Sportwetten haben hohes Suchtpotenzial
Max-Planck-Forscher kritisieren Unterscheidung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel
Seit Anfang September sind in Deutschland private Sportwetten wieder erlaubt. Mit seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung zu Glücksspielen und Sportwetten nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Nachdem damit auch das Sportwettmonopol der Bundesländer gefallen ist, darf jeder ab sofort sein Glück auch außerhalb der staatlichen Wette Oddset suchen. Unterdessen geht die Diskussion unter Rechtsexperten über neue Regelungsmodelle weiter. Ein Vorschlag kommt dabei aus dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn. "Der Gesetzgeber sollte bei der Neuregelung die Unterscheidung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel aufgeben", rät der Jurist Emanuel Towfigh. Wie er gemeinsam mit dem Psychologen Andreas Glöckner im Rahmen einer Studie herausgefunden hat, sind die vom Gesetzgeber bislang als eher harmlos betrachteten Geschicklichkeitsspiele mit Blick auf ihr Suchtpotenzial noch gefährlicher als reine Glücksspiele. (JuristenZeitung, 8. November 2010)
"Das Glücksspielrecht gilt als klassisches Gefahrenabwehrrecht", erklärt Towfigh den juristischen Rahmen der Diskussion über die rechtliche Bewertung von Glück und Geschick im Spiel in Deutschland. "Mit einem paternalistischen Ansatz sollen Spieler davor geschützt werden, dass ihr bisweilen irrationales Verhalten von den Spielveranstaltern ausgenutzt wird", erklärt der Rechtsforscher.
Um zu einer juristisch brauchbaren Differenzierung zwischen in diesem Sinne "gefährlichem" und "harmlosem" Spiel zu kommen, entschieden sich die Gesetzgeber dafür, zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel zu unterscheiden. Zwar handelt es sich bei beiden um Spiele, bei denen die Gewinnmöglichkeit mit einem Geldeinsatz erkauft werden muss, der im Verlustfall verloren ist. Doch beim Glücksspiel beruht der Spielausgang überwiegend auf dem Zufallsprinzip, während es beim Geschicklichkeitsspiel wesentlich auf die Fähigkeiten der Spieler ankommt. Gerade, weil der Spielausgang von der Geschicklichkeit des Spielers unabhängig und von diesem daher nicht zu beeinflussen ist, hält der Gesetzgeber in Deutschland Glücksspiele für besonders gefährlich. "Implizit liegt dieser Auffassung die Annahme zugrunde, fehlender Einfluss auf das Spielgeschehen mache ein Spiel gefährlicher", sagt Towfigh. Durch Verbote oder Monopolisierung der Glücksspiele versuchte der Gesetzgeber hierzulande diese Gefahren zumindest zu kanalisieren. Die öffentliche Veranstaltung von Geschicklichkeitsspielen blieb davon unberührt und im Grundsatz frei.
Sportwetten als Test
Doch sind Sportwetten tatsächlich reines Glücksspiel? Im Rahmen einer Online-Studie versuchten der Psychologe Andreas Glöckner und der Jurist Emanuel Towfigh eine rechtlich eindeutige Zuordnung dieser Spielart zu finden. Denn so klar wie das der deutsche Gesetzgeber sah, der die Sportwette als Glücksspiel deklarierte, so unterschiedlich diskutierten Rechtsexperten die Frage nach der korrekten Zuordnung von Fußballtoto und Co. "In unserer Arbeit ging es daher empirisch um die aus der juristischen Definition der Spielbegriffe abgeleitete Frage, ob sich bei Sportwetten das Geschick des Spielers in seinem Wetterfolg niederschlägt", so Towfigh. Die beiden Bonner Forscher ließen 214 Personen auf das Ergebnis realer Fußballspiele wetten. Beispielsweise lautete eine Frage, ob am 12. Spieltag der 1. Fußball-Bundesliga die Partie zwischen Bayer Leverkusen und Eintracht Frankfurt in Leverkusen unentschieden ausgehen oder welcher der Vereine gewinnen wird. Bei einer zutreffenden Vorhersage konnten die Teilnehmer 5 € gewinnen, verlieren konnten sie durch die Wette außer ihrer Zeit nichts. Am Ende der Befragung testen die Forscher auf zweierlei Weise die "Geschicklichkeit" der Teilnehmer: Zum einen mussten sie eine Selbsteinschätzung ihrer Fähigkeiten auf dem Gebiet Fußball abgeben, zum anderen mussten sie 20 Sport-Quiz-Fragen beantworten.
Dann teilten Glöckner und Towfigh ihre Versuchsteilnehmer in drei Gruppen: Die erste musste die Wetten drei Wochen vor dem eigentlichen Spiel abschließen, was die Forscher als langen Vorhersagehorizont werteten; die zweite war drei Tage vor dem Spiel dran, was als kurzer Vorhersagehorizont galt und die dritte Gruppe musste für zwei unterschiedliche Spieltage sowohl kurz- wie langfristige Vorhersagen abgeben.
