Forschungsbericht 2014 - Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Gesetzgebung im frühneuzeitlichen Hispanoamerika: Das Dritte Mexikanische Provinzialkonzil (1585)

Autoren
Moutin, Osvaldo R.; Birr, Christiane
Abteilungen
Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt/Main
Zusammenfassung
Das Dritte Mexikanische Provinzialkonzil schuf einen Normkomplex mit außergewöhnlicher zeitlicher und geografischer Reichweite, indem europäische Normmodelle bewusst und kreativ an die lokalen sozialen, kulturellen und religiösen Besonderheiten angepasst wurden. Neue Forschungsinitiativen am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte untersuchen bislang wenig beachtete Quellen, um die Einflüsse juridischer, kultureller und geografischer Faktoren auf die (Re-)Produktion normativer Ordnungen auf beiden Seiten des Atlantiks angemessen zu verstehen.

Am 20. Januar 1585 begann in Mexiko-Stadt mit einer feierlichen Messe das Dritte Mexikanische Provinzialkonzil. Die Bischöfe der Kirchenprovinz Mexiko waren zusammengekommen, um über eine Vielzahl von Beschwerden, Fällen und strittigen Punkten in der Glaubensverkündigung zu beraten und zu entscheiden. Viele von ihnen waren Monate unterwegs gewesen, um an dem Konzil teilzunehmen: Die Kirchenprovinz umfasste im 16. Jahrhundert nicht nur das Gebiet des modernen Staates Mexiko, sondern darüber hinaus die heutigen Staaten Guatemala, Belize, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica sowie die Philippinen.

Genau zehn Monate später, am 20. Oktober 1585, legten die Bischöfe das Ergebnis ihrer Beratungen vor: einen umfangreichen Band mit Dekreten, also Konzilsbeschlüssen mit Gesetzeskraft, dazu ein Beichthandbuch, mehrere Katechismen, ein Handbuch zur Liturgie und weitere administrative Anweisungen. Die Dekrete wurden nach Madrid und – in einer lateinischen Übersetzung – nach Rom gesendet und dort vom Indienrat, von der Konzilskongregation und dem Heiligen Stuhl approbiert. Als zentraler Bestandteil des lokalen Kirchenrechts blieben diese Normen in den amerikanischen Territorien bis 1896 in Kraft, auf den Philippinen sogar bis 1917.

Seltener Einblick in den Normgebungsprozess

Sowohl der weite geografische Rahmen als auch die lang andauernde Geltung der kirchlichen Gesetze von 1585, die auch spätere Normgebung maßgeblich beeinflusste, machen das Dritte Mexikanische Provinzialkonzil zu einem besonders interessanten Forschungsgegenstand. Hinzu kommt eine einmalige Überlieferungssituation: Nicht nur die Ergebnisse der Konzilsberatungen liegen vor (also die Dekrete, das Beichthandbuch, die Katechismen etc.), sondern erhalten sind auch die Arbeitsmaterialien, die den Beratungen 1585 zugrunde lagen, ebenso die Aufzeichnungen des Konzilssekretärs und die Eingaben, in denen verschiedene Akteure dem Provinzialkonzil strittige oder unklare Fälle zur Entscheidung vorlegten. Das Spektrum reicht dabei von häuslichen Streitigkeiten bis zu Fragen, die einen großen Teil der – vor allem indigenen – Bevölkerung, betrafen. Diese außergewöhnlich dichte Überlieferung erlaubt es, die Arbeitsweise der Bischofsversammlung zu rekonstruieren und gewährt einmalige Einblicke in das Zustandekommen frühneuzeitlicher Gesetzgebung.

Infolge der Eroberung der „Neuen Welt“ und des Aufbaus des spanischen Kolonialreiches entstand eine normative Ordnung, die das gesamte Spektrum des sozialen Lebens umfasste und stark vom Katholizismus der Gegenreformation geprägt war. Die historische Forschung hat die weltliche und kirchliche Gesetzgebung im kolonialen Amerika bislang unter Rezeptionsgesichtspunkten betrachtet – als kaum veränderte Übernahme normativer europäischer Vorgaben, die unter den Rahmenbedingungen der Neuen Welt allenfalls defizitär umgesetzt werden konnten, in jedem Fall aber als unoriginell und nachahmend galten.

Die intensive Analyse der Materialien und Beschlüsse des Dritten Mexikanischen Provinzialkonzils zeigt dagegen, dass dieses Bild von Original und Kopie nicht dazu taugt, die Eigenständigkeit amerikanischer Normgebung zu erfassen. So schufen die Bischöfe in Mexiko-Stadt tatsächlich neue Normen; wo sie auf Vorlagen zurückgriffen, wie beispielsweise auf das 1582 gehaltene Konzil von Toledo oder auf das Dritte Limenser Provinzialkonzil (1583), geschah das selektiv und nach einer intensiven Erörterung, ob diese Vorlagen auf die lokalen Verhältnisse zweckmäßig anwendbar seien. Dieser Blick des Gesetzgebers auf die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und geografischen Besonderheiten der konkreten Kirchenprovinz macht den Raum zu einem entscheidenden Kriterium dafür, welche Regelungsvorschläge und Normen als geeignet und passend akzeptiert werden. Zwei Beispiele mögen dieses Vorgehen verdeutlichen.

