
Digitale Rechnungsverarbeitung
Die Max-Planck-Gesellschaft führt ab Februar 2019 die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen ein. Beginnend mit der Generalverwaltung werden danach sukzessiv auch alle Institute umgestellt. Hier informieren wir Sie, ab wann welches Max-Planck-Institut ebenfalls an den digitalen Rechnungsempfang angeschlossen ist.
Gesetzliche Grundlage
Mit diesem Projekt setzt die MPG die E-Rechnungsverordnung des Bundes um, die aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU resultiert.
Damit werden alle Bundesbehörden und nachgelagerte Einrichtungen verpflichtet, Rechnungen in digitaler Form zu empfangen, konsequent medienbruchfrei zu verarbeiten und aufzubewahren.
Ziele und Vorteile
- Umsetzung der E-Rechnungsverordnung
- Medienbruchfreie Annahme und Verarbeitung von Rechnungsbelegen in elektronischer Form
- Bürokratieabbau
- Reduktion von Aufwand und Kosten
- Schnellere Bearbeitung und damit Zahlung
- Lückenlose Information über den Stand der Rechnungsbearbeitung
Regeln:
- Die Generalverwaltung der MPG akzeptiert keine Rechnungen mehr in Papierform.
- Eine E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten.
- Rechnungsanlagen müssen im PDF-Format als Anhänge derselben E-Mail übermittelt werden. Einer Rechnung (einer E-Mail) dürfen mehrere Anlagen beigefügt sein. Der Name einer Datei für Rechnungsanlagen muss mit „AN“ beginnen, z. B. „AN54321.pdf“
- Senden Sie die Rechnung mit ihren Anlagen an invoice-gv@gv.mpg.de.
Bitte beachten Sie:
Dies betrifft im Moment nur die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft,
nicht die Max-Planck-Institute.