
Anne Röthel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Clermont-Ferrand. Das Erste Staatsexamen legte sie 1993 ab. 1994 wurde sie in das Graduiertenkolleg „Umwelt- und Technikrecht“ der Universität Trier aufgenommen, wo sie 1997 zum Thema „Grundrechte in der mobilen Gesellschaft“ promovierte. Im selben Jahr erlangte sie das Zweite Staatsexamen. Ihr Habilitationsvorhaben „Normkonkretisierung im Privatrecht“ schloss sie 2003 an der Universität Erlangen-Nürnberg ab.
2004 folgte sie einem Ruf an die Bucerius Law School in Hamburg, wo sie bis Ende 2023 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht innehatte. Seit 2010 lehrte sie regelmäßig als Gastprofessorin an der Universität Paris 2 Panthéon-Assas; weitere Forschungsaufenthalte führten sie nach Oxford und Kyoto.
Seit 2024 ist sie Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Darüber hinaus lehrt sie weiterhin an der Bucerius Law School.
Anne Röthel wurde im Jahr 2000 mit dem Bayerischen Habilitationsförderpreis ausgezeichnet. Für ihre Habilitationsschrift erhielt sie zudem den Konrad-Hellwig-Preis der Universität Erlangen-Nürnberg. 2004 wurde ihr ein Heisenberg-Stipendium der DFG bewilligt.
Sie ist u.a. Mitglied der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, der Zivilrechtslehrervereinigung, der Association Henri Capitant, des Deutschen Juristentags, der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission, des Arbeitskreises für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz. Im Jahr 2025 wurde sie in die niedersächsische Akademie der Wissenschaften zu Göttingen aufgenommen.