Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (ehemals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) gliedert sich in drei Forschungsabteilungen: Kriminologie, Öffentliches Recht und Strafrecht. In der Abteilung Kriminologie wird darüber geforscht, welche individuellen Veranlagungen und welche Umweltfaktoren Menschen dazu bringen, eine Straftat zu begehen. Hierfür werden wissenschaftliche Langzeitstudien mit Verhaltensexperimenten in der Virtual Reality-Welt kombiniert. Die Abteilung Öffentliches Recht beschäftigt sich mit dem Recht der öffentlichen Sicherheit. Untersucht wird, wie die Rechtsordnung auf Gefahren reagieren kann, um möglichst Straftaten und andere Schäden bereits im Vorfeld zu verhindern. In der Abteilung Strafrecht wird zu den Grundlagen des Strafrechts, zu Verbotsnormen und Kriminalstrafen unter den Bedingungen von Globalisierung und der sozialen wie kulturellen Fragmentierung von gesellschaften geforscht. Die Forschungsausrichtung des Instituts ist grundlagenorientiert und durch den interdisziplinären rechts-, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Forschungsansatz zugleich anwendungsorientiert.

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Günterstalstr. 73
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Telefon: +49 761 7081-0
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Dieses Symbolbild gegen Gewalt gegen Frauen zeigt eine junge Frau, die einer Geste Gewalt abwehrt.

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen macht auf das Thema aufmerksam

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Eine Megastudie untersucht, wie die richtige Formulierung zu mehr Ehrlichkeit führen kann

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Drei Geschäftsleute in dunkelblauen Anzügen und Krawatten stehen in einer Reihe vor einem hellblauen Hintergrund. Jeder Geschäftsmann hält ein großes, rundes Emoji-Symbol in der Hand. Der Geschäftsmann auf der linken Seite hält ein fröhliches Emoji. Der Geschäftsmann auf der rechten Seite hält ein trauriges Emoji. Die Emojis sind weiße Kreise mit dunkelblauen Umrissen.

Wer seine Emotionen nicht kennt, kann sie nicht regulieren
 

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Josef Christ, Henning Radtke, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert bei der Urteilsverkündung (hier hinsichtlich „Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung“. Laut dem Urteil ist die gesetzliche Regelung über Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar.)

Ein neuer Gesetzentwurf will das Bundesverfassungsgericht besser schützen. Wo besteht Nachbesserungsbedarf?

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Blaulicht auf Polizeiauto

Jugendliche Straftäter lassen sich von Erfahrungen mit der Polizei abschrecken. Entscheidend sind ihre Moralvorstellungen.

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In Freiburg schaffen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen virtuelle Räume, um Einbrecher bei ihrer Arbeit zu beobachten. Das hilft, Wohnviertel sicherer zu machen. Und löst zugleich ein altes Problem der Kriminologie.

Demokratie lässt sich mit demokratischen Mitteln abschaffen. Diese Lehre aus der Weimarer Republik war lange nicht mehr so aktuell wie heute. Wie weit können Gesetze die Demokratie schützen, und wo liegen die Grenzen? Forschende des Netzwerks Max Planck Law ergründen Wirkweise und Notwendigkeit rechtlicher Regelungen.

Studien zeigen: Je lauter politische Minderheiten in den sozialen Netzwerken schreien, desto stiller wird die demokratische Mehrheit. Hass, Hetze und Propaganda gedeihen in Echokammern besonders gut, dadurch wird die Wahrnehmung im politischen Diskurs verzerrt. Forschende untersuchen dieses Phänomen sozialwissenschaftlich, juristisch und mathematisch.

Bauernproteste, Demokratie-Demos und Pro-Palästina-Aktionen: Deutschland erlebt eine Demonstrationswelle wie lange nicht mehr. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen Umfragen zufolge hierzulande nicht frei, ihre Meinung zu äußern. Zu Unrecht, wie Rechtsexperte Ralf Poscher am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht feststellt.

Max-Planck-Forschende kooperieren mit Partnern in mehr als 120 Ländern. Hier schreiben sie über ihre persönlichen Erfahrungen und Eindrücke. Patrick Mc Clanahan vom Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ist für sieben Monate nach Pennsylvania gereist. In vier Gefängnissen hat er verurteilte Einbrecher getroffen und sie dazu animiert, im Dienst der Wissenschaft Häuser auszurauben.

Ob gestürmte Parlamente oder rassistische Anschläge in den USA ebenso wie in Deutschland: Politisch motivierte Gewalt nimmt zu. Meistens scheinen die Aktionen ohne Zusammenhang zu sein und nur von Einzeltätern auszugehen. Doch Forschende erkennen darin durchaus terroristische Muster. James Angove befasst sich am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht mit der Frage, wie „Zufallsterror“ entsteht und was man dagegen tun kann.

Welche Ziele verfolgt eigentlich ein moderner, aufgeklärter Strafvollzug? Und wie verträgt sich die Idee der Wiedereingliederung mit der Option einer lebenslangen Haftstrafe? Federica Coppola, Juristin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht stößt mit ihren Fragen schnell an die Grenzen der Rechtspraxis. Und gibt überraschende Antworten.

Postdoc (w/m/d)

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 15. November 2024

MPI-CSL Journalist in Residence Fellowship

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 7. November 2024

Studentische Hilfskräfte (m/w/d)

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 30. Oktober 2024

Gedanken eines Täters: Wo beginnt strafrechtliche Verantwortung?

2023 Hirsch, Philipp-Alexander; Payer, Andrés; Schwartz, Svenja; Weigel, Johannes Stefan

Rechtswissenschaften

Die  Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht untersucht die Grenzen strafrechtlicher Verantwortung: die Vorsatz-Fahrlässigkeit-Dichotomie, die Bedeutung von unbewusster Fahrlässigkeit sowie vorwerfbarer Tatsachenunkenntnis und wie das Strafrecht mit Motiven umgeht. Basierend auf einem interdisziplinären Ansatz, der normative und empirische Grundlagen des geltenden Rechts analysiert und internationale Rechtspraktiken vergleicht, soll eine transnationale Grammatikder subjektiven Zurechnung entwickelt werden. 

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Kurzfristig denken, kriminell handeln

2022 Deitzer, Jessica; Kübel, Sebastian; van Gelder, Jean-Louis

Sozialwissenschaften

Kurzfristig denkende – das heißt impulsive, sensationslüsterne und wenig zukunftsorientierte – Menschen begehen mit höherer Wahrscheinlichkeit Straftaten. In unserer Forschung befassen wir uns mit den Einflüssen und Erfahrungen, die solche Denkweisen formen. Demnach sind etwa ein raues und unberechenbares Umfeld, Viktimisierung, und ein früher erster Polizeikontakt mit kurzfristigen Denkweisen verbunden. Unsere Ergebnisse tragen dazu bei, den Zusammenhang zwischen kurzfristigem Denken bei Jugendlichen und späterer Kriminalität zu erklären.

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Entwicklung eines periodischen Überwachungsbarometers für Deutschland

2021 Poscher, Ralf; Kilchling, Michael; Landerer, Lukas

Rechtswissenschaften

In der rechtspolitischen Diskussion wird seit Langem kontrovers über die Notwendigkeit einer gesamtheitlichen Erfassung und verfassungsrechtlichen Bewertung der zahlreichen Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden debattiert. Wir entwickeln nun erstmals ein Konzept zum Aufbau eines periodischen Überwachungsbarometers. Auf der Basis eines theoretisch und empirisch unterlegten Modells entsteht ein Instrumentarium, mit dem die reale Überwachungslast gemessen und bewertet werden kann. Ziel ist die Sichtbarmachung der damit einhergehenden Freiheitsbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

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Das Dilemma der Triage

2020 Hörnle, Tatjana

Rechtswissenschaften

Die COVID-19-Pandemie hat zeitweise dazu geführt, dass nicht alle lebensgefährlich Erkrankten behandelt werden konnten. Ein Triage-Gesetz existiert nicht. Welche Auswahlkriterien – wie Alter oder die Erfolgsaussicht einer Behandlung – angemessen und zulässig sind und wer diese festlegt, ist hochumstritten. Welche Vorgaben ergeben sich aus der Verfassung und dem Strafrecht? Ist Ex-post-Triage eine Straftat? Wir haben mit Fachleuten verschiedener Disziplinen solche ethischen und rechtlichen Fragen aufgearbeitet.

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Predictive Policing – eine Evaluationsstudie zu vorhersagebasierter Polizeiarbeit

2019 Gerstner, Dominik

Rechtswissenschaften Sozialwissenschaften

Vor dem Täter am Tatort? Damit wird oft für sogenannte Predictive-Policing-Software geworben. Ob das funktioniert, wollte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht evaluieren: Mit einer von der Polizei Baden-Württemberg eingesetzten Software sollte in einem Pilotprojekt geprüft werden, ob sich für bestimmte Gebiete eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von künftigen Wohnungseinbrüchen vorhersagen lässt. Dies ist begrenzt möglich, aber die kriminalitätsmindernden Effekte sind moderat. Innerhalb der Polizei wurde der Einsatz kontrovers bewertet.

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