Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine gemeinnützige Organisation des privaten Rechts in Form eines eingetragenen Vereins. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Senat. Seine Mitglieder kommen aus wichtigen Bereichen des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens.
Die Max-Planck-Gesellschaft unterhält derzeit 80 Institute und Forschungseinrichtungen (Stichtag: 1. Januar 2012); 4 Institute und eine Außenstelle befinden sich im Ausland.
In der Max-Planck-Gesellschaft waren am 1. Januar 2012 insgesamt 17.019 Mitarbeiter (Vorjahr 16.873) beschäftigt, davon 5.378 Wissenschaftler (Vorjahr: 5.222), das entspricht einem Anteil von 31,6% an den Gesamtbeschäftigten und einem Plus von 3,0%. Am 1.1.2012 forschten in den 80 Forschungseinrichtungen 4.812 Stipendiaten und Gastwissenschaftler. Insgesamt waren 21.831 Mitarbeiter (17.019 Beschäftigte und 4.812 Stipendiaten und Gastwissenschaftler) in der MPG tätig (Vorjahr: 21.514 Mitarbeiter), das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 1,5%.
Im Verlauf des Jahres 2011 waren in der MPG 13.456 studentische Hilfskräfte, Bachelors, Doktoranden, Postdoktoranden, Forschungsstipendiaten und Gastwissenschaftler tätig, das sind 0,2% mehr als im Vorjahr (13.430).
Am 1. Januar 2012 lag der Anteil der Frauen bei 44,3%; er betrug bei den Wissenschaftlern 27,1%, bei den nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern 55,0%. 17,3% der Gesamtbeschäftigten waren ausländische Mitarbeiter.
Zum 1. Januar 2012 lag der Ausländeranteil bei den Wissenschaftlern bei 34,8%. Von den Nachwuchs- und Gastwissenschaftlern kamen im Laufe des Jahres 52,4% aus dem Ausland.
Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern (Institutionelle Förderung): einschließlich des MPI für Plasmaphysik erhält die MPG im Jahr 2012 knapp 1,46 Mrd. EUR. Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union.
Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von EURATOM für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen.