Wissenschaftsorganisationen bekennen sich zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven

13. Dezember 2011

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen spricht sich entschieden für eine unveränderte Fortführung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) aus. Es sei zum unverzichtbaren Instrument geworden, um die hohe Qualität unseres wissenschaftlichen Personals zu sichern, so die Allianz. Gleichzeitig erkennen die Wissenschaftsorganisationen die große Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungsregelungen sowie der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge an, heißt es in der Allianz-Stellungnahme anlässlich der Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

Personelle Erneuerungsfähigkeit sichert das weltweit anerkannt hohe Niveau der deutschen Wissenschaft in ihren außeruniversitären Forschungsorganisationen und Hochschulen. Sie ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Qualifizierungsphase. Vor dem Erlass des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes standen den Forschungseinrichtungen und Hochschulen kaum wirkungsvolle und rechtssichere arbeitsrechtliche Grundlagen zur Gewährleistung der personellen Erneuerungsfähigkeit zur Verfügung. Stattdessen bestanden erhebliche rechtliche und damit planerische Unsicherheiten.

Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz schuf der Bundestag 2007 eine wissenschaftsadäquate Grundlage zur Befristung von Arbeitsverhältnissen. Damit entstand auch deutlich mehr Planungssicherheit für die Hochschulen, die Forschungseinrichtungen und die in ihnen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Besonders hervorzuheben sind die Rechtssicherheit der
Drittmittelbefristung sowie die Einführung familienpolitischer Komponenten. Das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat sich aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen bewährt. Es ist zum unverzichtbaren Instrument geworden, um die hohe Qualität unseres wissenschaftlichen Personals zu sichern.

Kurze Befristungszeiten sind häufig auf die stetig steigenden Drittmittelfinanzierungen bei – insbesondere in den Hochschulen – stetig sinkender Grundfinanzierung und die entsprechenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zurückzuführen. Hier gilt es sowohl die Grundfinanzierung wieder zu verbessern, als auch das Haushalts- bzw. Zuwendungsrecht mit dem Dienstrecht zu harmonisieren.

Die Wissenschaftsorganisationen sind sich der Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungsregelungen und der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge bewusst. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um den wissenschaftlichen Nachwuchs und um die besten Köpfe sehen sich die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Verantwortung, ihr Augenmerk auf die individuellen Karrierewege jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu richten und Personalentwicklung systematisch zu betreiben.Dies gilt für alle wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen, in besonderer Weise aber für die Phase nach der Promotion, in der sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine berufliche Zukunft innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft entscheiden.

Die Allianz-Organisationen bekennen sich gemeinsam zu ihrer Verantwortung für
die Nachwuchsförderung auch im Sinne besserer Planbarkeit und Transparenz
wissenschaftlicher Karrierewege für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu
diesem Zweck werben sie für bzw. setzen in ihren Mitgliedseinrichtungen auf die
Weiterentwicklung eines wohlverstandenen, verantwortungsbewussten
Personalmanagements. Zur Unterstützung planbarer und verlässlicher Karriereperspektiven der befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben die Wissenschaftsorganisationen zahlreiche, einrichtungsspezifische
Maßnahmen ergriffen.

Die Wissenschaftsorganisationen sprechen sich entschieden dafür aus, das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverändert fortzuführen. Die einzelnen
Organisationen haben bereits oder werden in Kürze Empfehlungen für die
Anwendungspraxis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auflegen, die ihren
jeweiligen wissenschaftlichen Aufträgen auf der einen Seite und ihrer sozialen
Verantwortung auf der anderen Seite entsprechen.

Unter Berücksichtigung des Evaluationsberichts ist sich die Max-Planck-Gesellschaft des verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungsregelungen und der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge bewusst. Zur Unterstützung planbarer und verlässlicher Karriereperspektiven der befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Senat der Max-Planck-Gesellschaft daher bereits im Jahr 2006 verbindliche Empfehlungen für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft beschlossen:

  • Die Dauer der Befristung von Arbeitsverhältnissen soll stets nach sachlich nachvollziehbaren Kriterien festgelegt und es sollen kleinteilige Befristungszeiträume vermieden werden.
  • Die Führungskräfte sollen in regelmäßigen Gesprächen mit ihren befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Institut wie auch Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb oder außerhalb des Wissenschaftsbetriebs erörtern und aufzeigen.
  • Angestrebt werden ein ausgewogenes Verhältnis von befristeten und unbefristeten Positionen und eine angemessene Zahl unbefristeter Positionen als Karriereperspektive für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
  • Die Entscheidung über eine unbefristete Anstellung soll nach nachvollziehbaren, objektiven Kriterien erfolgen. Solche Kriterien sind z. B. durch Begutachtung – ggf. auch extern – festgestellte Qualifikation, die Stellenstruktur sowie die wissenschaftliche Ausrichtung des jeweiligen Instituts.

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Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist der Zusammenschluss der
bedeutendsten deutschen Forschungsorganisationen. Zur Allianz gehören die
Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst,
die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, die Deutsche
Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-
Gemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die
Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

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