Der Tierschutz hat in Deutschland einen hohen, verfassungsrechtlich verankerten Rang: Im Grundgesetz Art. 20 a wird dem Wohl von Tieren ein bedeutender rechtlicher Status eingeräumt, wie er zuvor bereits gesellschaftlich gefordert wurde. Das novellierte deutsche Tierschutzgesetz von 2013 schützt insbesondere Tiere in der Forschung.
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