Langfristige Ergebnisvorhersagen sind reine Glückssache
Ist bei Sportwetten mehr Glück oder Geschick im Spiel? "Kommt drauf an", sagen die Forscher. Die beiden hatten bei der Auswertung der Ergebnisse festgestellt, dass ihre erste Forschungsfrage nicht pauschal zu beantworten ist. Ob bei Sportwetten nun eher Glück oder Geschick den Gewinn bringt, hängt offenbar von dem Prognosezeitraum ab. Bei Wetten mit einem kurzfristigen Vorhersagehorizont von drei Tagen lasse sich ein "zwar kleiner, aber statistisch signifikanter positiver Einfluss von Geschicklichkeit auf korrekte Vorhersagen erkennen", berichten sie aus der Datenlage. Danach beobachteten sie bei einem kurzfristigen Vorhersagehorizont eine um 13 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Spieler mit dem maximalen Wert auf der Geschicklichkeitsskala gewinnt, als bei einem ungeschickten Spieler. Doch schon bei einem dreiwöchigen Vorhersagehorizont konnten sie keinen Einfluss von Geschicklichkeit auf den Wetterfolg verzeichnen.
Die Forscher erklären sich dieses Ergebnis damit, dass insbesondere bei einem kurzfristigen Vorhersagehorizont spezifisches Fußballwissen stärker zum Tragen kommt. "Wenn ein "Fußballexperte" weiß, dass das Spiel des FC Bayern München zu guten Teilen von Arjen Robben abhängt, dann nutzt ihm dieses Wissen vor allem dann etwas, wenn er am Mittwoch weiß, dass Robben aufgrund einer Knöchelverletzung am Samstag nicht spielen können wird", so Towfigh. Bei einem längeren Vorhersagehorizont verliere dieses Sonderwissen insofern an Wert, als es sich beispielsweise auch im Rang des jeweiligen Vereins in der Tabelle der 1. Fußball-Bundesliga niederschlage. "Dieses Hilfsmittel haben übrigens viele Versuchspersonen bei der Tippabgabe zu Rate gezogen", ergänzt Glöckner.
Mit einem längeren Vorhersagehorizont wird die Sportwette danach vollständig zum Glücksspiel. Aber das macht sie nach Auffassung des Rechtsforschers und des Psychologen nicht gefährlicher als sie es zuvor schon war. Sie hatten in einem zweiten Schritt untersucht, inwiefern bei Fußballwetten die Wetter hinsichtlich ihrer Vorhersagen einer Kontrollillusion unterliegen und ob bei den Versuchspersonen eine übersteigerte Selbstsicherheit festgestellt werden kann. In der Kognitionspsychologie gelten beide Phänomene als bekannte Muster systematischer Urteilsverzerrungen und werden als wichtige Faktoren bei der Entstehung von Sucht angesehen.
Überhöhte Selbsteinschätzung bei Sportwetten
Wie Glöckner und Towfigh bei ihrer Studie feststellten, rechneten sich insbesondere Teilnehmer mit Fußballexpertise höhere Gewinnchancen aus und vermuten, dass sie durch ihre Kenntnisse diese stark beeinflussen können (was ja objektiv nur über den kurzen Vorhersagezeitraum teilweise zutreffend ist). Auch waren sie überproportional sicher, dass sie mit ihrem Tipp richtig lagen. Hingegen beurteilten weniger geschickte Personen ihre Situation realistischer. "Gerade weil zum Teil Geschick im Spiel ist, bieten Sportwetten Raum für eine Kontrollillusion. Das heißt, ich überschätze den Einfluss meines Geschicks auf das Resultat", erklärt Glöckner. Dagegen sei jedem Lottospieler klar, dass er das Spiel nicht beeinflussen kann, d.h. die Kontrollillusion kommt bei diesem Spiel überhaupt nicht oder in viel geringerem Ausmaß zum Zuge.
Tatsächlich haben frühere klinische Studien aus der Psychologie gezeigt, dass das Suchtpotenzial von Sportwetten wohl etwa zehnmal so hoch ist wie das vom Lotto "6 aus 49". "Diese Befunde sehen wir durch unsere Ergebnisse bestätigt", so Glöckner. Gefahr im Verzug sieht auch sein Kollege aus der juristischen Perspektive. Außerdem sind Sportwetten auch insofern gefährlich im Sinne der Regelungsziele des Glücksspielrechts, weil kognitive Schwächen der Spieler ausgenutzt werden. Schließlich verführt insbesondere ihre systematische Selbstüberschätzung gern zu überhöhten Wetteinsätzen. "Demnach sind Sportwetten als gefährlich im Sinne des Glücksspielrechts einzustufen, so dass ihre Regulierung angebracht scheint", betont Towfigh die rechtlichen Konsequenzen, die diese Ergebnisse für ihn nahelegen. "Sie zeigen nämlich ganz klar auf, dass die Differenzierung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel keineswegs geeignet ist, gefährliche von harmlosen Spielen zu scheiden", so der Rechtswissenschaftler.