Bundestag stärkt Forschungsstandort Deutschland

MPG-Präsident Gruss begrüßt neues Gesetz zur Wissenschaftsfreiheit

18. Oktober 2012

„Eine international aufgestellte Forschungsorganisation wie die Max-Planck-Gesellschaft braucht vor allem in Personal- und Haushaltsfragen größtmögliche Autonomie, um im Wettbewerb um die international herausragenden 'Köpfe' bestehen zu können. Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz schafft  hierfür einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen und ist daher mit Nachdruck zu befürworten“, so Max-Planck-Präsident Prof. Dr. Peter Gruss.

Als zentralen Schritt zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland bewertet Max-Planck-Präsident Peter Gruss das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde. „Das Gesetz macht das deutsche Wissenschaftssystem international konkurrenzfähiger“, so Gruss, weil es den Forschungsorganisationen auf zentralen Handlungsfeldern wie der Haushaltsführung, der Personalgewinnung oder bei Bauvorhaben größere Gestaltungsspielräume einräumt. Die MPG sieht das Regelwerk als eine Art „Grundgesetz für die Wissenschaft“, weil damit verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies stärke die Position im Wettbewerb zusätzlich, weil Planungssicherheit längst ein Standortfaktor geworden ist.

 Für die Max-Planck-Gesellschaft als international führender Organisation der Grundlagenforschung ist insbesondere der erweiterte Handlungsspielraum bei der Gewinnung von Spitzenpersonal zentral. „Bei der Suche nach exzellenten Forscherinnen und Forschern heißen unsere maßgeblichen Konkurrenten etwa Harvard University oder Massachusetts Institute of Technology. Wir müssen deshalb sowohl bei den Gehältern sowie Pensionen als auch bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen  wettbewerbsfähig bleiben.“ Die bisher vom Zuwendungsgeber ermöglichten Flexibilisierungen seien bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung gewesen. Das zeige sich auch daran, dass mittlerweile ein Drittel aller MPG-Wissenschaftler einen ausländischen Pass habe. „Das neue Gesetz ermöglicht es der MPG, nun dauerhaft flexibel auf sich ständig wandelnde Wettbewerbsbedingungen bei der Rekrutierung internationaler Spitzenwissenschaftler reagieren zu können.“

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen verbinden mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz die Erwartung, dass die bereits eingeführten Flexibilisierungen dauerhaft verstetigt und Schritt für Schritt ausgebaut werden. Entscheidend dabei ist, dass die Prinzipien der Flexibilisierungen durch Haushaltsvermerke in die jährliche Etatplanung übernommen werden. Für die Max-Planck-Gesellschaft, die hälftig von den Bundesländern finanziert wird, hänge der Erfolg des neuen Gesetzes außerdem von der Mitwirkung der Bundesländer ab. „Ich hoffe sehr, dass das Gesetz Signalwirkung entfaltet und der bereits eingeschlagene Weg der Flexibilisierungen weiter beschritten wird“, so Gruss.

Ein Mehr an Freiheit gehe dabei mit einem großen Bewusstsein für Verantwortlichkeit einher, unterstreicht Gruss: „Wir werden die gewährten Gestaltungsspielräume mit Augenmaß einsetzen.“

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