Welche Rechte gelten in den griechischen Hotspots?
Auf mehreren griechischen Inseln hat die EU Flüchtlingslager mit eigenen Aufnahmebedingungen und Verfahren eingerichtet. Ein Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg prüft, ob diese Regeln rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen und wie sie sich in der Praxis auswirken.
Als im Jahr 2015 immer mehr Menschen über das Mittelmeer nach Europa flüchteten, reagierte die Europäische Kommission mit der Gründung von „Hotspots“ in Italien und Griechenland. In diesen Lagern, die als Notfallmaßnahme gedacht waren, sollten Flüchtlinge Unterkunft finden, sich registrieren lassen und Asylanträge stellen können. Mittlerweile sind diese Hotspots zu einer Dauereinrichtung geworden.
Im März 2016 vereinbarte die EU einen „Deal“ mit der Türkei, wonach Migranten, die von der Türkei illegal nach Griechenland einreisen, dorthin abgeschoben werden sollen. Seitdem dienen die Hotspots auf den griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos faktisch als Abschiebelager. Catharina Ziebritzki vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und Robert Nestler vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung beschäftigen sich mit der Situation der Flüchtlinge in den Lagern. Verfahren und Aufnahmebedingungen dort stehen im Widerspruch zu verschiedenen griechischen Gesetzen, zu EU-Normen und internationalen Konventionen.
So unterschreiten schon die Lebensbedingungen in den Lagern die Mindeststandards, welche sich die EU selbst gesetzt hat. Die Unterkünfte sind überbelegt und zum großen Teil nicht winterfest. Die medizinische Versorgung ist schlecht, ebenso die Sicherheitslage. Anders als vorgesehen, verbringen die meisten Flüchtlinge dort mehrere Monate, teils sogar mehr als ein Jahr.
Eigentlich wird in den EU-Hotspots in Griechenland ein beschleunigtes Asylverfahren angewendet. Kernpunkt ist eine Zulässigkeitsprüfung: Sie soll vorab klären, ob ein Asylantrag überhaupt angenommen wird. Oder ob die Asylsuchenden in der Türkei, woher sie eingereist sind, nicht auch Schutz gefunden haben oder hätten finden können. Die Wissenschaftler kritisieren, dass dafür die Bedingungen in der Türkei den europäischen Richtlinien entsprechen müssten, was weder die EU noch die griechischen Behörden kontrollieren könnten.
Ein wesentliches Manko ist nach Ansicht der Europarechtler, dass das beschleunigte Verfahren derzeit keine rechtliche Grundlage hat. Schon nach dem EU-Türkei-Deal war ein entsprechendes Gesetz deutlich verspätet in Kraft getreten. Seit Anfang 2017 ist dessen Geltungsfrist abgelaufen. Trotzdem wird das Verfahren weiter eingesetzt. So verkürzt es etwa die Einspruchsfrist gegen die Ablehnung eines Asylantrags von 30 Tagen auf fünf. Vor dem Hintergrund, dass die Asylbewerber in den Hotspots kaum Zugang zu juristischen Informationen und Rechtsberatung haben, halten die Juristen dies für äußerst problematisch.
Als fragwürdig stufen Ziebritzki und Nestler zudem die Rolle der Europäischen Unterstützungsagentur für Asylfragen (EASO) ein. Eigentlich sollte die Agentur die griechische Verwaltung nur unterstützen. Tatsächlich hat sie jedoch erheblichen Einfluss auf die Asylentscheidung. Nach Recherchen der Wissenschaftler sind für die Zulässigkeitsprüfung meistens ausschließlich EASO-Mitarbeiter zuständig. Sie führen die Anhörung mit den Asylsuchenden, erstellen ein Protokoll und geben eine „Empfehlung“, welcher die griechische Asylbehörde in aller Regel folgt.
Auch in anderen Bereichen des Asylverfahrens spielt die Agentur eine einflussreiche Rolle – und das ohne juristische Einspruchsmöglichkeit, monieren die beiden Forscher. Denn es gibt kein Gericht, das effektiven Rechtsschutz gegen Tätigkeiten der EASO gewährleistet – ein Manko, das übrigens auch auf die Grenzschutzagentur Frontex zutrifft und auf Europol, die EU-Polizeibehörde. Die einzige Möglichkeit, Rechte gegenüber diesen Institutionen einzufordern, ist bisher eine Beschwerde beim Europäischen Ombudsmann.
Für die Wissenschaftler ergeben sich daraus weitere Forschungsfragen: Ihre These ist, dass die EU zunehmend Einfluss auf Asylentscheidungen nimmt – nicht nur rechtlich, sondern auch administrativ. Die Forscher wollen deshalb die Funktion und die Arbeitsweise der EASO sowie die Verantwortlichkeit der EU für die Rechtsverletzungen in den griechischen Hotspots genauer untersuchen.
MZ