Forschungsbericht 2012 - Kunsthistorisches Institut in Florenz - Max-Planck-Institut

Bilder, Objekte und Zeichen des Rechts

Images, objects, and signs of the law

Autoren
Behrmann, Carolin
Abteilungen
Direktion Prof. Dr. Alessandro Nova, Kunsthistorisches Institut in Florenz – Max-Planck-Institut Florenz
Zusammenfassung
Das Recht ist auf seine Visualisierung angewiesen, da der positive Rechtstext lediglich eine Annäherung an die Realität darstellt. Nur durch Bilder, Objekte und Zeichen entkommt das Recht einer Tautologie, denn erst über seine Materialisierung erreicht es die Bereiche der kulturellen und sozialen Handlungen. Die Aufgabe der Kunst- und Bildgeschichte ist es, die für die Rechtswelt gebräuchlichen Artefakte in ihrer Form zu untersuchen, um davon ausgehend ihre Wirkung auf die Handlungen zu bestimmen.
Summary
Law relies on visualization as the positive legislative text represents merely an approximation. Through images, objects and signs the law escapes a tautology, as it reaches cultural and social actions only by materialization. The research project at the Kunsthistorisches Institut in Florence analyzes the form of artifacts used in the field of law, to delineate their agency.

Artefakt und Faktizität

Bilder des Rechts spielen für die Kunst- und Bildgeschichte seit Langem eine lebendige Rolle, was bislang allerdings nur ausschnitthaft und exemplarisch diskutiert worden ist. So steht etwa die Ikonographie der nicht-sehenden Justitia im Fokus der wissenschaftlichen Analyse, die mit Augenbinde und ihren Attributen Waage und Schwert bis in die heutige Zeit die international geläufigste Allegorie der Gerechtigkeit des Gerichts geblieben ist [1]. Auch der Illustration von Rechtstexten ist ein eigenes Forschungsfeld gewidmet, das von der Kirchenrechtssammlung des Decretum Gratiani bis zu Eike von Repkows Sachsenspiegel (Abb. 1) reicht, in dem die Gesten und Gebärden der jeweiligen Rechtshandlungen intensiv untersucht wurden [2]. In jüngerer Zeit haben sich unterschiedliche Disziplinen stärker auf die Medien des Rechts konzentriert. Von den Gerichtsakten bis hin zur Einrichtung des Gerichtssaales wurde der Justizalltag als ein medial und ästhetisch geformtes Feld bestimmt, in dem das Gericht als Theater und der Verwaltungsablauf als physisch zu beschreibende Welt einer ethnographischen und hermeneutischen Analyse unterzogen wurden [3]. An dieser Öffnung des juristischen Feldes vonseiten der Kultur- und Medienwissenschaften setzt das Forschungsprojekt an: Ziel ist, die spezifische Funktion von gestalteten Bildern und Objekten im Recht genauer zu bestimmen. Ein systematischer Zugriff auf das weite Feld der juridischen Praxis, das den differenzierteren Ansatz bildhistorischer Fragestellungen berücksichtigt, steht nämlich bislang noch aus. Hierbei werden sowohl methodologische Fragen in der Auseinandersetzung von Rechts- und Kunstgeschichte erarbeitet als auch – diachron anhand von Fallbeispielen – Artefakte im Hinblick auf ihre wesentliche Funktion für die rechtliche Handlung im transkulturellen Vergleich untersucht.

Der Bildatlas als Instrument

Die zeitliche und kulturelle Dimension der Ausgangsfrage bezieht sich auf den kontinentaleuropäischen Rechtskreis (civil law), der auf der Kodifizierung rechtlicher Normen beruht. Diese Kodifizierung bildet zugleich die Grundlage einer Materialisierungstendenz, die sich im spätrömischen Recht verfestigt und sich von Kontinentaleuropa aus bis in den Nahen und Fernen Osten und schließlich auch in großen Teilen Afrikas und Südamerikas ausbreitet. Die transregionale Perspektive der Forschungsarbeit besteht in der Idee, dass Bilder und Objekte in verschiedene kulturelle und historische Kontexte übertragen werden und somit als Ideen-Vermittler tätig sind.

