Lebenslang

Welche Ziele verfolgt eigentlich ein moderner, aufgeklärter Strafvollzug? Und wie verträgt sich die Idee der Wiedereingliederung mit der Option einer lebenslangen Haftstrafe? Federica Coppola, Juristin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht stößt mit ihren Fragen schnell an die Grenzen der Rechtspraxis. Und gibt überraschende Antworten.

Text: Martin Tschechne

Was die Ministerin auf dem Bildschirm sah, war eine Orgie der Gewalt. Überwachungskameras im Gefängnis Santa Maria Capua Vetere hatten festgehalten, wie vermummte und gepanzerte Einsatzkräfte die Zellentrakte stürmten, wie sie die Häftlinge zu Boden warfen und mit Knüppeln auf sie einprügelten. Sie zwangen ihre Opfer, sich hinzuknien, einigen wurden die Köpfe kahl geschoren: Es ging um Erniedrigung, um Demütigung, um Entwürdigung; auch ein Gefangener im Rollstuhl wurde misshandelt. 15 Männer verschwanden in Einzelhaft, ohne Verfahren, einfach so.

Es war der 6. April 2020, Italien lag im Corona-Lockdown. Im Norden des Landes brach die medizinische Versorgung unter dem Andrang der Infizierten zusammen, in Bergamo gingen die Särge aus. Auch in der Haftanstalt bei Neapel waren Fälle von Covid aufgetreten – doch das Haus war überbelegt, mehr als 150 Häftlinge über dem zugelassenen Limit von 800; die Enge ließ keine Chance, das Virus auf Abstand zu halten. Lärmender Protest aber war in der Gefängnisordnung nicht vorgesehen. Die Vollzugsbehörden reagierten mit Härte, wollten Exempel statuieren, den Widerstand brechen, mit aller Gewalt. Ähnliche Strafaktionen wurden aus Gefängnissen in Melfi, Pavia und Mailand gemeldet.

Marta Cartabia, seit Anfang 2021 im Kabinett Mario Draghi zuständig für das Justizressort, sah die Aufzeichnungen, hörte die Berichte und handelte entschlossen. 52 Wachleute waren bereits suspendiert worden, einige saßen in Untersuchungshaft. Doch die Ministerin ließ nicht locker, ermittelte weiter, sammelte Material. Als der Prozess wegen Körperverletzung, in einem Fall mit Todesfolge, wegen Amtsmissbrauchs, Falschaussage und Verschleierung von Straftaten im vergangenen November aufgenommen wurde, mussten sich 105 Gefängniswärter vor Gericht verantworten.

In Freiburg hat Federica Coppola jedes Detail der Aktion verfolgt. Für die in Süditalien geborene, heute am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Krimina­lität, Sicherheit und Recht arbeitende Juristin war der Vorstoß der Ministerin ein mutiger Anfang, zumindest ein Versuch, das System der Justiz für andere Ziele zu öffnen, für Ausgleich, Wiedereingliederung, Wahrung der Menschenwürde. Denn immer noch bestimmt in den Augen der Forscherin politisch vordergründiges Kalkül die Kriminalitätsbekämpfung: Wer hart bestraft und mit härterer Strafe droht, demonstriert Stärke und Entschlossenheit, erzeugt vielleicht sogar ein – wenn auch flüchtiges – Gefühl größerer Sicherheit. Coppola indes sah sich durch die niedergeknüppelten Proteste bestätigt: Man müsste zu den Prämissen des Strafvollzugs vordringen: zum Bild des Menschen und zur Rolle der Justiz.

1,9 Millionen Menschen sitzen in den USA in Haft

Die EU-Kommission schaltete sich ein und verlangte eine „vertiefte und unabhängige Untersuchung der Vorfälle“; die parteilose Ministerin Cartabia, zuvor Präsidentin des italienischen Verfassungsgerichts, sah einen „Verrat an der Verfassung“. Matteo Salvini aber, Vorsitzender der rechtskonservativen Lega Nord, ergriff die Gelegenheit, sich mit den gewalttätigen Wärtern zu solidarisieren; der Umgang mit Straftätern war schon immer gut für populistische Auftritte. Später nahm er seine Äußerungen zurück; die öffentliche Empörung über die Exzesse hatte sich gegen ihn gewandt. Giorgia Meloni hingegen, der Chefin der postfaschistischen Partei Fratelli d’Italia, hat es nicht geschadet, dass sie sich demonstrativ hinter das Gefängnispersonal stellte.  Sie ist heute Italiens Ministerpräsidentin.

