Wichtige Schritte nach einer erfolgreichen Bewerbung

Wichtige Schritte nach einer erfolgreichen Bewerbung

 

1. Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Für die Einreise nach Deutschland wird in vielen Fällen ein Visum benötigt. Dieses erhalten Sie bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes. Planen Sie für den Antragsprozess etwa zwei bis drei Monate ein. Visa für mitreisende Familienmitglieder sollten Sie zeitgleich beantragen.

Die Adressen des jeweiligen deutschen Konsulats mit Angaben zur Visumspflicht für Ihr Land sowie nähere Informationen zu Visabestimmungen finden Sie auf folgenden Webseiten des Auswärtigen Amtes:

    2. Für wen entfällt die Visumspflicht?

    Wenn Sie zu folgenden Gruppen gehören, brauchen Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland:

    • Gruppe A: Staatsbürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein benötigen kein Visum.
      • Gruppe B: Dasselbe gilt für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA.

      Generell berechtigt ein Visum in allen Fällen lediglich zur Einreise und zu einem Aufenthalt von 90 Tagen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt, müssen Sie bald nach Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das gilt auch für Staatsangehörige der Gruppe B. Für EU-Angehörige wird statt der Aufenthaltsbescheinigung relativ formlos eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung erteilt.

      3. Welche Visaformen gibt es?

      Abhängig von der Länge Ihres Aufenthaltes in Deutschland gibt es verschiedene Visaformen:

      • Nationales Visum: Dieses Visum ist gültig für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, jedoch nur für einen Aufenthalt in Deutschland. Sollten Sie während Ihrer Zeit in Deutschland Reisen in ein weiteres Land planen, geben Sie dies bitte bei der Visumsbeantragung an, damit Ihnen statt dem nationalen Visum ggf. eine weitere/andere Visumform ausgestellt wird. Nach der Einreise beantragen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde mit Ihrem Visum eine Aufenthaltserlaubnis,da das nationale Visum in der Regel zunächst nur für drei Monate ausgestellt ist.
          • Schengen-Visum: Das Schengen-Visum gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten und kann nicht verlängert werden. Deshalb ist das Schengen-Visum eher für Touristen zu empfehlen und nicht für Studenten und Wissenschaftler, die länger im Land bleiben.
            • Forschervisum nach § 20: Speziell für Forscher besteht seit 2007 das „Forschervisum“ (nach § 20 Aufenthaltsgesetz). Nur speziell zugelassene Forschungseinrichtungen und Universitäten dürfen an diesem Verfahren teilnehmen. Vor allem für Forschende, die Ihre Familie mitbringen, kann das Forschervisum Vorteile bringen, indem es die Einreise, den Aufenthalt sowie die Mobilität innerhalb der EU erleichtert. Mitreisende Ehepartner erhalten leichter eine Arbeitserlaubnis.

            Für die Nutzung des „Forschervisums“ gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: So muss das Gehalt eine gewisse Mindesthöhe betragen und eine Aufnahmevereinbarung zwischen dem gastgebenden Institut und Ihnen geschlossen werden. Falls Sie unter die gesetzlichen Voraussetzungen des § 20 fallen, erhalten Sie von Ihrem Institut direkt die Aufnahmevereinbarung zugesandt, mit der Sie anschließend bei dem deutschen Konsulat, das für Sie zuständig ist, das Visum für Forscher beantragen können.

            Bitte achten Sie auch darauf, dass bei der Anmeldung – unabhängig von der Art Ihres Visums – als Grund immer der Forschungszweck vermerkt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite des Auswärtigen Amtes.

            4. Brauche ich eine Krankenversicherung?

            Ja. Sie benötigen in Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz –  und müssen diesen für eine Aufenthaltsgenehmigung auch nachweisen. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig im Vorfeld zu prüfen, ob Ihre Krankenversicherung ausreichend ist oder ob Sie gegebenenfalls eine Krankenversicherung in Deutschland beantragen müssen.

            Die Versicherung Ihres Heimatlandes kann Ihnen dabei Auskunft erteilen, ob sich Ihr Versicherungsschutz auf Deutschland erstreckt. Beachten Sie dabei bitte, dass Unfälle, medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte abgedeckt sind. Ist der Schutz ausreichend, erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenkasse und den Vordruck E 101, der bestätigt, dass Sie in Ihrem Heimatland weiterversichert und von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreit sind.