Heilige aus Zucker und Kakaoexporte nach Europa

In einer Eingabe forderte ein Kunstinspektor aus Mexiko-Stadt das Provinzialkonzil auf, Heiligenbilder aus unedlen oder leicht zu beschädigenden Materialien zu verbieten. Solche Bilder seien geeignet, vor allem in der indigenen Bevölkerung Anstoß zu erregen, sie sicherten allein die Profite skrupelloser Hersteller und Geschäftemacher. Im kanonischen Recht existierten bereits Normen über die angemessene Darstellung von Heiligen und die dabei zu verwendenden Materialien. Dessen ungeachtet sahen die Bischöfe die Notwendigkeit einer neuen, auf die lokalen Praktiken bezogenen Regelung und beschlossen, die Herstellung von Heiligenbildern aus Zucker, Butter und weiteren bis dahin gebräuchlichen Substanzen zu verbieten. Die bereits existierenden Normen des allgemeinen Kirchenrechts hatten sich also im sozialen und religiösen Kontext der Neuen Welt als ergänzungsbedürftig herausgestellt. Darum stimmten die Konzilsväter ihre Normgebung auf die lokalen Besonderheiten ab.

Das zweite Beispiel betrifft den Handelsaustausch zwischen Amerika und Europa. Zuvor in Europa unbekannte Güter, darunter neue Nahrungs- und Genussmittel wie Tabak und Kakao, waren schon bald zu wichtigen Handelsgegenständen geworden. Dem Provinzialkonzil wurden eine Reihe von Fällen und transatlantischen Handelspraktiken vorgelegt, die sowohl moralisch als auch juridisch zweifelhaft waren. Um den dadurch aufgeworfenen komplexen Problemen gerecht zu werden, konsultierten die Bischöfe des Konzils ausgewiesene Experten aus Theologie und Jurisprudenz. Die befragten Experten brachten von ihren Studien an der berühmten Universität Salamanca oder anderen spanischen Universitäten das Wissen der Alten Welt mit, das die hispanoamerikanischen Bischöfe für die ethisch-juridische Beurteilung des kontinenteübergreifenden Handels anpassten. Erst auf der Grundlage dieser Gutachten und Stellungnahmen sah sich das Konzil imstande, Regelungen zu beschließen, um den kaufmännischen Aktivitäten einen adäquaten moralischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmen zu geben.

Nicht Rezeption, sondern Aneignung: Amerikanische Normgebung und europäische Modelle

Der Einblick in die gesetzgeberische Praxis des Dritten Mexikanischen Provinzialkonzils bestätigt die These von dem engen Bezug zwischen Recht und Raum sowie dem kreativen Umgang frühneuzeitlicher Gesetzgeber mit den ihnen zur Verfügung stehenden Normtraditionen. Weitere Untersuchungen zur Zirkulation von Ideen, Wissen und rechtlichen und religiösen Praktiken zwischen Europa und Neuer Welt versprechen ein detailreicheres, treffenderes Bild des juridischen Universums, das sich in der Frühen Neuzeit herausbildete und aus dem die Rechtsordnung westlicher Prägung der Moderne entstand.

Seit 2010 erforscht das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte die konstitutiven Elemente des iberoamerikanischen Rechts und arbeitet an der Erschließung weiterer, bislang marginalisierter oder verborgener Quellen für die rechtshistorische und historische Forschung. Die Prozesse, in denen die juristische Ordnung des spätmittelalterlichen Europas allmählich an die Neue Welt angepasst wurde, müssen vertieft untersucht und neu bewertet werden. Die rechtshistorische Forschung hat bislang zu häufig von „Rezeption“ gesprochen und damit die Vorstellung einer bloßen Reproduktion bereits vorhandener Normen und Strukturen verbunden, ohne die Besonderheiten, Anpassungen und Neuschöpfungen zu beachten, die tatsächlich unter den neuen geografischen, aber mehr noch unter den neuen kulturellen Gegebenheiten stattfanden. Darum arbeiten mehrere Forschungsprojekte an der Frage, wie normative Ordnungen reproduziert wurden. Der Blick ist dabei nicht mehr auf eine als Einbahnstraße konzipierte Beziehung zwischen Sender und Empfänger, zwischen Zentrum und Peripherie gerichtet, sondern darauf, wie juridische, kulturelle und geografische Faktoren die Umsetzung neuer juristischer Ordnungen auf beiden Seiten des Atlantiks beeinflussten. Das gilt für das kanonische ebenso wie für das weltliche Recht.

Literaturhinweise

Drittes Mexikanisches Provinzialkonzil
Concilium Mexicanum Provinciale III: Celebratum Mexici anno MDLXXXV. Praeside D. D. Petro Moya et Contreras Archiepiscopo eiusdem Urbis. Confirmatum Romae die XXVII. octobris anno MDLXXXIX
Ex Typographia Bac. Josephi Antonij de Hogal, México (1770)

Moutin, O. R.

Legislar en la América Hispánica en la temprana edad moderna. Procesos y características de la producción de los Decretos del Tercer Concilio Provincial Mexicano (1585)
Frankfurt am Main (Diss. Fachbereich Jura, Goethe Universität), (2015)

Duve, Th.

Das Konzil als Autorisierungsinstanz. Die Priesterweihe von Mestizen vor dem Dritten Limenser Konzil (1582/83) und die Kommunikation über Recht in der spanischen Monarchie

Rechtsgeschichte 16, 132–150 (2010)

Duve, Th.

Katholisches Kirchenrecht und Moraltheologie im 16. Jahrhundert: Eine globale normative Ordnung im Schatten schwacher Staatlichkeit
In: Recht ohne Staat? Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung, 147–174 (Hrsg. Kadelbach, St.; Günther, K.). Campus, Frankfurt am Main (2011)

Duve, Th.

Konzilien im kolonialen Hispanoamerika und frühneuzeitliche „Jurisdiktionskultur“. Ein Beitrag zu Universalem und Partikularem im frühneuzeitlichen Kirchenrecht
In: Proceedings of the Thirteenth International Congress of Medieval Canon Law, 2008, 693–698 (Hrsg. Erdö, P.; Szuromi, A. S.). Biblioteca Apostolica Vaticana, Città del Vaticano (2010)
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