Die EU-Verträge haben sich in zahlreichen Krisen als leistungsfähiger Rahmen bewährt. Trotz fehlender Verfassungssemantik bilden sie der Sache nach das Verfassungsrecht der Union. Angesichts ihrer hohen Komplexität und schwierigen Änderbarkeit entwickelt unser Projekt drei Innovationen mit einem transformativem Potenzial: einen Verfassungskern in Art. 2 EUV, der die Werte der Union enthält, eine Kernverfassung in den Art. 1–19 EUV, die als Leitstern für die Auslegung des weiteren Vertragsrechts dient, und eine neuen sozialen Referenz – die europäische Gesellschaft.
mehr