Wissenschaftliches Fehlverhalten

Sie benötigen Beratung im Hinblick auf die Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis oder bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an einem Max-Planck-Institut?

Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten?

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang

  • vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht werden,
  • geistiges Eigentum oder andere fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt verwertet werden,
  • die Forschungstätigkeit Anderer beeinträchtigt wird,
  • die Mitverantwortung an wissenschaftlichem Fehlverhalten oder anderweitige Pflichtversäumnisse vorzuwerfen sind oder
  • eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wird.

An wen können Sie sich wenden?

Wenn Sie Beratung hinsichtlich der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis benötigen, können Sie sich an die an allen Instituten gewählten Ombudspersonen wenden. Auch wenn Sie einen Verdacht auf einen Verstoß gegen die GWP haben, steht Ihnen die Ompudsperson vertraulich und beratend zur Seite. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson der Sektion zu wenden. Die Ombudspersonen an den Instituten sowie die Ombudsleute der Sektionen finden Sie hier​. Die Ombudspersonen behandeln Informationen über mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten stets vertraulich.

Wie können Sie einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten melden?

Haben Sie bereits konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten, ist die/der Geschäftsführende Direktor*in des Instituts, an welchem das Fehlverhalten begangen wurde von dem möglichen Fehlverhalten zu informieren.

Was passiert mit Ihrer Meldung?

Wenn eine Meldung wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei einer*m Geschäftsführenden Direktor*in eingeht, informiert diese*r den/die zuständige*n Vizepräsident*in. Soweit die Verdachtsmomente nicht als nicht völlig haltlos erscheinen, wird ein Vorverfahren eröffnet und die Personalabteilung der Generalverwaltung informiert. Vgl. hierzu die Regelungen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Hat die Vorprüfung bestätigt, dass hinreichend konkrete Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, ohne dass dieses bereits erwiesen ist, wird die Untersuchung im förmlichen Verfahren fortgesetzt. Verantwortlich für das förmliche Untersuchungsverfahren ist ein Untersuchungsausschuss unter Leitung des ständigen Vorsitzenden, der ebenso wie sein Vertreter nicht der Max-Planck-Gesellschaft angehören soll. Haben sich die Vorwürfe im Vorverfahren als haltlos erwiesen oder ist das Fehlverhalten erwiesen, wird innerhalb des Vorprüfungsverfahrens entschieden und ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen.

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