Clearingstelle für Ausgründungen

Die Clearingstelle für Ausgründungen der Max-Planck-Gesellschaft wurde durch Beschluss des Präsidenten im Juli 2011 eingerichtet und hat ihren Sitz in der Generalverwaltung.

Sie ist die erste Anlaufstelle für gründungswillige Wissenschaftler sowie Mitarbeiter der Institute und der Generalverwaltung, sobald und soweit es um die Vorbereitung einer Ausgründung "aus" der MPG im Sinne des Technologietransfers geht. Die Clearingstelle prüft jeden Einzelfall auf mögliche Interessenskollisionen. Sie ersetzt die bisher durchgeführte "Institutsverträglichkeitsprüfung" (IVP) durch ein verbessertes, klares und zielorientiertes Verfahren. Inhaltlich werden die gleichen Themengebiete und Fragestellungen behandelt wie bei der bisherigen Prüfung.

Darüber hinaus nennt Ihnen die Clearingstelle jederzeit gerne die richtigen Ansprechpartner innerhalb der Generalverwaltung für ausgründungsspezifische Fragestellungen, z.B. zu Themen wie Nutzungs- oder Kooperationsverträge zwischen MPI und einer Ausgründung oder zu möglicherweise im Einzelfall erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen.

Besetzt ist die Clearingstelle mit Mitarbeitern des Referats VIIc der Abteilung Recht und Strukturentwicklung der Generalverwaltung, der Max-Planck-Innovation GmbH und der Abteilung Revision der MPG (Vorsitz). In unserem Download-Bereich im Intranet finden Sie u.a. die gültige Verfahrensordnung der Clearingstelle (ClearVfO).

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