Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft

Zur aktuellen Berichterstattung im Magazin DER SPIEGEL und von REPORT MAINZ

13. August 2014
In der tendenziösen und einseitigen Berichterstattung im Magazin Der Spiegel vom 11. August 2014 sowie in der Sendung von Report Mainz vom 12. August 2014 werden schwerwiegende Vorwürfe erhoben – von „laxem Umgang mit Steuergeld“ und „Ungereimtheiten bis in die höchste Ebene“ ist die Rede. Diese Vorwürfe weist die Max-Planck-Gesellschaft entschieden zurück.

Im Vorfeld der Berichterstattung des Magazins Der Spiegel und von Report Mainz hatte die Max-Planck-Gesellschaft den Journalisten zusätzlich ein Hintergrundgespräch angeboten. Denn seit dem 1. August 2014 waren häppchenweise immer wieder neue Fragen eingegangen. Darüber hinaus erfuhr die Max-Planck-Gesellschaft, dass viele Fragen – eingebettet in ein Konvolut unwahrer Tatsachenbehauptungen – gar nicht an sie direkt, sondern an Institutionen und Personen in ihrem weiten Umfeld gerichtet worden waren. Das Gesprächsangebot wurde leider ausgeschlagen; Fehler in der Berichterstattung hätten vermieden werden können. Die Max-Planck-Gesellschaft hat daher am Dienstag, dem 12. August 2014 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I gegen bestimmte Behauptungen von Report Mainz erwirkt. Report Mainz hat daraufhin seine Pressemeldung am heutigen Mittwoch überarbeitet. Bestimmte Sachverhalte sind aber nach wie vor nicht korrekt dargestellt.

In ihrer Stellungnahme an Spiegel und Report Mainz hatte die Max-Planck-Gesellschaft sich zu unterschiedlichen Sachverhalten geäußert. Dazu gehörte unter anderem der Umstand, dass die Gesellschaft einen Bestand von Häusern und Wohnungen hält – sowohl im Eigentum als auch angemietet – und diese Mitarbeitern zur jeweils ortsüblichen Miete zur Verfügung stellt (davon nur ein geringer Anteil an Direktoren). Dieser Wohnungs- und Hausbestand erleichtert es der Max-Planck-Gesellschaft, insbesondere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auch aus dem Ausland anzuwerben, für die ansonsten der zum Teil schwierige Wohnungsmarkt in einigen deutschen Universitätsstädten bei der Umsiedlung insbesondere mit Familie eine große Hürde darstellen würde. Der Hausbestand steht auch einem neu ernannten Präsidenten zur Verfügung. In der Stellungnahme an Spiegel und Report Mainz ist die Max-Planck-Gesellschaft sogar so weit gegangen, die Höhe der privaten Mietzahlungen zur internen journalistischen Prüfung offenzulegen, um jeden Verdacht auf Besserstellung auszuräumen. Der amtierende Generalsekretär hatte im Übrigen nur zeitweise eine Wohnung von der Max-Planck-Gesellschaft angemietet.

Zu dem Punkt der Beschäftigung von Verwandten hat sich die Max-Planck-Gesellschaft ebenfalls detailliert geäußert. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine Vorschriften gibt, die die Beschäftigung von Ehepartner oder Familienangehörigen beim gleichen Arbeitgeber oder „in der gleichen Dienststelle“ untersagen. Die Max-Planck-Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass Rechtsgeschäfte und Unterstellungsverhältnisse zwischen Angehörigen vermieden werden. Darüber hinaus werden diese Personen entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt und – um den Fall des Sohnes von Herrn Gruss aufzugreifen – sofern geboten, das Beschäftigungsverhältnis auch durch die entsprechenden Gremien der Max-Planck-Gesellschaft (hier Verwaltungsrat und Senat) geprüft und bestätigt.

Die Max-Planck-Gesellschaft bemüht sich, verstärkt Dual Career-Angebote zu schaffen. Die Lebensentwürfe sehen heute anders aus als in der Vergangenheit, oft haben Wissenschaftler/innen akademisch ausgebildete Partner/innen, die beruflich weiterhin tätig sein möchten. So haben in den vergangenen 12 Jahren 162 Wissenschaftliche Mitglieder ihre Tätigkeit in der Max-Planck-Gesellschaft aufgenommen; in 29 Fällen konnten dabei auch berufliche Optionen für deren Partner am Wohnort geschaffen werden. Das galt auch für die Ehefrau des damaligen Präsidenten, die bereits vor seiner Ernennung eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen innegehabt hatte.

Bei der Ehefrau des Generalsekretärs geht es nicht um Dual Career. Sie hat einen Lehrstuhl an einer Universität inne und ist über ihre fachliche Ausrichtung einem Max-Planck-Institut als Max Planck Fellow wissenschaftlich verbunden. Diese Anbindung erfolgte vor der Bestellung des Generalsekretärs - im befristeten Format von Max Planck Fellows. Es handelt sich hierbei um ein im Zuge der Paktvereinbarungen eingerichtetes Kooperationsprogramm der Max-Planck-Gesellschaft mit den Universitäten.

Was nun das Gehalt und die Gehaltszulage für den damaligen Präsidenten anbelangt, zieht der Spiegel den Vergleich zum Bundesminister. Es bieten sich aber auch andere Vergleiche an. Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zeichnet verantwortlich für 16.998 Mitarbeiter und einen zuschussfinanzierten Haushalt zuzüglich Drittmittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Ein Intendant eines öffentlich-rechtlichen Senders beispielsweise ist verantwortlich für rund 4000 Mitarbeiter und einen Etat von etwas mehr als einer Milliarde Euro und wird dafür laut Handelsblatt mit einem monatlichen Salär von 24.500 Euro entlohnt.