            5. Was muss ich tun, wenn ich nicht ausreichend krankenversichert bin?

            Ist Ihr Krankenversicherungsschutz in Deutschland nicht oder nicht ausreichend abgedeckt, empfiehlt sich bei einem längeren Aufenthalt der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung. Während Ihrer Zeit in Deutschland kann die Versicherung in Ihrem Heimatland nach Rücksprache ruhen.

            Generell existieren in Deutschland zwei Krankenversicherungsformen: die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie dabei:

            • Stipendiaten können sich grundsätzlich nur privat versichern.
            • Haben Sie einen Arbeitsvertrag und ein Jahresgehalt, das drei Jahre lang über 49.950 Euro liegt (Stand Sommer 2010), können Sie wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
            • Mit einem Arbeitsvertrag und einem Jahreseinkommen unterhalb dieser Grenze fallen Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

              In allen Fällen lohnt sich ein Vergleich des Leistungsspektrums der verschiedenen Krankenkassen. Ihr Institut wird Ihnen die diversen Anbieter nennen können. Sie können dann bereits vom Heimatland aus den Versicherungsschutz in Deutschland abschließen.

              In jedem Fall sollte sichergestellt sein, dass Sie sofort nach Einreise in Deutschland einen umfassenden Schutz haben. Bitte stellen Sie sicher, dass die mitreisende Familie  ebenfalls krankenversichert ist!

              Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite.

              6. Muss ich die Krankenversicherungsbeiträge allein bezahlen?

              Gesetzliche Krankenkassen haben einen einheitlichen Beitragssatz, der in etwa je hälftig vom Arbeitgeber und Ihnen bezahlt und direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten wird. Privatversicherte tragen den Beitrag komplett selbst.

              7. Brauche ich eine Arbeitsgenehmigung?

              Folgende Max-Planck-Mitarbeiter brauchen keine Arbeitsgenehmigung:

                • Ausländische wissenschaftliche Mitarbeiter: Die Arbeitsämter befreien Sie von der Arbeitsgenehmigung. In manchen Fällen müssen Sie dafür einen Arbeitsvertrag, eine Tätigkeitsbeschreibung und Ihr Diplomzeugnis bzw. Ihre Promotionsurkunde vorlegen. Dieses Privileg gilt ausschließlich für Wissenschaftler und nicht für deren Ehegatten – außer, diese sind ebenfalls als Wissenschaftler beschäftigt.
                • Ausländische Stipendiaten benötigen keine Arbeitserlaubnis, da sie nicht als Arbeitnehmer gelten.
                • Studentenbenötigen keine Arbeitserlaubnis, solange sie die Beschäftigung als Arbeitnehmer nur maximal 90 Tage, bzw. 3 Monate im Jahr ausüben.

                    Fallen Sie in keine dieser Kategorien, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Diese bekommen Sie über das Arbeitsamt für Ausländer. Jedoch sollten Sie in diesem Fall vorab mit Ihrem Betreuer am Institut über den Prozess sprechen.

                    8. Was muss ich tun, um mich (und meine Familie) in Deutschland anzumelden?

                    Innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, damit Ihr neuer Wohnsitz dort registriert werden kann. Ihr Institut wird Ihnen das für Sie zuständige Amt und Adresse nennen. Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie:

                    • Ihren Ausweis / Pass
                    • Ihr Visum
                    • einen Anmeldeantrag

                    Den Anmeldeschein erhalten Sie vor Ort im Einwohnermeldeamt oder online über die Seite der Stadt. Ihr Institut wird Sie vorab über diesen Prozess informieren und gegebenenfalls begleiten. Kommen Sie mit Familie nach Deutschland, müssen alle Familienmitglieder angemeldet werden. Dazu benötigen Sie die gleichen Dokumente sowie die Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde (notfalls übersetzt).

                    Nach Ausfüllen des Antrags erhalten Sie auf dem Amt Ihre Meldebescheinigung. Heben Sie die Meldebescheinigung gut auf, sie ist ein wichtiges Dokument.

                    9. Fallen für meinen Aufenthalt in Deutschland Steuern an?

                    Ob Sie während Ihrer Arbeit an einem Max-Planck-Institut Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

                    • Stipendiaten sind in der Regel von der Steuerpflicht befreit.
                    • Mit einem Arbeitsvertrag und einer Aufenthaltsdauer unter sechs Monaten zahlen Sie die Steuern in Ihrem Heimatland.
                    • Haben Sie einen Arbeitsvertrag und bleiben länger als ein halbes Jahr in Deutschland, fallen Sie automatisch unter die Einkommenssteuer- und auch Sozialabgabenpflicht. Die anfallenden Steuern und Abgaben werden in diesem Fall durch den Arbeitgeber von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt an den Staat abgeführt.

