Orientierung im Dickicht vielfältiger Konfliktlösungsverfahren

Forscher erarbeiten Regelungsprinzipien für Gesetzgebung und Wissenschaft

8. Oktober 2013

Felix Steffek, Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Privatrecht ist Mitherausgeber des soeben erschienenen Buchs „Regulating Dispute Resolution“. Darin stellt eine internationale Forschergruppe einen Guide for Regulating Dispute Resolution vor. Er enthält verfahrensübergreifende Prinzipien und Erklärungen zur Regelung der einzelnen Konfliktmechanismen.

Die Veröffentlichung will die nationale und internationale Rechtssetzung unterstützen und zur Diskussion über eine gerechte und widerspruchsfreie Regelung der Konfliktlösung beitragen. Denn die Möglichkeiten der rechtlichen Lösung von Konflikten sind vielfältig: Neben das streitige Gerichtsverfahren treten die Instrumente der außergerichtlichen Streitbeilegung, darunter die Vertragsverhandlung, die Mediation, die Schlichtung, das Schiedsgutachten, das Ombudsverfahren und die Schiedsgerichtsbarkeit. Sollten die Verfahren der Konfliktlösung auf übergreifenden Regelungsprinzipien beruhen? Können solche Prinzipien auf nationaler und internationaler Ebene einen sinnvollen Beitrag zur Rechtssetzung leisten? Die Autoren bejahen diese Fragen und machen Vorschläge zur prinzipiengeleiteten Regelung der Konfliktlösung.

Die Empfehlungen beruhen auf der Analyse der Regelungsmodelle, empirischen Forschung und Konfliktlösungstheorie in zwölf Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz und USA. „Die prinzipiengeleitete Regelung der Konfliktlösung setzt eine funktionale Klassifizierung der Konfliktlösungsverfahren, rechtsethisch fundierte Regelungsziele und die modulare Identifikation von Regelungsthemen voraus“, fasst Steffek den Ansatz des Forschungsprojekts zusammen. Der Guide enthält unter anderem Vorschläge zur Regelung der Auswahl der Konfliktlösungsverfahren, der Wirksamkeit von Konfliktlösungsklauseln, den Verfahrenskosten, der Vertraulichkeit, der Durchsetzbarkeit von Entscheidungen, der Qualifikation und Neutralität der zur Streitlösung berufenen Dritten sowie den besonderen Anforderungen für Verbraucherkonflikte.

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