Stratege und Visionär in Zeiten des Umbruchs

Der ehemalige Präsident der Max-Planck-Gesellschaft und renommierte Sozialrechtler Hans F. Zacher ist tot

19. Februar 2015

Er hat als Jurist das Sozialrecht als Wissenschaftsdisziplin in Deutschland begründet. Als Präsident der Max-Planck-Gesellschaft von 1990 bis 1996 ist sein Name untrennbar mit dem Aufbau der Max-Planck-Institute in den ostdeutschen Bundesländern verbunden. Hans F. Zacher hat die Max-Planck-Gesellschaft lange über seine Amtszeit hinaus geprägt. Überraschend starb er am 18. Februar im Alter von 86 Jahren in Starnberg. „Der Beitrag von Hans F. Zacher zum Gelingen des strukturellen Aufbaus der Max-Planck-Gesellschaft in den neuen Bundesländern kann nicht stark genug gewürdigt werden. Unter seiner Leitung wurden Institute initiiert, die nicht nur die Max-Planck-Gesellschaft bereichert haben, sondern den Forschungsstandort Deutschland insgesamt“, betont der heutige Max-Planck-Präsident Martin Stratmann.

Als Hans Zacher im Sommer 1990 das Präsidentenamt übernahm – als erster Geisteswissenschaftler in dieser Position – war es erst sieben Monate her, dass die Mauer zwischen Ost- und Westdeutschland gefallen war. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion war bereits in Kraft getreten, die Verhandlungen über den Einigungsvertrag begannen. Die Erwartungen der Politik an den Aufbau einer Wissenschaftslandschaft wie im Westen waren enorm. Sie forderte dafür von der Max-Planck-Gesellschaft die Übernahme bestehender Einrichtungen und drängte auf einen raschen Aufbau neuer Max-Planck-Institute in den neuen Ländern. Wolfgang Hasenclever, damals Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft, erinnert sich an diese Zeit zurück: „Es gab starken politischen Druck und Hans Zacher hat diesen Konflikt ausgefochten. Er hat auf die wissenschaftlichen Standards der Max-Planck-Gesellschaft als Prinzip beharrt und sich damit auch durchgesetzt.“

Zacher gelang es in dieser Situation, für die kurzfristigen Bedürfnisse ebenso zu sorgen wie für den langfristigen Erfolg: Er schuf zunächst im Rahmen eines Sofortprogramms die Möglichkeit, wissenschaftsgetrieben Arbeitsgruppen an ostdeutschen Universitäten zu gründen. Die insgesamt 27 Arbeitsgruppen sowie zwei befristete Außenstellen von bestehenden Max-Planck-Instituten und sieben geisteswissenschaftliche Forschungsschwerpunkte trugen wesentlich zur Neubelebung der ostdeutschen Forschung bei. Gleichzeitig setzte Zacher durch, dass die Grundsätze der Max-Planck-Gesellschaft auch in den neuen Ländern oberstes Gebot blieben: Das hieß, Übernahme von bestehenden Institutionen nur in Einzelfällen, in denen das Niveau den Anforderungen der Max-Planck-Gesellschaft entsprach, ansonsten Neugründungen auf den innovativsten Gebieten und mit den weltweit besten Köpfen. Der heutige Präsident Stratmann erinnert sich an die damalige Zeit, die er als Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter seiner Sektion miterlebt hat: „Es war für mich ein prägendes Erlebnis zu sehen, wie Hans Zacher der Politik in aller Deutlichkeit klar machte, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht und dass die Exzellenz der Max-Planck-Gesellschaft nicht unter dem neuen möglichen Wachstum leiden darf.“ Bis 1998, also bis zwei Jahre nach Zachers Amtsende, waren 18 Institute basierend auf den Anforderungen international anerkannter Spitzenforschung aufgebaut. Heute genießen sie weltweite Reputation.

Das Wachstum in den östlichen Bundesländern war begleitet von dem Zwang zu Einsparungen in den bestehenden Instituten. Das "Föderale Konsolidierungsprogramm" von Bund und Ländern verpflichtete die MPG, innerhalb weniger Jahre etwa elf Prozent ihrer Planstellen, insgesamt 740 Stellen, einzusparen. „Diese gegensätzliche Entwicklung innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft so zu vermitteln, dass sie Akzeptanz fand, war sein großes Verdienst nach innen hinein“, sagt Thomas Trautner, zu dieser Zeit Max-Planck-Vizepräsident. „Dass er ein großes Herz hatte für die Max-Planck-Gesellschaft und die Mitarbeiter, also nicht allein ein blendender Forschungsorganisator war, hat ihm bei dieser Vermittlung geholfen.“ Zacher gelang es gleichzeitig, an den vorhandenen Instituten einen Erneuerungsschub in Gang zu setzen. Ein Drittel der Max-Planck-Institute in Westdeutschland hat in seiner Amtszeit neue Forschungsgebiete übernommen. Wesentliche Impulse setzte er zudem mit der Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Auch außerhalb der Max-Planck-Gesellschaft hat Hans F. Zacher immer wieder Neuerungen angestoßen: Beispielsweise erreichte er innerhalb der Europäischen Union, dass die Forschungsrahmenprogramme auch für die Grundlagenforschung geöffnet wurden.

