Forschungsbericht 2017 - Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law

Studie im Auftrag der Europäischen Kommission über die Auswirkungen nationaler Prozessrechte auf justizielle Zusammenarbeit und Verbraucherschutz

Autoren

Hess, Burkhard

Abteilungen
Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law, Luxemburg
Zusammenfassung
Im Jahr 2017 schloss das Max-Planck-Institut Luxemburg eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen der nationalen Prozessrechte und Verfahrenspraktiken auf harmonisierte Bereiche des EU-Verfahrensrechts ab. Sie enthält die bisher umfassendste empirische Untersuchung der Zivilprozessordnungen in Europa und schlägt Maßnahmen vor, die das gegenseitige Vertrauen bei der Abwicklung grenzüberschreitender Prozesse fördern.

Im Jahr 2015 wurde die Abteilung für europäisches und vergleichendes Verfahrensrecht des Max-Planck-Instituts Luxemburg von der Europäischen Kommission mit der Ausarbeitung einer Studie zur praktischen Anwendung des EU-Verfahrensrechts beauftragt. Sie befasst sich mit den Jahren 2013 und 2014 und behandelt zwei Themenbereiche: den Einfluss nationaler Verfahrensgesetze und -praktiken auf den freien Urteilsverkehr in der Europäischen Union sowie die Auswirkungen nationaler Verfahrensgesetze und -praktiken auf den Verbraucherschutz nach EU-Verbraucherrecht.

Der erste Teil der Studie fragt, inwieweit die unterschiedlichen Verfahrensrechte der EU-Mitgliedstaaten die Kooperation zwischen den Justizsystemen der Mitgliedstaaten beeinflussen. Das europäische Verfahrensrecht spielt eine Schlüsselrolle beim effektiven Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte in der Europäischen Union. Es kann jedoch nur effektiv sein, wenn es in Synergie mit den nationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten wirkt. Der erste Teilbereich stellt daher das europäische Verfahrensrecht im Kontext des nationalen Prozessrechts dar. Alle nicht harmonisierten Aspekte der nationalen Zivilverfahren, die mit EU-Instrumenten interagieren, werden dahingehend beurteilt, ob sie die einheitliche und effektive Durchführung des freien Urteilsverkehrs fördern oder behindern.

Der zweite Teilbereich der Studie untersucht den Schutz der Verbraucher in den nationalen Prozessrechten. Die umfassenden EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz werden durch die Gerichte der Mitgliedstaaten in den nationalen Verfahrensrechten angewendet und durchgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob die nationalen Verfahrensvorschriften und -praktiken den Verfahrensanforderungen des Unionsrechts entsprechen.

Im September 2017 veröffentlichte die EU-Kommission den ersten Teilbereich der Studie [1]. Im Januar 2018 hat die EU-Kommission auch den zweiten Teilbereich als Hintergrunddokument in einer großangelegten Gesetzesinitiative zum Verbraucherschutz veröffentlicht [2]. Das Konsortium und die nationalen Berichterstatter arbeiten an einer erweiterten Fassung der Untersuchung, die im Jahresverlauf 2018 in zwei Bänden publiziert wird.

Rechts- und politikgestaltende Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Erster Teilbereich

Im Hinblick auf die Auswirkungen der unterschiedlichen Verfahrensrechte der EU-Mitgliedstaaten auf die Urteilsfreizügigkeit nennt die Studie folgende Bereiche, in denen gezielte Maßnahmen eine Verbesserung der Situation herbeiführen und bestehende Hindernisse abbauen würden:

Zunächst werden die Auswirkungen der nationalen Verfahrensrechte auf erstinstanzliche Prozesse und Versäumnisurteile untersucht. In den Mitgliedstaaten bestehen Unterschiede hinsichtlich der Zustellung einer Klage oder Ladung und der Fristen, die dem Beklagten zur Klageerwiderung gewährt werden. Divergenzen bei den Prozesskosten werden ebenfalls hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund schlägt die Studie eine gezielte Intervention und Änderungen der bestehenden EU-Verordnungen für die Zustellung und Beweisaufnahme vor. Außerdem plädiert sie für eine Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften, indem einheitliche Standards für spezifische Aspekte grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten festgelegt werden.

Die Untersuchung widmet sich sodann den Berufungsverfahren. Es zeigen sich erneut weitreichende Unterschiede: bei der Zustellung von Urteilen, beim Eintritt der Rechtskraft und bei den Fristen für die Einreichung der Rechtsbehelfe. Es werden daher Regelungen empfohlen, die die Gerichte von Amts wegen verpflichten, Urteile an ausländische Parteien zu übermitteln. Zudem wird empfohlen, ausländischen Parteien klare, standardisierte Informationen über Rechtsmittel gegen Urteile zukommen zu lassen. Außerdem wird die Einführung einer Mindest- und Höchstfrist für die Einlegung von Rechtsmitteln nach EU-Recht angeraten.

Zweiter Teilbereich

Hier unterstreicht die Studie die generell unzureichenden Kenntnisse des EU-Verbraucherschutzrechts und konstatiert erhebliche Mängel bei dessen Anwendung in nationalen Einzelprozessen und in Sammelklagen. Daher empfiehlt sie, vereinfachte und kostengünstige Verfahren zu fördern, bei denen die Verbraucher ihre (für gewöhnlich rechtlich einfach strukturierten) Ansprüche auf der Grundlage von Standardformularen (möglichst online) einbringen. Um den Zugang der Verbraucher zur Justiz zu verbessern, schlägt sie die Annahme einer Richtlinie über den prozessualen Verbraucherschutz vor. Darüber hinaus wird angeregt, die Rolle der Verbraucherschutzverbände bei Einzel- oder Kollektivansprüchen zu klären und zu stärken.

Auswirkungen der Studie

Mit empirisch fundierten Schlussfolgerungen und Empfehlungen leistet die Studie einen praktischen Beitrag zur Gesetzgebungstätigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Die Ergebnisse wurden im Oktober 2017 auf der Sitzung der Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen vorgestellt und diskutiert. Im Dezember 2017 hat die EU-Kommission eine Sachverständigengruppe eingerichtet, zu deren Mitgliedern auch Burkhard Hess, Direktor am Max-Planck-Institut Luxemburg, zählt, um grenzüberschreitende Zustellungen und Beweisaufnahmen in der Europäischen Union zu verbessern. Die Expertengruppe hat die Vorschläge der Untersuchung unmittelbar zur Diskussionsgrundlage gemacht. Die aktuelle Gesetzgebung der Union in diesen Bereichen baut damit unmittelbar auf den MPI-Studien auf.

Literaturhinweise

European Commission (ed.)
An evaluation study of national procedural laws and practices in terms of their impact on the free circulation of judgments and on the equivalence and effectiveness of the procedural protection of consumers under EU consumer law.
Strand 1: Mutual trust and free circulation of judgments Report prepared by a Consortium of European universities led by the MPI Luxembourg for Procedural Law as commissioned by the European Commission
Publications Office of the European Union, Luxembourg (2017)
European Commission (ed.)
An evaluation study of national procedural laws and practices in terms of their impact on the free circulation of judgments and on the equivalence and effectiveness of the procedural protection of consumers under EU consumer law.
Strand 2: Procedural protection of consumers Report prepared by a Consortium of European universities led by the MPI Luxembourg for Procedural Law as commissioned by the European Commission

Publications Office of the European Union, Luxembourg (2018)

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