Weitere Entwicklung am Max-Planck-Institut in Luxemburg
Im Nachgang zu der Verwaltungsratssitzung am 9. März 2020 am Max-Planck-Institut in Luxemburg hat die Max-Planck-Gesellschaft das Luxemburger Hochschul- und Forschungsministerium über das weitere Vorgehen informiert. Die Max-Planck-Gesellschaft ist überzeugt, dass die jetzt eingeleiteten Maßnahmen die richtigen Schritte darstellen, um das Verwaltungshandeln zu konsolidieren, die Arbeitssituation am Institut zu befrieden und die Forschungstätigkeit zu stärken. Durch die Einrichtung eines gemeinsamen Liaison Commitees, das zweimal im Jahr tagen wird, soll der regelmäßige Austausch zwischen Institut, Ministerium und MPG verbessert werden.
Neue Verwaltungsleitung
Ziel der zum Teil schon in den vergangenen Monaten eingeleiteten Maßnahmen ist es, das Verwaltungshandeln am Institut nach einer längeren Vakanz auf der Position der Verwaltungsleitung auf eine solide Basis zu stellen. Zum 2. März 2020 hat das Institut eine neue Verwaltungsleiterin eingestellt, die sich mit hoher Priorität diesem Thema widmen wird. Etliche der von den Prüfern festgestellten Monita wurden bereits beseitigt. Die Max-Planck-Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die noch verbliebenen Mängel bis zum Sommer 2020 abgearbeitet werden können.
Sonderbeauftragter des Verwaltungsrats
Darüber hinaus hat der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Martin Stratmann das Ministerium darüber informiert, dass der Verwaltungsrat Prof. Dr. Reinhard Zimmermann vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg als Sonderbeauftragten des Verwaltungsrats bestellt hat. In dieser Funktion hat Prof. Zimmermann – im Vorfeld der Verwaltungsratssitzung – mit der Staff Delegation des Instituts und einer Vielzahl von weiteren Mitarbeitenden Gespräche geführt, nachdem die im Sommer 2019 durchgeführte Umfrage „Working Environment Staff Survey“ besorgniserregende Ergebnisse erbracht hatte.
Der Verwaltungsrat hält danach weitere Untersuchungen für erforderlich und hat die Leiterin der Stabstelle Interne Untersuchung der Max-Planck-Gesellschaft in München damit beauftragt.
Erweiterung des Tätigkeitsspektrums durch Fellows und/oder Forschungsgruppen
Finanziert wird vom Großherzogtum Luxemburg ein auf drei Abteilungen ausgelegtes Institut. Derzeit sind aber nur zwei Abteilungen besetzt, nachdem die Berufung für eine dritte Abteilung gescheitert war. Im Einvernehmen mit dem Hochschul- und Forschungsministerium soll die dritte Direktorenstelle unter den gegebenen Umständen nicht besetzt werden. Stattdessen wird sich die Max-Planck-Gesellschaft darum bemühen, das Institut und sein Tätigkeitsspektrum durch die Ernennung von Fellows und / oder Forschungsgruppen zu stärken.