Forschungsbericht 2015 - Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Governance und die Effizienz ökonomischer Systeme

Autoren
Harhoff, Dietmar; Stoll, Sebastian
Abteilungen
Innovation and Entrepreneurship Research
Zusammenfassung
Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb war mit einem Teilprojekt im DFG-finanzierten Sonderforschungsbereich/Transregio 15 „Governance und die Effizienz ökonomischer Systeme“ vertreten. Das Projekt beschäftigte sich mit der Entwicklung von Schutzrechtssystemen, speziell von Patenten und Markenrechten. Im Mittelpunkt standen die rasanten Veränderungen in Schutzrechtssystemen und deren Implikationen auf Marktstrukturen. Der Forschungsbeitrag liegt in der theoretischen und empirischen ökonomischen Analyse von Schutzrechtssystemen.

Der Sonderforschungsbereich/Transregio 15 der DFG

Das Forschungsvorhaben war Teil des Sonderforschungsbereichs/Transregio 15 (SFB/TR 15) „Governance und die Effizienz ökonomischer Systeme“ (GESY), der seit 2004 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert und nach zwei Verlängerungen Ende 2015 beendet wurde. Es handelte sich um ein Kooperationsprojekt der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin, der Universitäten Bonn, Mannheim und München sowie einiger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Ziel der gemeinsamen Arbeit im Sonderforschungsbereich war, die gesamtwirtschaftliche Effizienz von Governance-Strukturen innerhalb und zwischen Unternehmen zu analysieren und daraus Vorschläge für die Verbesserung bestehender und die Ausgestaltung künftiger Governance-Strukturen abzuleiten.

Unter Governance-Strukturen versteht man in der Ökonomie alle Strukturen, die in Unternehmen, Organisationen und Märkten das Verhalten von Wirtschaftssubjekten lenken. Governance-Strukturen umfassen somit sowohl Anreizsysteme für Manager und Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens als auch die Art und Intensität des Wettbewerbs zwischen Unternehmen auf Märkten. Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien haben die Rahmenbedingungen verändert, unter denen Governance-Strukturen ausgestaltet werden. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel des SFB/TR 15, bestehende Governance-Strukturen zu analysieren und Empfehlungen für deren Verbesserung im Hinblick auf eine effiziente Ressourcenallokation abzuleiten. Der methodische Kern der Arbeit im SFB/TR 15 umfasst Spiel- und Vertragstheorie sowie Mechanismus-Design, ergänzt durch empirische Methoden wie kontrollierte Experimente, strukturierte Fallstudien und die Schätzung von ökonometrischen Strukturmodellen.

Der Teilbereich „Intellektuelles Eigentum, Aneignung von Innovationserträgen und Innovationswettbewerb“

Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb waren in Teilprojekt C2 „Intellektuelles Eigentum, Aneignung von Innovationserträgen und Innovationswettbewerb“ vertreten. Dieses Teilprojekt befasste sich mit der Entwicklung von Schutzrechtssystemen, insbesondere Patenten und Markenrechten. Ziel war, die Veränderungen in Schutzrechtssystemen und deren Implikationen für Marktstrukturen zu verstehen sowie Handlungsempfehlungen für die optimale Gestaltung von Schutzrechtssystemen und zur Ausrichtung der Innovations- und Forschungspolitik zu erarbeiten. Hierzu wurden Schutzrechtssysteme ökonomisch modelliert, umfangreiche Daten zu ihrer empirischen Abbildung erhoben und empirische Analysen durchgeführt.

Die Zusammenarbeit der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts mit anderen Forschungsinstitutionen und Universitäten im Rahmen des Teilprojekts hat eine Vielzahl von Diskussionspapieren und Veröffentlichungen hervorgebracht. Eine vollständige Auflistung findet sich auf der Webpräsenz des SFB/TR 15 (www.sfbtr15.de). Beispielhaft werden im Folgenden zwei Forschungsprojekte vorgestellt.

Die Intransparenz des Patentsystems: Befunde aus einem natürlichen Experiment

Das erste Forschungsprojekt „Exploring the Opaqueness of the Patent System – Evidence from a Natural Experiment“ ist in Zusammenarbeit von Dietmar Harhoff und Sebastian Stoll entstanden. Ausgangspunkt ist die fundamentale Abmachung zwischen einem Patentinhaber und der Gesellschaft: Im Gegenzug für ein zeitlich befristetes Quasi-Monopol auf seine Erfindung verpflichtet sich der Patentinhaber, Dritte möglichst genau und umfassend über seine Erfindung zu informieren. Anders als die Monopolfunktion hat die Informationsfunktion von Patenten bislang in der ökonomischen Forschung zur Effizienz des Patentsystems kaum Beachtung gefunden. Die implizite Annahme sowohl in der akademischen als auch politischen Diskussion ist bislang, dass das Patentsystem transparent ist, das heißt, dass es Dritte ausreichend über den technologischen Beitrag und damit Wert von Erfindungen informiert. In den vergangenen Jahren kamen zunehmend Zweifel an dieser Annahme auf. Diese äußern sich unter anderem in Klagen darüber, dass Patentschriften bewusst in einer Form konstruiert werden, die die Relevanz der zugrunde liegenden Erfindung verschleiert.