Irritierend ist auch, wie in den Beiträgen von Spiegel und Report Mainz Aktualität suggeriert wird, wo gar keine Aktualität ist. Der für das Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik kritische Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes (SRH) stammt von 2009, die Prüfergebnisse einschließlich der Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft wurden bereits 2010 im Jahresbericht des SRH veröffentlicht. Die Prüfungen selber beziehen sich auf die Jahre 2006 und 2007 – der Vorgang ist somit sieben Jahre her. Die Max-Planck-Gesellschaft hat im Nachgang zum Prüfbericht des SRH zunächst eine Sonderprüfung am Institut durchgeführt und schließlich eine Organisationsberatung durch die interne Revision veranlasst. Weitere Prüfungen erfolgten gesamthaft im Juli 2011 und im November 2011 im Rahmen der Qualitätssicherung.

Einzig das Buch von Svante Pääbo verspricht Aktualität – es ist 2014 erschienen. In seiner wissenschaftlichen Autobiografie beschreibt der Direktor des Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie unter anderem auch das Projekt zur Sequenzierung des Neandertaler-Genoms. Pääbo erzählt die Geschichte mit Blick auf eine breite Leserschaft in lockerem Plauderton. Der von Pääbo als Ratgeber geschätzte Vizepräsident der Max-Planck-Gesellschaft wird nun in der Lesart des Magazins Spiegel zum „Kumpel“ und die Bewilligung der Fördermittel zu bloßer Kumpanei. Das ist eine vorsätzlich verfälschende und verkürzte Darstellung. Wer den Text genau unter die Lupe nimmt, wird feststellen, dass Pääbo dezidiert schreibt, dass der schriftliche Antrag einer Begutachtung durch Experten des Fachs bedurfte und ebenso ein Finanzplan beigefügt werden musste. Auch der Währungsirrtum wurde bereits vor Erstellen des Finanzplans erkannt. Durch den verbliebenen Spielraum bei den Fördermitteln „konnten wir das Projekt wirklich voranbringen“, so Pääbo.

Und so wird im Spiegel-Artikel verunglimpft, was in Wirklichkeit die wissenschaftliche Schlagkraft der Max-Planck-Gesellschaft ausmacht: vergleichsweise kurzfristig Ressourcen bereitzustellen, um eben auch ganz außergewöhnliche Forschungsprojekte anzugehen. Die Sequenzierung des Neandertaler-Genoms war ein solches Projekt! Hochriskant und langwierig – die finale Sequenz lag erst 2010, also vier Jahre später vor – aber wenn es gelingt, eben ein Meilenstein in der Wissenschaft. Über den nicht zuletzt der Spiegel immer wieder ausführlich berichtet hat.

Auch fehlt nicht ein erneuter Hinweis auf das Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft. Obwohl man einräumen muss, dass außer vager Verdachtsmomente nach wie vor keinerlei Belege dafür existieren, dass der Max-Planck-Gesellschaft hier ein finanzieller Schaden entstanden ist. Und so wird der Technologietransfer im Ganzen dem unterschwelligen Verdacht ausgesetzt, dass hierbei doch lediglich „öffentliches Geld in private Gewinne umgewandelt werden soll“. Als Beleg dafür wird ein Direktor vom Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen genannt, der bei einer Firma, die Mikroskope herstellt, „nach wie vor im Team sei“.

Auch hier hätte die Max-Planck-Gesellschaft zur Aufklärung des Sachverhalts gerne beigetragen, wenn ihr die entsprechenden Fragen übermittelt worden wären. Dann hätte sie beispielsweise erläutern können, dass die bereits 2002 erlassenen Technologietransfer-Leitlinien sehr wohl zulassen, dass Mitarbeiter mit Leitungsfunktion eine Gesellschafterfunktion übernehmen (hier besteht eine Offenlegungspflicht) und/oder im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung in ein Beratungsverhältnis mit einer Ausgründung treten können (was übrigens auch bei der Holsboer Maschmeyer GmbH der Fall ist). Hierbei muss es sich auch nicht zwingend um eine Max-Planck-Ausgründung handeln. Die Max-Planck-Gesellschaft hätte dann auch die Möglichkeit gehabt zu erklären, dass besagter Wissenschaftler sich einen solchen Beratervertrag hat genehmigen lassen, der mit 900 Euro monatlich vergütet wird.

Noch ist die Firma übrigens weit davon entfernt, Gewinne zu erwirtschaften. Aber natürlich ist das das Ziel. Denn schließlich haben die Zuwendungsgeber in den Vereinbarungen zum Pakt für Forschung und Innovation gefordert, „die Wissenschaftsorganisationen sollen die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und den Technologietransfer zum beiderseitigen Nutzen ausbauen […] und den Transfer beschleunigen“. Und weiter: „Ziel ist es, die Lücke zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung auf der einen und Markteinführung auf der anderen Seite zu schließen und die Ergebnisse der Grundlagenforschung rascher als bisher in innovative Produkte, Wertschöpfungsketten und hochwertige, zukunftssichere Arbeitsplätze umzusetzen.“

Seit 1979 wurden in der Max-Planck-Gesellschaft circa 3.600 Erfindungen begleitet und rund 2.200 Verwertungsverträge abgeschlossen. Seit Anfang der 1990er-Jahre sind darüber hinaus über 110 Firmenausgründungen aus der Max-Planck-Gesellschaft hervorgegangen. In diesen Ausgründungen wurden seitdem mehr als 2.500 Arbeitsplätze geschaffen.

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