Clearingstelle für Technologietransfer

Eine verlässliche Partnerin für Max-Planck-Gründerinnen und -Gründer – sicher, schnell und transparent.

Die Max-Planck-Gesellschaft versteht den Technologietransfer als zentralen Ansatz, um wissenschaftliche Erkenntnisse in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen umzuwandeln. Ausgründungen aus unseren Instituten sind dabei ein wesentlicher Baustein.

Die Clearingstelle agiert als unabhängige, zentrale Instanz, die diesen Prozess begleitet und dabei stets den Fokus auf Compliance und die Vermeidung von Interessenskonflikten legt. Unsere Kernaufgabe besteht darin, Zuständigkeiten, Rechte und wirtschaftliche Interessen zu klären, bevor Entscheidungen über Patente, Lizenzen oder Unternehmensgründungen getroffen werden.

In wenigen Schritten durch das Clearing-Verfahren

Ein wichtiger Meilenstein ist die aktualisierte Verfahrensordnung (ClearVfO, Juni 2026). Sie stärkt die Eigenverantwortung, reduziert Bürokratie und beschleunigt den Prozess. Der bisher 16-seitige Fragebogen wird durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung und eine zweiseitige, interaktive Checkliste in Form eines digitalen PDFs mit Ja/Nein-Checkboxen ersetzt. Dies ermöglicht ein schnelles und fehlerarmes Ausfüllen. Vorab steht Max-Planck-Gründerinnen und Gründern eine umfassende Beratung durch die Clearingstelle und die Max-Planck-Innovation GmbH zur Verfügung, die alle Inhalte der Verpflichtungserklärung verständlich erklären.

Ein echtes Win-win: Weniger Bürokratie und schnellere Entscheidungen für Max-Planck-Gründerinnen und Gründer – dafür übernehmen sie verbindlich die Verantwortung, dass ihre Ausgründung den MPG-Vorgaben entspricht.

So funktioniert es:

Fordern Sie die zweiseitige Checkliste und die Verpflichtungserklärung per E-Mail an und schicken Sie die ausgefüllten Dokumente spätestens drei Wochen vor dem geplanten Gründungsdatum zurück.

Sie können sich auch direkt an die Clearingstelle wenden:

Koordinatorin Michaela Petri-Lachnit (E-Mail: clearingstelle@gv.mpg.de, Tel.: +49 89 2108 1340).

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