                    Um sicherzustellen, dass Sie nicht in zwei Ländern Steuern zahlen müssen, regelt ein zwischen Deutschland und etlichen Ländern bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen, in welchem Land Ihre Steuerabgaben anfallen. Die Verwaltung Ihres Instituts wird Ihnen hierzu Auskunft geben. Alternativ können Sie dies auf der Website des Bundesfinanzministeriums prüfen.

                    10. Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

                    Sind Sie in Deutschland steuerpflichtig, zieht der Arbeitgeber die Steuern und Abgaben von Ihrem monatlichen Gehalt ab und führt sie direkt dem Stadt zu. Der Steuersatz hängt von der Höhe Ihres Einkommens, dem Familienstand und der damit verbundenen Steuerklasse ab. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Jahr 2011 reichen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamtes ein, die diese persönlichen Angaben enthält. Ab 2012 sind die Daten zusammen mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer elektronisch bei der Finanzverwaltung hinterlegt und werden den Arbeitgebern direkt zum Abruf bereitgestellt.

                    11. Wie werde ich bei der Wohnungssuche unterstützt?

                    Etliche der Max-Planck-Institute verfügen über eigene Gästewohnungen oder sind mit anderen Institutionen vernetzt, die Wohnraum anbieten. Fragen Sie an Ihrem Institut nach, ob zu Ihrem Ankunftszeitraum Wohnungen verfügbar sind. Mitunter handelt es sich dabei um eine befristete Übergangslösung. Jedoch können Sie dann, erst einmal angekommen, in Ruhe vor Ort suchen. Alternativ gibt es auch Mitwohnzentralen oder Wohngemeinschaften, die vor allem von jüngeren Mietern gerne in Anspruch genommen werden.

                    Gelegentlich besteht auch die Möglichkeit des „Wohnungstauschs“. Gerade wissenschaftliche Mitarbeiter und Dozenten an Universitäten ziehen häufig für einen bestimmten Zeitraum aus ihrer Wohnung aus, um z. B. ins Ausland zu gehen, und stellen ihre möblierte Wohnung für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

                    12. Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung mieten will?

                    Regionale Tageszeitungen enthalten an festen Tagen Anzeigen zum Wohnungsmarkt, meist freitags oder samstags, gelegentlich auch nochmals unter der Woche. In der Regel sind diese auch online auf der Website der Tageszeitungen einsehbar.

                    Wohnungen werden entweder privat oder über einen Makler vermietet. Letzteres ist mit extra Gebühren verbunden, mit etwa zwei bis drei Monatsmieten. Sie können auch selbst eine Anzeige in einer regionalen Tageszeitung oder im Internet schalten. Sprechen Sie mit Ihrem Institut ab, ob Sie ggf. als Max-Planck-Mitarbeiter inserieren können.

                    Sollten Sie Verständigungsprobleme bei der Wohnungssuche haben, wird Sie Ihr Institut gerne unterstützen, z. B. beim Dolmetschen, Vertragsprüfung, entziffern der Annoncen und schließlich bei der Wohnungsübergabe.

                    13. Welche Webseiten helfen mir bei der Wohnungssuche im Internet?

                    Folgende Webseiten können Ihnen eventuell  bei der Wohnungssuche helfen:

                    14. Gilt mein Führerschein auch in Deutschland?

                    Mit Ihrem mitgebrachten Führerschein dürfen Sie in Deutschland sechs Monate fahren. Danach müssen Führerscheine, die nicht aus einem Land der EU stammen, in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die dafür zuständige Behörde, da dieses Verfahren mitunter etwas kompliziert und zeitaufwendig sein kann und anfallende Steuern sowie Versicherungsfragen mit sich bringt.

                    15. Wie kann ich ein Konto eröffnen?

                    Wenn Sie länger in Deutschland bleiben, ein regelmäßiges Gehalt bekommen sowie Miete zahlen müssen, empfiehlt sich die baldige Eröffnung eines Kontos bei einer Bank, einer Sparkasse oder bei der Postbank. Die Leistungen sind in etwa gleich, jedoch gibt es Unterschiede in Service und Kontoführungsgebühren.