Coppola aber sammelt wissenschaftliche Evidenz. Und von Anfang an war ihr klar, dass sie mit dem interdisziplinären Ansatz ihrer Arbeit in ein Vakuum stößt. Strafrecht und Strafvollzug im Alltag basieren auf einer alten, sehr isolierenden Auffassung von Schuld und Sühne, auf ritueller Verbannung und dem Glauben an eine Reinigung durch Schmerz. Das italienische Wort pena, hergeleitet vom lateinischen poena, so erläutert die Juristin, bedeute beides: Schmerz und Strafe. Im Englischen steckt es in pain, Schmerz, ebenso wie in punishment, Strafe. Ausgleich und Wiedergutmachung aber, Einsicht und aktive Reue aufseiten des Täters und Heilung auch der Opfer und Hinterbliebenen sind Projekte einer restaurativen Justiz, die sich immer noch – und nicht nur in Italien – vor dem Hintergrund eines strafenden Systems rechtfertigen und bewähren muss. Und immer noch gilt mit Cesare Beccaria ein Denker der Aufklärung als wichtigster Reformer der Rechtspraxis.

Enge und Isolation machen feindselig

Beccarias Hauptwerk Über Verbrechen und Strafe erschien 1764. Der aus Mailand stammende Vertreter einer utilitaristischen Philosophie verurteilte darin die öffent­lichen Hinrichtungen und die Quälerei aus Rache und religiös aufgeheiztem Volkszorn. Stattdessen forderte er die Begrenzung von Strafe auf ein Maß, das die Menschlichkeit und die öffentliche Ordnung sichert. In der Praxis also: Gefängnis – ein segensreicher Fortschritt in Beccarias Zeit. Sein Buch hat eine uralte Kultur der Vergeltung infrage gestellt, hat dazu beigetragen, ihre extremsten Formen in vielen Ländern abzuschaffen, und damit Menschenleben gerettet. Federica Coppola rühmt ihn als Revolutionär. Doch Maßstab der Rechtsprechung blieb noch lange, dass das zu beschützende Objekt das Leben außer­halb der vergitterten Zellen sei.

Mit Sozialpsychologie, mit Verhaltensforschung, Kultursoziologie und vor allem mit den Befunden der modernen Hirnforschung betritt die 35-jährige Juristin Neuland. Coppola nutzt dieses empirische Wissen in ihrer Forschung, um sich gegen die Einzelhaft, gegen die systematische Gewalt in Gefängnissen, gegen die weltweit praktizierten Rituale der Ausgrenzung und Stigmatisierung Inhaftierter und gegen die archaische Praxis der Todesstrafe in Ländern wie den Vereinigten Staaten einzusetzen. Sie verweist darauf, welcher konkreten Gefahr sich eine Gesellschaft aussetzt, die menschenverachtende Grausamkeit zulässt, fordert und vielleicht sogar als verdiente Strafe bejubelt. Es ist die Gefahr, jede Perspektive von gesellschaftlicher Entwicklung, von Menschenrecht und Moral aus den Augen zu verlieren und selbst zurückzufallen in Rohheit und Gewalt.

Die Wissenschaftlerin spricht von einem strategischen Paradox. Mit ihrem Fokus auf Vergeltung, Abschreckung und Ausgrenzung, so ihre These, erzeugt oder zumindest begünstigt die strafrechtliche Praxis genau die Probleme, die sie zu beheben vorgibt. Aus Isolation erwächst kein Gefühl für Mitmenschlichkeit und Verantwortung, aus Erniedrigung kein Bedürfnis, sich einer Gemeinschaft einzugliedern, anderen zu helfen, nützlich zu sein und selbst Hilfe zu erfahren. Aus der Androhung von Strafe erwächst keine Einsicht in die Moral des Miteinanders. Und Zorn lässt sich nicht brechen durch die Knüppel der Gefängnisaufseher.

Die Befunde aus den Laboren von Hirnphysiologinnen und experimentellen Psychologen bestätigen sie darin immer wieder. Mäuse verhalten sich friedfertig und normal, wenn sie genug Platz haben, Umgang mit Artgenossen, vielleicht auch ein paar Dinge, mit denen sie spielen können. In Enge und Isolation werden sie feindselig und aggressiv, ihre Affekte stumpfen ab, kognitive Fähigkeiten entwickeln sich zurück. Coppola freut sich, als könnte sie sich keinen schöneren Ausgangpunkt für ihre Argumentation vorstellen: „Das Gehirn ist ein soziales Organ“, fasst sie zusammen, was die Forschung in Jahrzehnten aufgebaut und bereitgestellt hat. „Auch wir Menschen sind dazu geschaffen, anderen zu begegnen. Das Nervensystem funktioniert überhaupt nur im Austausch mit einer sozialen Umgebung. Wird dieser Austausch blockiert, dann entwickelt es sich zurück. Ganz wörtlich: Das Gehirn schrumpft.“

