Gericht weist Berufung des SPIEGEL zurück
MPG-Berufung hat Erfolg / SPIEGEL korrigiert weitere Teile seiner Berichterstattung vom 13. März 2025
Das OLG München hat am 16. Dezember 2025 die Berufung des SPIEGEL gegen das Unterlassungs-Urteil des Landgerichts München I vom 30. Mai 2025 als vollumfänglich unbegründet zurückgewiesen. Die Berufung der Max-Planck-Gesellschaft hatte hingegen Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass der SPIEGEL mehrere unwahre Tatsachen behauptet hatte und die Kritik am Beschwerdesystem der MPG insofern unzulässig war.
Die Spiegel- Berichterstattung stützte sich lediglich auf zwei konkrete Fälle. Beide wurden allerdings vom Spiegel falsch dargestellt. So war im ersten Fall, der auf Vorkommnisse in 2015/16 zurückgeht, ein vom Beschwerdeführer benannter Zeuge – anders als vom SPIEGEL behauptet – nicht bereit, sich zu den Vorwürfen inhaltlich zu äußern. Das Landgericht habe daher in seinem Urteil die Darstellung im SPIEGEL zutreffend als unwahre Tatsachenbehauptung eingeordnet, beschied nun nochmal das Oberlandesgericht. Einer Untersuchung nach der Verfahrensordnung der MPG hatte der Beschwerdeführer darüber hinaus ohnehin nicht zugestimmt, so dass die MPG das angebliche Fehlverhalten gar nicht umfassend und objektiv aufklären konnte.
Im zweiten Fall aus 2020/21 behauptete der SPIEGEL wahrheitswidrig, der Vertrauenskanzlei der MPG seien die im Artikel geschilderten Vorwürfe eines Postdoktoranden gegenüber seinem Betreuer von diesem Postdoktoranden mitgeteilt worden. Anders als im Artikel dargestellt, hatte der Postdoktorand die externe Vertrauenskanzlei aber über keinen einzigen der im Artikel beschriebenen konkreten Vorfälle informiert; er hatte auch nicht angegeben, auf welches Institut sich seine Beschwerde bezieht. Damit war es der MPG ebenfalls nicht möglich, den Fall zu untersuchen. Auch hier bestätigte das OLG die Entscheidung des Landgerichts, dass die Äußerung daher als unwahre Tatsachenbehauptung einzuordnen sei.
Zudem urteilte das OLG München, dass der SPIEGEL die Stellungnahme der MPG sinnverfälschend wiedergegeben hatte. Im Artikel war die eigentliche Antwort der MPG auf eine Anfrage weggelassen und stattdessen andere Aussagen verwendet worden, die den ursprünglichen Kontext jedoch verfälschten. Damit gab das OLG der Berufung der MPG statt. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für die Pressearbeit auch anderer Organisationen.
Generell gab das OLG im Lauf der Verhandlung an verschiedene Stellen zu erkennen, dass es der Auffassung sei, dass die Berichterstattung unvollständig und verkürzt sei und den Leser nicht sachgerecht informiere.
Der SPIEGEL hat die Berichterstattung inzwischen korrigiert und die fehlende Information ergänzt und das Berufungsurteil im Januar 2026 als endgültig anerkannt. Die Sache ist damit in rechtlicher Sicht abgeschlossen, ein Hauptsacheverfahren nicht mehr nötig.
Hinweis: Die ursprüngliche Fassung vom 4. Juni 2025 wurde aktualisiert.
