Ihr Nachlass für die Wissenschaft
Mit einem gemeinnützigen Testament zu Gunsten der Max-Planck-Gesellschaft fördern Sie Forschung und wir können mit Ihre Nachlass zusätzliche Projekte umsetzen. Werte schaffen so neues Wissen – für alle!
Es ist Ihnen ein Anliegen, etwas mitzugestalten. Sie möchten sich für etwas einsetzen, das Ihnen wichtig ist und möchten etwas Bleibendes hinterlassen.
Forschung ist ein wertvolles, öffentliches Gut. Deshalb wird sie von der Gesellschaft getragen und vom Staat gefördert. Die besten Köpfe in der deutschen Wissenschaft finden Sie bei Max-Planck. Aber auch die besten Köpfe brauchen zusätzliche Freiräume – vor allem dort, wo keine öffentlichen Mittel verfügbar sind.
Was Sie bewegt, bringt unsere Forschung vorwärts: Mit Ihrem Nachlass können wir zusätzliche Projekte umsetzen oder neue Forschungsthemen schneller angehen.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein und als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftsteuer befreit und Ihr gemeinnütziges Erbe oder Vermächtnis kann uneingeschränkt für die Wissenschaft eingesetzt werden.
In unserer Broschüre "Nachlass für die Wissenschaft" finden Sie einige Anregungen, wie Sie mit Ihrem gemeinnützigen Testament zugunsten von Max-Planck nachhaltig ein Zeichen setzen können. Sie können die Information als PDF herunterladen oder bei uns postalisch bestellen.
Sprechen Sie uns an.