Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Andere Länder, andere Sitten – und zumeist herrschen dort auch andere Rechtsgrundlagen. Die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes, die globale Verflechtung multinationaler Wirtschafts- und Finanzunternehmen ebenso wie die wachsende Internationalisierung des Alltags erfordern auf allen Gebieten des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösungen, die sich nicht allein aus den Rechtsordnungen einzelner Länder ableiten lassen. Ausgehend von einer Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Rechtsordnungen erarbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Hamburger Max-Planck-Institut für Privatrecht Grundlagen für die internationale Verständigung über das Recht und seine Anwendung auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit methodischen Grundfragen der Rechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung. Zentrales Forschungsinstrument des Instituts ist seine Bibliothek, die über eine der umfangreichsten Sammlungen für Zivilrechtsliteratur weltweit verfügt.
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Promotionsmöglichkeiten
Dieses Institut hat keine International Max Planck Research School (IMPRS).
Es gibt jedoch die Möglichkeit zur individuellen Promotion bei den Direktoren und Forschungsgruppenleitern. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an job@mpipriv.de.