Wissenschaftsorganisationen wollen an Befristungsregeln festhalten

Vertreter von Hochschulen und Forschungseinrichtungen befürchten Blockade für nachfolgende Wissenschaftlergenerationen

29. September 2004

Im Zuge der Überprüfung von Regelungen zur Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und damit auch die darin enthaltenen Befristungsregelungen gekippt. Dies stürzt Zigtausende von Nachwuchswissenschaftlern in eine ungewisse Zukunft. Um die Perspektiven für die Nachwuchswissenschaftler zu sichern, fordern die Vertreter der Wissenschaft schnellstmöglich Rechtssicherheit.

Grundlage eines erfolgreichen Wissenstransfers in jedem Innovationssystem ist der kontinuierliche Zufluss von Nachwuchskräften aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in andere gesellschaftliche Bereiche. Um diesen Fluss zu gewährleisten und keine Blockade für nachwachsende Wissenschaftlergenerationen entstehen zu lassen, muss den Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine ausreichende Zahl immer wieder neu befristet zu vergebender Stellen zur Verfügung stehen. Auch im Interesse der Wissenschaftler müssen deshalb verlässliche wissenschaftsadäquate Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse bestehen. Die Grundlage hierfür bildet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 das fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (5. HRGÄndG). Mit Urteil vom 27. Juli 2004 hat das Bundesverfassungsgericht diese gesetzliche Grundlage für nichtig erklärt.

Wissenschaftler und Wissenschaftseinrichtungen haben Karriereplanung und Vertragsrecht an den Befristungszeiträumen der 5. HRG-Novelle ausgerichtet. Der Wegfall der bisherigen Befristungsgrundlage hat zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Beteiligten geführt. Es droht eine Klagewelle durch wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre befristeten Arbeitsverhältnisse nach Wegfall der Rechtsgrundlage jetzt als unbefristet ansehen könnten. Schon die Erhebung von Klagen würde zu einer massiven Spannung zwischen den Beteiligten führen und über einen langen Zeitraum die wissenschaftliche Arbeit und die Personalentwicklung in den Einrichtungen erheblich behindern. Im Erfolgsfall würden sie zur Blockade von Ausbildungsstellen und damit des Innovationssystems in Deutschland führen.

Die in der Allianz vertretenen Wissenschaftsorganisationen fordern deshalb Bund und Länder auf, auf Basis der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungen hierzu in der HRG-Novelle schnellstmöglich wieder für Rechtssicherheit zu sorgen. Für Drittmittelbeschäftigte, deren Finanzierung gesichert ist, muss eine befristete Beschäftigung über die für Nachwuchskräfte geltende 12-jahres Regelung hinaus möglich werden. Für die inzwischen wieder nach altem Befristungsrecht abgeschlossenen Verträge ist eine nachträgliche Übergangsregelung erforderlich.

Der Allianz gehören an:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Fraunhofer-Gesellschaft
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
Hochschulrektorenkonferenz
Leibniz-Gemeinschaft
Max-Planck-Gesellschaft
Wissenschaftsrat

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