Ziel des Forschungsprojekts ist, zu ergründen, ob die Zweifel an der Transparenz des Patentsystems berechtigt sind. Den methodischen Kern des Projekts bildet dabei ein Quasi-Experiment, das sich in einer Änderung der institutionellen Rahmenbedingungen des europäischen Patentsystems manifestiert: Anmelder am europäischen Patentamt haben die Möglichkeit, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung ihrer Patentanmeldung zu stellen. Dieser zuvor öffentliche Antrag wird seit Dezember 2001 vertraulich behandelt. Mit einem eigens entwickelten theoretischen Modell, das die Interaktion von Patentanmeldern und deren Wettbewerbern abbildet, wird im Forschungsprojekt zunächst gezeigt, dass sich die Effekte, die die Änderung der Informationspolitik auf das Verhalten der im Patentsystem aktiven Parteien hat, im Falle eines intransparenten Patentsystems von den Effekten im Falle eines transparenten Patentsystems charakteristisch unterscheiden. In einem zweiten Schritt werden umfangreiche und teilweise nichtöffentliche, aber den Forschern vom europäischen Patentamt exklusiv zur Verfügung gestellte Daten analysiert. Sie geben Auskunft über das Verhalten von Patentanmeldern und deren Wettbewerbern in Bezug auf die Stellung von Beschleunigungsanträgen beziehungsweise das Einlegen von Einsprüchen. Von Interesse ist hier insbesondere, wie sich das Verhalten der im Patentsystem aktiven Parteien tatsächlich in Reaktion auf die vertrauliche Handhabung von Beschleunigungsanträgen von Dezember 2001 an geändert hat. Die empirische Analyse zeigt, dass die beobachteten Verhaltensänderungen konsistent mit denen sind, die theoretisch für den Fall eines intransparenten Patentsystems vorhergesagt werden. Dies kann als Evidenz dafür interpretiert werden, dass das europäische Patentsystem Dritte nicht hinreichend über den technologischen Beitrag und damit Wert einer Erfindung informiert.

Die Erkenntnis, dass das europäische Patentsystem Dritte nur unzureichend über den Beitrag und damit Wert einer Erfindung informiert, ist von direkter Konsequenz für die Allokationsentscheidungen von Unternehmen und den Wettbewerb zwischen Technologien. Wenn nicht klar ist, welche Technologien auf dem Markt verfügbar sind, drohen unter anderem Ineffizienzen durch unnötige Verdoppelungen von Forschungsanstrengungen. Zudem können Effizienzgewinne durch Lizenzabkommen nicht realisiert werden.

Verzögerte Patentprüfung

Das zweite Forschungsprojekt im Rahmen des Teilprojekts C2 von Dietmar Harhoff, Sebastian Stoll sowie Ilja Rudyk steht unter dem Titel „Deferred Patent Examination“ (Verzögerte Patentprüfung). Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass sich verschiedene Patentsysteme institutionell unterscheiden: Während etwa im US-amerikanischen Patentsystem die Prüfung eines Patentantrags automatisch und möglichst nahe zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt, wird im deutschen Patentsystem die Prüfung erst nach einem entsprechenden Antrag des Patentanmelders eingeleitet, der bis zu sieben Jahre nach Eingang der Anmeldung erfolgen kann. Die Option des Aufschubs des Prüfungsantrags wurde in der Hoffnung eingeführt, durch das Einräumen von Bedenkzeit – verbunden mit der Möglichkeit eines frühen Rückzugs der Anmeldung für den Fall einer sich als wertlos herausstellenden Erfindung – die Zahl der Prüfungen zu reduzieren. Der möglichen Arbeitsentlastung des Patentamtes steht jedoch potentiell eine Vergrößerung der Unsicherheit innerhalb des Patentsystems entgegen, da sich die ungeprüften Anmeldungen häufen.

In einem ersten Schritt wird ein theoretisches Modell der Patentierung entwickelt, das insbesondere die zur Bewertung der Option des Prüfungsaufschubs relevanten Einflussfaktoren in der frühen Phase des Patentlebens explizit abbildet: den Lernprozess bezüglich des Patentwerts sowie die Erzeugung von Unsicherheit für Konkurrenten durch eine Patentanmeldung in der Schwebe. In einem zweiten Schritt wird das theoretische Modell an Daten aus dem deutschen und dem kanadischen Patentsystem, das ebenfalls die Möglichkeit des Prüfungsaufschubs vorsieht, strukturell geschätzt. Es stellt sich heraus, dass ein Großteil des Lernens über den Wert einer Erfindung in den Jahren nach Einreichung der Patentanmeldung stattfindet und dass daneben auch der strategische Wert einer Anmeldung in der Schwebe erheblich sein kann. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass die Einrichtung einer Option des Prüfungsaufschubs zur Effizienz des Patentsystems beiträgt, wenn gleichzeitig durch weitere institutionelle Maßnahmen ein strategischer Missbrauch dieser Option verhindert werden kann. Eine derartige – in einigen Patentsystemen bereits implementierte – Maßnahme könnte etwa sein, dritten Parteien die Möglichkeit einzuräumen, die Prüfung einer Patentanmeldung einzufordern.

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