Erfolgreich forschen bei Max Planck – auch mit Baby
Pilotprojekt trägt Kosten zur Betreuung von bis zu einjährigen Kindern
Die Max-Planck-Förderstiftung hat eine halbe Million Euro bereitgestellt, um wissenschaftlich arbeitende Väter und Mütter bei den Kosten für ihre Jüngsten zu entlasten: Wer Kinder zwischen drei Monaten und einem Jahr hat, kann seit Anfang Juli einen Zuschuss zu den monatlichen Ausgaben für deren Betreuung beantragen. Gedacht ist die Unterstützung vor allem für Promovierende und Postdocs in den Max-Planck-Instituten.
Es sieht aus wie die Babyvariante eines Smileys – nur auf pastellgrünem Grund: Keck schaut das Schnullergesicht vom Titel eines neuen Flyers, der erklärt, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Geld zur Betreuung ihrer Kinder zwischen drei Monaten und einem Jahr kommen. Das ist nicht so selbstverständlich, wie es klingt: Denn der MPG ist es aus zuwendungsrechtlichen Gründen nicht gestattet, Kosten für Kinderbetreuung zu tragen; sie darf nur die Bereitstellung der Infrastruktur finanzieren. Hier springt nun die Max-Planck-Förderstiftung ein, um Starthilfe für einen raschen Wiedereinstieg in die Wissenschaft zu geben. Zielgruppe für die Betreuung der Kleinsten sind PhD-Studierende mit Fördervertrag und Postdocs mit TVöD-Vertrag. Gerade für diese Einkommensgruppen stellen die Kosten für Kinderbetreuung eine Herausforderung dar. Maximal die Hälfte, jedoch höchstens 400 Euro monatlich, werden bis zu zehn Monate lang übernommen.
Familiengründungsphase kollidiert mit Karriere
Der dritte Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs vom Februar 2017 weist aus, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seltener eine Familie gründen als gleichaltrige Berufseinsteiger. Als Hindernis nennen sie neben den hohen Arbeits- und Mobilitätsanforderungen, die sich mit dem Zusammenfallen der Familiengründungs- und Qualifizierungsphase überlappen, vor allem mangelnde Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Die Internationalität der Max-Planck-Gesellschaft verschärft die Notwendigkeit von erschwinglicher und flexibler Kinderbetreuung in Institutsnähe: Rund 48 Prozent der Doktorandinnen und Doktoranden und rund 65 Prozent der Postdocs mit Verträgen haben einen ausländischen Pass und somit keine helfenden Verwandten in der näheren Umgebung. Gerade in der Qualifizierungsphase ist also eine besondere Hilfestellung bei der Familiengründung entscheidend, um die besten der rund 4500 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Stichtag 31.12.2016) in der Grundlagenforschung zu halten.
Das bietet die MPG zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Talente zu fordern und zu fördern ist strategisches Ziel aller Aktivitäten der Max-Planck-Gesellschaft zur beruflichen Profilierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Max-Planck-Präsident Martin Stratmann ist überzeugt: "Für erstklassige Grundlagenforschung reichen nicht allein die besten Labore. Wir brauchen vielmehr die besten Talente – Frauen und Männer. Chancengleichheit wird damit zu einem wichtigen Element der Wettbewerbsfähigkeit einer auf Innovation und Leistung basierenden, weltweit sichtbaren Forschungsorganisation.“ Deshalb bietet die MPG speziell für Eltern flankierend zum gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr ein zusätzliches Portfolio an Maßnahmen an; von Belegplätzen in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern über speziell ausgestattete Eltern-Kind-Büros bis hin zum Angebot, einen Familienservice zur Vermittlung verschiedener Kinderbetreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten für die eigentliche Kinderbetreuung tragen bis auf wenige Ausnahmefälle die Beschäftigten selbst. Um direkte Zuschüsse für eine schnell greifende, flexible Kinderbetreuung leisten zu können, ist die MPG auf private Unterstützung angewiesen. Die 2004 gegründete Stiftung von MPG-Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard unterstützt zum Beispiel jährlich bis zu 15 hervorragende naturwissenschaftlich und experimentell arbeitende Wissenschaftlerinnen mit Kindern. Das monatliche Stipendium ist speziell als Zuschuss für Hilfe im Haushalt und zusätzliche Kinderbetreuung angelegt. Die Lücke, die derzeit im Betreuungsangebot für die Kleinsten klafft, schließen nun Mittel der Max-Planck-Förderstiftung. Mit ihrer Hilfe kann die MPG einen flexiblen Zuschuss für die Betreuung von Kindern nach dem gesetzlichen Mutterschutz, das heißt im Alter von drei bis zwölf Monaten, anbieten und so einen neuen Standard für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an deutschen Forschungsorganisationen setzen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass beide Elternteile arbeiten oder einer alleinerziehend ist. Sind Vater und Mutter beide bei der MPG, kann nur einer den Zuschuss beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten in einer Kindertagesstätte anfallen oder für Tagesmütter oder -väter ausgegeben werden. Anträge sind in den Verwaltungen der MPI zu stellen. Die Daten werden zentral gesammelt, um die Bedarfslage für kommende Jahre zu prognostizieren. Bei gutem Gelingen bietet sich der MPG eine überzeugende Argumentationsbasis, um auf den akuten Handlungsbedarf und die nötigen Anpassungen geltender Gesetze hinzuwirken. Erst ein solcher Paradigmenwechsel versetzt die Max-Planck-Gesellschaft schließlich in die Lage, die Zuschüsse zur Kinderbetreuung aus öffentlichen Mitteln zu bezahlen.
kf/sb