                    Um ein Konto eröffnen zu können, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein und eine Meldebescheinigung vorlegen können. Nach Eröffnung des Kontos erhalten Sie eine elektronische Karte (EC-Karte) zugeschickt und – mit einem separaten Brief – eine Geheimzahl zur Nutzung. Mit der Karte können Sie Auszüge ziehen, Geld abheben und teilweise auch Überweisungen tätigen. Das Abheben von Geld aus dem Automaten ist in den Filialen, die zu Ihrer Bank oder dem Bankenverbund gehören, kostenfrei. Das Beziehen von Geld an Automaten fremder Banken wird hingegen mit Zusatzkosten belegt. Auch Überweisungen ins Ausland können mitunter teuer werden. Am besten fragen Sie bereits bei der Bank Ihres Heimatlandes, mit welcher Bank in Deutschland diese kooperiert.

                    Neben der gängigen EC-Karte gibt es auch eine Kreditkarte zur bargeldlosen Zahlung. Mit der Kreditkarte können Sie ebenfalls Bargeld von den Automaten abheben, jedoch ist dies mit einer recht hohen Zusatzgebühr verbunden. Am meisten verbreitet in Deutschland sind die Eurocard/Mastercard und die Visacard. Bargeldlose Bezahlung in deutschen Geschäften läuft jedoch meist über EC-Karten.

                    Banken sind zumeist von Montag bis Freitag geöffnet (8.30 -16 Uhr), Geldautomaten jedoch rund um die Uhr zugänglich.

                    16. Lerne ich an meinem ersten Arbeitstag das Max-Planck-Institut kennen?

                    An Ihrem ersten Arbeitstag im Institut werden Sie bei einem Rundgang einen Überblick über das Institut erhalten. Mit Ihrem Betreuer besprechen Sie, welche Dinge zu arrangieren sind, wie z. B. Behördengänge, Anmeldungen, Kontoeröffnung und Wohnungssuche. Darüber hinaus haben Sie auch die Chance, offene Fragen Ihrerseits zu klären.

                    17. Wie lerne ich andere Doktoranden und Postdocs kennen?

                    Bei Einführungsveranstaltungen, die Max-Planck-Institute organisieren, kommen Sie schnell mit anderen Doktoranden oder Postdocs in Gespräch. Viele Institute bieten darüber hinaus ein breites Freizeitprogramm an, z. B. Sportmöglichkeiten, Orchester oder Chöre. Gute Informationsplattformen sind hier vor allem die Schwarzen Bretter und die Internetseiten Ihres Instituts. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Betreuer. Er kann Ihnen sicherlich zahlreiche Tipps geben.

                    18. Gibt es Studenten-Netzwerke?

                    Viele Doktoranden, die an Max-Planck-Instituten forschen, sind im PhDNet organisiert. Dieses hat das Ziel, die Ausbildung durch Informationsaustausch, Organisation von Seminaren und interdisziplinären, wissenschaftlichen Veranstaltungen zu verbessern. Auf dem übersichtlich gestalteten WebPortal wird regelmäßig über die Aktivitäten verschiedener Arbeitsgruppen berichtet. Es gibt auch ein Forum, in dem jeder aktiv an aktuellen Diskussionen teilnehmen kann.

                    Erst im Aufbau begriffen, ist das LeadNet für Leiter von Max-Planck-Forschungsgruppen. Ende Februar 2010 trafen sie sich erstmals, um sich nach dem Vorbild des PhDNets für Doktoranden zu organisieren. Das LeadNet will die Kommunikation unter den Forschungsgruppen an den unterschiedlichen Instituten verbessern und gemeinsame, fachübergreifende Symposien veranstalten.

                    19. Was kann ich gegen Diskriminierung tun?

                    Die Max-Planck-Gesellschaft distanziert sich ausdrücklich von jedweder Form der Diskriminierung.

                    Obwohl Deutschland als sicheres Land gilt, mag es sinnvoll sein, zu manchen Zeiten bestimmte Orte zu meiden. Wann immer Sie sich mit Diskriminierung konfrontiert sehen, wenn Sie Opfer eines Übergriffes, beleidigt oder bedroht werden, informieren Sie bitte sofort Ihren Betreuer am Institut. Sie werden umgehend entsprechende, und wenn Sie wünschen, vertrauliche Unterstützung erhalten.

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