Versöhnung als Maßstab

Forschende haben Kinder in Waisenhäusern untersucht, die Insassen geschlossener Einrichtungen, Menschen, die Missbrauch, Gewalt und fortgesetzter Zurückweisung ausgesetzt waren. Ihre Beobachtungen bestätigen, erweitern und differenzieren den Befund der lebenslangen Formbarkeit des Gehirns. Vor allem aber liefern sie den Beweis für ein Grundbedürfnis nach Stimulation, Kontakt und dynamischem Wandel, so vital wie das Bedürfnis nach physischer Unversehrtheit. Das Gehirn sei ein plastisches und äußerst bewegungshungriges Wesen, sagt Coppola – aber es nimmt auch übel. Jede Erfahrung, jeder neue Impuls schreibt sich ihm ein, oft dauerhaft und auf allen Ebenen des Systems, von der Affektsteuerung in Hippocampus und Amygdala über die Verarbeitung des Stresshormons Cortisol bis hin zur Handlungssteuerung im präfrontalen Cortex. Isolationshaft, so mahnt die Juristin, erfülle den Tatbestand der Folter.

Damit gibt die natur- und sozialwissenschaftliche Forschung dem Konzept von Strafe eine neue, funktionale Grundlage. Ein gesundes Gefühl für Teilhabe und Verantwortung ist damit ebenso zu erklären wie sein nachhaltiges Verkümmern. Selbstwertgefühl ebenso wie Unruhe und Angst, Offenheit und Empathie ebenso wie Feindseligkeit und moralische Abstumpfung. Die Qualität einer Maßnahme ließe sich demnach bemessen am Erfolg von Wiedereingliederung und Versöhnung mit der Gesellschaft. Ganz einfach eigentlich. Und doch beklagt die Juristin mit Prädikatsexamen und Lehrerfahrung an der Columbia University in New York, dass die Befunde der Neuro­wissenschaften, der Psychologie und der Soziologie nicht die Rolle spielen, die ihnen gebührt – ebenso wenig das Wissen und die Erfahrung von Menschen, die den Gefängnisalltag aus eigener Erfahrung kennen. Das Strafrecht stecke in einer konzeptuellen Sackgasse. „Ich habe mein Studium abgeschlossen“, sagt sie, „mit einer leider nur sehr vagen Vorstellung davon, wie Recht im Alltag umgesetzt wird und was Gefängnis wirklich bedeutet.“

Am 29. November 2022 wurde Kevin Johnson in den USA mit einer Giftspritze hingerichtet. Coppola zitiert den noch frischen Fall als Beispiel einer strafenden Staatsmacht, die alles Interesse an Ausgleich und Rehabilitation verloren zu haben scheint. „In keiner anderen Demokratie weltweit“, sagt sie, „sitzt ein höherer Anteil der Bevölkerung im Gefängnis: 500 bis 800 Strafgefangene pro 100 000 Einwohner, insgesamt rund zwei Millionen. Zu viele Menschen werden einfach weggeschlossen.“

„Isolationshaft erfüllt den Tatbestand der Folter.“ - Federica Coppola

Für Johnsons Richter im Bundesstaat Missouri war es ein Fall von zweifelsfreier Klarheit: Gut 17 Jahre zuvor hatte der damals 19-jährige Afroamerikaner in einem Vorort von St. Louis einen weißen Polizisten erschossen. Es gab Eingaben wegen psychischer Labilität des Täters, auch hielten zwei der Geschworenen ihn für zu jung für ein Todesurteil, doch zum Schluss hatten der republikanische Gouverneur von Missouri und der Oberste Gerichtshof der USA – wieder mit zwei Gegenstimmen – eine Revision des Verfahrens abgelehnt. Die Angehörigen des Opfers, so erklärte das Gericht, hätten ein Anrecht auf Genugtuung und viel zu lange darauf warten müssen. Coppola weist solche Begründung als atavistisch zurück. Wie, so fragt sie, verträgt sich der staatlich unterstützte Wunsch nach Vergeltung mit dem Anspruch einer aufgeklärten Gesellschaft auf Rehabilitation?

„Beccaria war gegen die Todesstrafe“, sagt sie. „Das war ein Fortschritt. Aber was unterscheidet diese eigentlich von einer lebenslangen Haftstrafe, wenn es keine Möglichkeit gibt, auf Bewährung entlassen zu werden? Ist nicht auch eine lebenslange Haftstrafe, die jede Begnadigung und jede Chance auf Rehabilitierung und Resozialisierung kategorisch ausschließt, so etwas wie ein Todesurteil?“ In den USA bedeutet das Urteil ­„lebenslänglich“ tatsächlich oft Gefängnis bis zum Tod. Rund jeder vierte zu lebenslänglicher Haft Verurteilte kommt nie wieder frei. Im deutschen Recht ist eine lebenslange Haftstrafe zunächst ein Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Frühestens nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings geht die Sicherheit der Allgemeinheit vor. Täter, die als gefährlich eingeschätzt werden, bleiben im Gefängnis. Im Durchschnitt dauert eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland etwa 19 Jahre, doch auch hier gibt es Menschen, die deutlich länger eingesperrt sind. So wie Kurt Knickmeier.

