In Deutschland haben die Universitäten das alleinige Promotionsrecht. Deshalb ist es auch nicht möglich, die Promotionsprüfung an einem Max-Planck-Institut abzulegen.
Die International Max Planck Research Schools (IMPRS) bieten jedoch – in Zusammenarbeit mit den Universitäten – eine strukturierte Doktorandenausbildung an. Nach Abschluss der meist dreijährigen Doktorandenausbildung, in der Sie sowohl von Betreuern der Universitäten als der Max-Planck-Institute unter die Fittiche genommen werden, werden Sie dann auch gemeinsam von diesem geprüft. Seit 2009 ziert die Minerva – das Logo der Max-Planck-Gesellschaft – viele IMPRS-Promotionsurkunden.
Darüber hinaus besteht an den meisten Max-Planck-Instituten die Chance, auch außerhalb dieses zentral geförderten Programms seine Doktorarbeit anzufertigen. Stellenausschreibungen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Institute, auf der MPG-Jobbörse sowie in Tageszeitungen und Wissenschaftsjournalen.