Unmöglichkeit in Unrecht, Schuld und Zurechnung

Podiumsdiskussion

  • Datum: 28.10.2025
  • Uhrzeit: 16:30 - 19:00
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
  • Region: Baden-Württemberg
  • Rubrik: Gesprächs- und Diskussionsformate, Vorträge
Penrose-Dreieck – unmögliche Geometrie, Farben gelb, blau, grün.
Zum Grundsatz „ultra posse nemo obligatur“ bekennt man sich im Strafrecht weithin. Er scheint ein selbstverständliches Prinzip zum Ausdruck zu bringen: Ist dem Menschen etwas unmöglich, kann er dazu nicht verpflichtet werden – und ihm letztlich auch kein straf­rechtlicher Vorwurf gemacht werden.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch ganz erhebliche Unterschiede in Verständnis und Anwendung des Unmöglichkeitssatzes. Eine offene Auseinandersetzung findet jedoch bislang kaum statt, die verschiedenen Positionen wurden nicht miteinander ins Gespräch gebracht.

Diesem Desideratum wollen wir am 28.10.2025 am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht abhelfen. Auf dem Podium dürfen wir begrüßen:

Tatjana Hörnle (Freiburg), Urs Kindhäuser (Bonn), Pepe Schladitz (Osnabrück & Passau) und Jan C. Schuhr (Heidelberg)

Es werden drei zentrale Problemfelder diskutiert: die Bestimmung strafrechtlichen Unrechts – die Unterscheidung von Unrecht und Schuld im Deliktsaufbau – und die konkreten Auswirkungen, die Unmöglichkeit auf Zurechnungsmodelle hat.

Die Veranstaltung ist in dieser Form einzigartig. Sie richtet sich gerade nicht nur an Expertinnen und Experten, sondern ausdrücklich auch an fortgeschrittene Studierende, die vor komplexen weitreichenden Fragestellungen nicht zurückschrecken und vermeintlich Selbstverständliches hinterfragen möchten.

Teilnahme

Es ist keine Anmeldung erforderlich • Die Teilnahme ist kostenfrei • Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf ca. 40 Personen begrenzt – es gilt: First come, first serve.

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