Ausgangspunkt der Recherche ist die kritische Untersuchung der Text- und Bildarchive von Rechtshistorikern des 19. Jahrhunderts wie beispielsweise Jacob Grimm (1785–1863), Karl von Amira (1848–1930), Karl Frölich (1877–1953) oder Hans Fehr (1874–1961), deren Bildersammlungen jüngst unter anderem im Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt digitalisiert wurden [4]. In diesen Archiven finden sich visuelle und schriftliche Dokumente über die Bedeutung und den Gebrauch von Objekten und Artefakten im europäischen Rechtswesen. Als die Grundlagen des Römischen Rechts im 19. Jahrhundert durch die Zivilrechtskodifikationen abgelöst wurden, kam ein besonderes Interesse an der materiellen Seite der Welt juridischer Normen und Handlungen auf. Die Sammlung Karl von Amiras (Abb. 2), die sich heute im Leopold-Wenger-Institut in München befindet, enthält insgesamt 1.900 Bilder: Zeichnungen, Druckgrafiken, Fotografien, Postkarten, Buchillustrationen bis hin zu Aquarellen, die in insgesamt 103 Ordnern systematisiert sind. Karl von Amiras „Bild-Archiv“ folgt einer archäologischen Taxonomie, die Bilder sind ihren Funktionen nach auf großformatigen Pappen gruppiert und nicht selten ist ein erklärender Text angefügt. Jedoch bleibt die Verwendung der Bilder von Artefakten im Rechts-Atlas weitgehend einseitig: In den meisten Fällen stehen sie als „Dokumente“, die die Rechtsrealität in gewisser Weise „spiegeln“ oder abbilden sollen [5]. Auch für die Kunst- und Bildgeschichte ist der Bilderatlas zu einem zentralen heuristischen Instrument geworden, denkt man etwa an das Projekt des „Mnemosyne Atlas“ von Aby M. Warburg (1866–1929), auf dessen Tafeln die fotografischen Reproduktionen von Artefakten die Bilderwanderung im kontinentaleuropäischen Raum darstellten. Anders als die „Rechtsarchäologie“, die sich bemüht, die rechtshistorischen Sammlungen taxonomisch zu erfassen, geht es in der bildhistorischen Analyse darum, die Besonderheiten des Zusammenhangs von Gestaltung und Normenbildung durch eine Systematisierung der Bild-, Zeichen- und Objektgruppen zu verstehen [6].

Substituierende Artefakte: Schandbild und Richtschwert

Ein hochaktuelles Forschungsfeld ist die Untersuchung von Objekten, denen eine handlungsstiftende Kraft zugesprochen wird, da sie nicht allein über Visualität, sondern auch über das Körperschema auf den Betrachter wirken. Für den Rechtsbereich lassen sich einige Bild- und Objektgruppen finden, die über die Abbildhaftigkeit hinaus wirken und eine substituierende Funktion erhalten. Hier sind unter anderem die „Schandbilder“ zu nennen, denen das Kunsthistorische Institut in Florenz im Jahr 2012 zwei interdisziplinäre Workshops gewidmet hat. Im ersten wurde am speziellen Phänomen der in Ober- und Mittelitalien gebräuchlichen „pittura infamante“ im Spätmittelalter (Abb. 3) die Bedeutung der Schandbilder für die strafrechtliche Praxis im Detail diskutiert [7]. Die substitutive Hinrichtung in öffentlich gezeigten Darstellungen strafrechtlich Verfolgter, die in beschämenden Positionen zu sehen sind, bildet dabei den weiter gesteckten Rahmen, der über das Spätmittelalter hinweg praktische Bedeutung erhalten hat. Im zweiten Workshop wurde am Beispiel der diffamierenden Wirkung von Bildschändungen oder auch der vieldiskutierten Praxis des „shaming“ als Mittel des Strafrechts die besondere Form des Gebrauchs der die Rechtsperson substituierenden und hierdurch verletzenden Bilder analysiert. Dabei wurden ebenso die ethischen Dimensionen der Ökonomie in Betracht gezogen, welche das rechtliche Urteil mitbeeinflussen. Ins Bodenlose fallende oder auf den Kopf gestellte Personen, die unbekleidet oder entstellt gezeigt werden, affizieren den Betrachter über die visualisierte Instabilität, die als Prozess des Statusverlusts eines Individuums beschrieben werden kann. Die bildhistorische Analyse richtet sich also nicht allein auf den engeren Rahmen des „Juristischen“, sondern bezieht sich auch auf den Bereich des „Juridischen“, der die Herleitung und die Wirkung von Rechtsgrundsätzen miteinschließt.

