Position der Max-Planck-Gesellschaft zu Horizon 2020

25. Mai 2012

Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) beteiligt sich seit vielen Jahren mit großem Erfolg an den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Kommission. Auch zukünftig will die MPG dieses Engagement fortsetzen und beteiligt sich daher im Interesse der Wissenschaft und im Interesse eines Europäischen Forschungsraums an der Diskussion um die Ausgestaltung des Rahmenprogramms Horizon 2020. Die MPG begrüßt den von der Europäischen Kommission im November 2011 vorgelegten Entwurf: Die ausdrückliche Betonung des Exzellenzkriteriums bei der Auswahl EU-geförderter Projekte und die Vorschläge zur Vereinfachung andererseits werden bei einer konsequenten Umsetzung die Attraktivität und Effektivität von Horizon 2020 steigern.

In Reaktion auf den Entwurf der Kommission zu Horizon 2020 sind für die MPG folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

1. Exzellenz und Wettbewerb um EU-Fördermittel müssen für Horizon 2020 bereits abschließend in den Beteiligungsregeln als maßgebliche Förder-prinzipien verankert werden. Die derzeitige Formulierung in Artikel 14 der Beteiligungsregeln sieht bisher nur für den Europäischen Forschungsrat (ERC) eine Evaluierung allein nach Exzellenz vor.

2. Die MPG weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Möglichkeiten zur Durchführung wissensorientierter Forschung, die die Grundlage jeder Innovation ist, in allen Fördersäulen nach dem Vorbild des äußerst erfolgreichen EU-Programms New and Emerging Science Technologies (NEST) verankert werden sollte.

3. Die Autonomie des ERC sollte weiter ausgebaut werden und der Etat in Horizon 2020 eine Verdoppelung auf etwa 15 Milliarden Euro erfahren. Der Scientific Council und die ERC-Agentur sollten Maßnahmen ergreifen, um den ERC international noch sichtbarer zu machen. Die weltweite Anwerbung hochqualifizierter Wissenschaftler aller Altersgruppen sollte daher forciert werden, um den Wissenschaftsstandort Europa nachhaltig zu stärken.

4. Durch eine auskömmliche Finanzierung der Fusionsforschung und ITER über EU-Programme (EURATOM) muss diese wichtige Energiequelle der Zukunft und die führende Rolle Europas in dieser Hochtechnologie sichergestellt und ein Abwandern personeller Ressourcen und des Know-hows in konkurrierende Forschungsräume vermieden werden.

5. Ein Ausbau der Mobilitätsmaßnahmen im Marie-Curie-Programm wird von der MPG begrüßt. Forschungsnetzwerke und Stipendienmöglichkeiten, insbesondere die Förderung jüngerer Forscher und deren Teams ein bis zwei Jahre nach der Promotion, von Postdocs und erfahrenen Gastwissenschaftlern, sollten themenfrei in allen europäischen Regionen ermöglicht werden. Das Marie-Curie-Programm sollte ferner dazu beitragen, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in europäischen Förderprogrammen deutlich zu steigern. Die Rekrutierung von Stipendiaten und Gastwissen-schaftlern aus Drittstaaten sollte ein weiterer Schwerpunkt sein. Die Förder-dauer für EU-Fellowships sollte eine Verlängerungsoption enthalten, so dass Förderzeiträume von bis zu vier Jahren möglich sind.

6. Die MPG unterstützt den Wunsch der EU-Institutionen, Exzellenz in allen Regionen Europas aufzubauen. Sie schlägt vor, diesen Prozess über einen europäischen Wettbewerb durch verbundene Ausschreibungen von Horizon 2020 und Strukturfonds zu steuern. Auf der Basis eines abgestimmten wissenschaftlichen Konzepts sollten Förderanträge von einer europäischen Region gemeinsam mit einer renommierten Forschungsorganisation gestellt werden (Twinning Excellence). Modell könnten etwa Max Planck Center, Max-Planck-Institute in Europa oder weitere vergleichbare Instrumente der internationalen Kooperation anderer europäischer Organisationen sein.

7. Das von der Kommission vorgeschlagene Kostenmodell mit Erstattung von 100 Prozent direkter Kosten und 20 Prozent Overheads (= ERC- Kostenmodell) trägt zu einer Vereinfachung der Abrechnung bei. Die Max-Planck-Gesellschaft befürwortet Ausnahmereglungen vom vorgeschlagenen einheitlichen Kostenmodell, die eine angemessene Erstattung der Projekt-kosten, beispielsweise auf der Basis einer Vollkostenrechnung, zum Ziel haben.

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