Cybercrime

Brauchen wir neue Ansätze für die Strafverfolgung? Das Max-Planck-Forum in Berlin mit Ulrich Sieber

4. November 2014

Der Schaden der deutschen Wirtschaft durch Hacking, Botnetze, die Verbreitung von Viren und Würmern und anderer Delikte im digitalen Raum ist beträchtlich. Und nicht nur in Deutschland gibt es viel Nachholbedarf beim Computerstrafrecht. Ulrich Sieber zählt zu den führenden Experten auf diesem Gebiet. Wie zukunftsfähig sind seine Reformvorschläge und werden sie den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht?

Der Schaden der deutschen Wirtschaft durch Cyberkriminalität ist beträchtlich: rund 4,8 Millionen Euro pro Unternehmen, schätzten Experten im Jahr 2012. Hacking, Manipulation von Daten und Computersystemen sowie massenhafter Identitätsdiebstahl und Spionage gefährden elementare Grundlagen der Ökonomie, der Verwaltung und des privaten Sektors. In den 1980er- und 90er-Jahren war Deutschland neben den USA und Kanada bei der Entwicklung eines effizienten Computerstrafrechts noch international führend. Inzwischen sieht die Welt anders aus. In Deutschland, vor allem aber auch international, gibt es viel Nachholbedarf. Mit der digitalen Agenda hat die Politik jüngst auf die neuen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft reagiert, unter denen die Probleme des Cybercrime und des Cyberwar zu den drängendsten gehören.

Ulrich Sieber zählt zu den führenden Rechtsexperten auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Computerkriminalität. Mit seiner Doktorarbeit betrat er 1977 Neuland. Für den Europarat und zahlreiche internationale Organisationen haben er und sein Institut seither maßgebliche Analysen zu den Cybercrime-Konventionen sowie weiteren internationalen und nationalen Regelungen durchgeführt. Auf dem deutschen Juristentag hat Sieber im vorletzten Jahr eine Reformagenda formuliert und dabei unter anderem eine Reform des einschlägigen Strafprozessrechts und anderer Fragen des Sicherheitsrechts gefordert. Denn die wachsende internationale Verflechtung von IT-Strukturen macht die Verfolgung von Straftaten immer schwieriger.

Werden die neuen Vorschläge sowohl den Bedürfnissen der Strafverfolgung als auch denen von Unternehmen gerecht? Wie können sie umgesetzt werden? Was sind rechtliche Rahmenbedingungen für die neuen Delikte? Welche Bedeutung kommt präventiven Ansätzen aus dem Bereich der IT-Sicherheit zu? Und wie lassen sich staatliche Sicherheitsziele und Wirtschaftsinteressen miteinander vereinbaren? Müssen die Unternehmen und der Staat neue Formen der Kooperation entwickeln?

Podiumsdiskussion mit:

Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg

Prof. Dr. Michael Waidner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie, Darmstadt

Dr. Julia Keim, Attorney, Digital Crimes Unit, Microsoft Deutschland, München

Moderation: Kai Biermann, Zeit-Online

Termin         4.11.2014, 19 Uhr

Ort               Deutsche Kinemathek, Veranstaltungssaal (4. OG)

Potsdamer Straße 2
10785 Berlin

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