Objekte, die für die Rechtspraxis zentrale Bedeutung hatten, wie zum Beispiel das Richtschwert, sind weitere Beispiele für die substituierende und aktiv wirkende Kraft der Objekte im Recht (Abb. 4). Über die eingravierten Texte, die sich in „Ich-Form“ an den Betrachter und Hinzurichtenden wenden, erhalten die Objekte einen dem Subjekt ähnlichen Status. Hier ist es nicht die Rechtsnorm, die über das Objekt sichtbar gemacht wird, sondern es ist das Schwert selbst, welches das Urteil vollstreckt.

Um den Gebrauch von Bildern und Objekten im juridischen Feld und die sich hieraus ergebende Einflussnahme auf die rechtliche „Objektivität“ näher zu bestimmen, dient die ethnographische Untersuchung des Conseil d’État von Bruno Latour als methodische Orientierung des Forschungsprojekts [8]. Die ethnographischen Erkenntnisse über Faktizität und Objekthaftigkeit helfen, die Nähe von rechtlichen und forensischen „Fakten“ und künstlerisch geformten „Artefakten“ zu untersuchen, die über die Form eine notwendige Distanz zur „Realität“ und somit „Objektivität“ schaffen sollen. Dieser empirisch-materialistische Ansatz wendet sich gegen formalistische Traditionen, die von der Annahme ausgehen, dass der Inhalt des Rechts unbeweglich und gesetzt sei (ius positum) und eine intrinsische Logik besäße, die lediglich durch die Analyse, die Deduktion und den Vergleich enthüllt werden könne. Im Gegensatz hierzu sollen die in den rechtlichen Verfahren und Handlungen gebrauchten Bilder und Objekte für den Prozess der Objektivierung als bedeutsam betrachtet werden.

Das Forschungsprojekt untersucht die Rechtsobjekte, die sonst als konzeptuell abgegrenzt von „realen“ Objekten diskutiert werden, in ihrer formenden und gestaltenden Bedeutung. Inwieweit üben sie einen Einfluss auf Kognition und Verhalten aus und erhalten hierdurch eine „soziale Rolle“ im Rechtssystem? Die Untersuchung versucht zum einen, diese systematischen Annäherungen an die Visualität und die Objekthaftigkeit des Rechts der rechtshistorischen Bildarchive nachzuvollziehen; zum anderen wird ein bildwissenschaftliches Anliegen verfolgt, das die Artefakte als in ihrer Form und Gestaltung fähige Übermittler der Rechtsidee im zeitlichen und topographischen Rahmen des kodifizierten Rechts analysiert.

Literaturhinweise

Curtis, D.; Resnik, J.
Representing Justice
Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven (2011)
Amira, K. v.
Die Genealogie der Bilderhandschriften des Sachsenspiegels
München: Franz, 1905
Vissmann, C.
Das Recht und seine Mittel: Ausgewählte Schriften
Berlin: Fischer, 2012
Dölemeyer, B.
Symbole des Rechts: Bildersammlung Karl Frölich – Altes Rathaus Birkenau
Jura Journal. Magazin für junge Juristen 2/2011, München 2011, S. 7
Schmoeckel, M.
Karl von Amira und die Anfänge der Rechtsarchäologie: Die rechtsarchäologische Sammlung Karl von Amiras am Leopold-Wenger-Institut
Zeitschrift für Rechtsarchäologie und Rechtliche Volkskunde 17, 67–81 (1997)
Behrmann, C.
The authority of juridical objects
The Challenge of the Object / Die Herausforderung des Objekts, Congress Proceedings, T. 1–3. Ed. by G. Ulrich Großmann and Petra Krutisch, Nürnberg, 2013; in Vorb.
Ortalli, G.
Pingatur in Palatio: la pittura infamante nei secoli XIII-XVI
Rom: Jouvence, 1979
Latour, B.
La fabrique du droit: une ethnographie du Conseil d'Etat
Paris: Editions La Découverte, 2002
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