In Geldern am Niederrhein kämpft der seit 37 Jahren wegen Entführung und dreifachen Mordes einsitzende Mann um sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Bisher hat das Landgericht Kleve seine Klage abgelehnt. In Belgien wird über die Bedingungen für assistierten Suizid bei lebenslanger Haft diskutiert, in Kanada wird er praktiziert. Der Diskurs ist in vollem Gange, doch er rennt der Realität hinterher. „In Italien gab es allein im vergangenen Jahr 84 Fälle von Suizid in Gefängnissen“, fügt Coppola hinzu – „ohne Unterstützung und Begleitung durch die Behörden.“ Viele nahmen sich das Leben in einem frühen Stadium ihrer Strafe, und längst nicht alle waren zu lebenslanger Haft verurteilt.

„In meinen Augen ist das haarsträubend“, sagt die Juristin, „eine Bankrotterklärung des Systems.“ Sie verweist auf Norwegen als Beispiel für einen humanen, vom ersten Tag an auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichteten Strafvollzug. Häftlinge leben in offenen Wohngemeinschaften, empfangen Besuch, haben bezahlte Arbeit, Kontakt zur Gemeinschaft außerhalb der Haftanstalten – und der Erfolg bestätigt das Konzept der Skandinavier: Es gibt deutlich weniger Gewalt unter den Häftlingen, auch gegen das Wachpersonal, und umgekehrt auch weniger Übergriffe des Personals auf die Gefangenen, weniger Ausbruchsver­suche und am Ende eine Rückfallquote von weniger als  20 Prozent gegenüber 50 Prozent oder mehr in Ländern mit einem konventionellen, vor allem an Entmündigung und Strafe ausgerichteten Vollzug.

Recht auf neue Chancen

Doch auch in Norwegen sitzt ein Massenmörder wie Anders Breivik, der vor 12 Jahren in Olso und auf der Insel Utøya 77 meist junge Menschen getötet hat, in Einzelhaft, menschenwürdig, sogar komfortabel eingerichtet, doch abgeschlossen. Federica Coppola zuckt mit den Achseln. Resozialisierung sei ein äußerst komplexes Geschehen, sagt sie. Es beruhe darauf, dass alle Beteiligten eine Chance auf Erfolg sehen und bereit sind, daran zu arbeiten. „Vor allem aber: Die weitaus meisten Leute in den Haftanstalten sind keine Breiviks, sondern Menschen, die Eigentumsdelikte begangen haben, vielleicht Betrug oder Steuerhinterziehung. Oder vielleicht sind sie einfach ein paarmal zu oft schwarzgefahren. Viele derjenigen, die im Gefängnis sitzen, auch diejenigen, die wegen schwerer Verbrechen wie Mord inhaftiert sind, haben eine Vorgeschichte, die von schweren Traumata und sozialer Not geprägt ist. Sie alle haben ein Recht auf eine neue Chance und soziale Rehabilitation.“

Der Fall von Kevin Johnson in den USA löste Betroffenheit in der ganzen Welt aus, als seine 19-jährige Tochter darum bat, ihrem Vater in der Todeszelle die Hand halten zu dürfen. Sie war ein Kleinkind, als das Urteil gesprochen wurde, erst bei ihren Besuchen im Gefängnis, so erläuterte sie, habe sich ein Verhältnis von Zuneigung und Vertrauen zwischen ihnen entwickeln können. Der Antrag wurde abgelehnt: Zeugen einer Hinrichtung müssen nach geltendem Gesetz mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Foto zeigt sie mit ihrem neugeborenen Sohn bei einem ­Besuch im Todestrakt. Der frisch gebackene Großvater strahlt. Federica Coppola schüttelt den Kopf. „Jede staatliche Reaktion auf Verbrechen“, fordert sie, „muss aktiv zu einer Rückkehr in die Gemeinschaft beitragen. Alles andere ist unmenschlich.“

Auf den Punkt gebracht

  • Strafrecht und Strafvollzug basieren auf einer archaischen Auffassung von Schuld und von Sühne durch Schmerz.

  • Befunde aus den Neurowissenschaften, der Psychologie und der Soziologie bestätigen, dass herkömmliche Haftstrafen sich negativ auf die Gefangenen auswirken.

  • Dem eigentlichen Ziel, die Inhaftierten wieder in die Gesellschaft einzugliedern, wird der Alltag in den meisten Gefängnissen nicht gerecht.

  • Es braucht eine grundlegende Reform der Strafjustiz.

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