Aufnahmeverfahren für Fördernde Mitglieder
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. ist eine unabhängige Forschungsorganisation in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins mit dem juristischen Sitz in Berlin.
Die Max-Planck-Gesellschaft wurde im Februar 1948 gegründet – als Nachfolgerin der bereits 1911 errichteten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. Über die Aufnahme neuer Fördernder Mitglieder beschließt satzungsgemäß der Senat.
Geeignete Persönlichkeiten, Unternehmen und Einrichtungen werden durch ein Auswahlgremium angesprochen und zur Antragstellung auf Fördernde Mitgliedschaft eingeladen. In diesem Auswahlgremium sind aus den Gremien und Organen der Max-Planck-Gesellschaft fünf Repräsentanten vertreten:
Präsidentenkreis: Prof. Dr. Ulman Lindenberger (Vizepräsident für die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion), Vorsitz
Senat: Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft)
Persönlich Fördernde Mitglieder: Hans-Jakob Haniel
Korporativ Fördernde Mitglieder: Prof. Dr. Jochen Maas (Mitglied der Geschäftsführung der Sanofi Deutschland GmbH)
Generalverwaltung: Dr. Simone Schwanitz (Generalsekretärin)