Unrecht der NS-Zeit als prägende Erfahrung

Als Hans F. Zacher im Jahr 1990 in das Amt des Präsidenten gewählt wurde, konnte er auf fast 20 Jahre fruchtbare Forschungstätigkeit in der Max-Planck-Gesellschaft zurückblicken. Mitte der 1970er Jahre war er zum Leiter einer Projektgruppe für internationales und vergleichendes Sozialrecht in München ernannt, die 1980 in das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht umgewandelt wurde. Es ist auf sein Engagement zurückzuführen, dass sich dieses Institut zu einer weltweit bedeutenden Forschungseinrichtung entwickelt hat.

Dass Hans F. Zacher überhaupt Jurist geworden war, ist unter anderem auf seine Erfahrungen der NS-Zeit zurückzuführen. Er musste erleben – so erzählte er – „wie die Pressionen der Partei Freiheit und Privatheit zersetzen durften, wie Menschen immer wieder keinen Schutz mehr dagegen fanden, von Exponenten der Partei beleidigt, bedroht, beraubt und verprügelt zu werden". Aus kurzer US-amerikanischer Gefangenschaft nach Hause zurückgekehrt, absolvierte er 1947 in Passau das Abitur und begann, Rechtswissenschaften zu studieren. In nur drei Jahren schloss er das Studium ab, bereits kurz nach Beginn der Referendarzeit im Alter von nur 24 Jahren wurde er promoviert. Es war sein Doktorvater Hans Nawiasky, einer der Väter der Bayerischen Verfassung, der ihm zur Habilitation das Thema nahelegte, das ihn sein Leben lang beschäftigen sollte: den bis dato weitgehend unbearbeiteten Bereich des Sozialrechts. Welche Durchschlagkraft diese Habilitation besaß, illustriert eine Anekdote, die sich um die Berufung auf seinen ersten Lehrstuhl 1963 in Saarbrücken rankt: Die Berufungsliste war schon fertig, als Zacher eher zufällig einen Vortrag in Saarbrücken hielt. Die Mitglieder der Berufungskommission waren davon so begeistert, dass sie sich das noch ungedruckte Manuskript der Habilitation schicken ließen. Daraufhin wurden die anderen Berufungskandidaten verworfen, die Entscheidung fiel auf Zacher.

1971 berief die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität Zacher zurück nach München. Dort nahm er fünf Jahre später die Leitung der Max-Planck-Projektgruppe für internationales und vergleichendes Sozialrecht auf und leistete erneut Pionierarbeit. Er legte die wissenschaftliche Basis für dieses wichtige und umfassende Rechtsgebiet. Frühzeitig erkannte und berücksichtigte er immer wieder neue gesellschaftliche Gegebenheiten. Dabei begleitete er die Entwicklung des Sozialrechts theoretisch und praktisch. Das Sozialrecht blieb bis zu seinem Lebensende eine Herzensangelegenheit. Noch 2013 veröffentlichte er das umfassende Werk „Social Policy in the Federal Republic of Germany. The Constitution of the Social”.

Mit Hans F. Zacher verliert die Max-Planck-Gesellschaft einen herausragenden Wissenschaftler und einen Altpräsidenten, der sich unermüdlich für ihre Belange eingesetzt hat, wie Martin Stratmann hervorhebt: „Er versäumte nie, klar für die Wissenschaft Stellung zu beziehen, ihre Freiheit einzufordern, ihren lebenswichtigen Nutzen hervorzuheben und Verantwortung anzumahnen.“

MEZ/JE


Biografische Hinweise

Hans F. Zacher wurde am 22. Juni 1928 in Erlach am Inn (Niederbayern) als Kind eines Volksschullehrers geboren. 1947 macht er in Passau das Abitur. Von 1947 bis 1951 studierte er Rechtswissenschaft in Bamberg, Erlangen und München. Bereits 1952 promovierte er in München bei dem Staatsrechtler Hans Nawiasky. Es folgte eine praktische Ausbildung als Rechtsreferendar, die er 1955 mit der Juristischen Staatsprüfung abschloss. Von 1955 bis 1963 arbeitete Zacher am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, am Bundesverfassungsgericht und in der bayerischen Verwaltung. Während dieser Zeit schrieb er an seiner Habilitation, die er 1962 an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München ablegte. Das Thema: "Das Verfassungsrecht der sozialen Intervention des Staates" (später veröffentlicht als "Sozialpolitik und Verfassung im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik Deutschland"). 1963 erhielt Zacher den Ruf als Professor für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht an die Universität des Saarlandes, 1971 folgte er dem Ruf der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und lehrte dort öffentliches Recht. 1980 wurde er zum Wissenschaftlichen Mitglied des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik berufen.

Hans Zacher war mit Annemarie Zacher verheiratet. Das Ehepaar hat sieben Kinder.

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