungsprozessen zu denen auch Konflikte und Dialoge zwischen Gerichten gehören, etwa zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Und woran arbeiten Sie derzeit?
Derzeit untersuche ich, wie Beziehungen zwischen unterschiedlichen Rechtsschichten hergestellt werden, wie die Schichten miteinander verkoppelt werden. Ich spreche von „Interface-Law“, übersetzt in etwa „Schnittstellen-Recht“.
Was untersuchen Sie dabei konkret?
Zum Beispiel interessiert mich, wie Akteure aus der Vielzahl globaler Standards zum Finanzmarktrecht ein zusammenhängendes Regelsystem konstruieren. Oder wie sie versuchen, das Recht der Weltbank mit internationalen Menschenrechten in Verbindung zu setzen – und damit zu transformieren. Das Recht, das sich aus solchen Versuchen entwickelt, ist nicht ein „System“, wie wir es aus dem nationalen Rahmen kennen. Es ist aber auch nicht einfach chaotisch und unverbunden. Ich habe versucht, dies als eine Situation von „entangled legalities“ – miteinander verwobener Gesetzmäßigkeiten – zu beschreiben.
Versuchen Sie, mit Ihrer Forschung die Welt zu verbessern?
Wir müssen erst einmal verstehen, wie sich die Welt und wie sich das Recht entwickelt, wenn wir effektive Strategien für die Zukunft entwickeln wollen. Aber wissenschaftliche Analyse allein kann die Welt nicht retten. Das kann nur politische und zivilgesellschaftliche Mobilisierung.
Kann Ihre Arbeit eine solche Mobilisierung unterstützen?
Zum Beispiel habe ich gezeigt, wie das Völkerrecht heute in Schwierigkeiten gerät, weil es in einer multipolaren Welt – mit einer größeren Zahl mächtiger Staaten – immer schwieriger wird, einen Staatenkonsens zu erzielen. Wenn wir dieses Problem verstehen, können wir anfangen, neue Strategien zu entwickeln. Zum Beispiel müsste auch Europa in internationalen Verhandlungen kompromissbereiter werden, um neues Völkerrecht möglich zu machen. Und die Öffentlichkeit müsste neuen Formen der internationalen Zusammenarbeit mehr Aufmerksamkeit schenken – zum Beispiel informellen Netzwerken, die öfter an die Stelle des klassischen Völkerrechts treten.
Die heutige Preisverleihung ist ja nicht Ihr erster Kontakt zur Max-Planck-Gesellschaft…
Nein, ich habe von 1997 bis Ende 2000 am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht gearbeitet. Mein Doktorvater war Jochen A. Frowein, der das Institut damals gemeinsam mit Rüdiger Wolfrum geleitet hat.
Befasste sich bereits Ihre Dissertation mit Völkerrecht?
Ja, aber sie war noch etwas konventioneller als meine spätere Forschung. Unter dem Titel „Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit“ untersuchte ich die Frage, ob Maßnahmen des UN-Sicherheitsrats Vorrang haben vor dem Selbstverteidigungsrecht der Staaten.
In welchen Konstellationen stellte sich diese Frage?
Wenn in einem bewaffneten Konflikt zwischen zwei Staaten der Sicherheitsrat eingreift und deeskalierende Maßnahmen anordnet, etwa einen Waffenstillstand, dann kann dies im Widerspruch zum Recht des angegriffenen Staates stehen, sich zu verteidigen. Oft ist allerdings umstritten, welcher Staat mit der Aggression begonnen hat. Und in der Praxis haben Staaten das Primat des Sicherheitsrats weitgehend anerkannt. Dieses Primat hielt ich im Ergebnis auch für richtig.
Sie haben für diese Dissertation die Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft erhalten...
Das war sehr wichtig für mich. Denn damit war ein zweijähriges Auslandsstipendium verbunden, das ich für meinen Aufenthalt in New York genutzt habe. Das hat meinen Horizont sehr erweitert und erst die Forschungen ermöglicht, für die ich jetzt ausgezeichnet werde.
Interview: Christian Rath
Prof. Dr. Nico Krisch
Dem Völkerrechtler Nico Krisch gelang der wissenschaftliche Durchbruch mit seiner Darstellung eines „globalen Verwaltungsrechts“ (mit Kingsbury und Stewart), die viele Folge-Arbeiten ausgelöst hat. Einflussreich ist auch sein Beitrag zur Diskussion des pluralistischen Charakters der Rechtsordnung.
Krisch promovierte im Jahr 2000 am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Als Post-Doc ging er dann an die New York University. Seine erste unbefristete Stelle hatte er am Law Department der London School of Economics. Seit 2015 lehrt er Völkerrecht am Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung in Genf.