In unserem Buch untersuchen wir die Veränderung des Rechtstatus des Einzelmenschen im Völkerrecht. Diese „Humanisierung“ wird in verschiedenen historischen Perioden (von der Antike bis 1945) und aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven (wie Rechtspositivismus, Naturrecht, Marxismus, Drittweltansätze, Feminismus, globales Recht oder Rechtsethnologie) analysiert. Das Völkerrecht muss sich in einer Zeit tiefgreifender ökologischer und technischer Herausforderungen dem Post-Anthropozentrismus stellen, und wir beobachten eine Humanisierung neuer Bereiche wie Gewaltverbot und Klimarecht.
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