Forschungsbericht 2012 - Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Richterliche Unabhängigkeit

Autoren
Grote, Rainer
Abteilungen
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
Zusammenfassung
Das Forschungsprojekt „Richterliche Unabhängigkeit“ beschäftigte sich mit aktuellen Fragen der richterlichen Unabhängigkeit aus verfassungstheoretischer, rechtsvergleichender und völkerrechtlicher Sicht. Das Projekt hat die theoretischen Grundlagen und Parameter richterlicher Unabhängigkeit im Kontext der Globalisierung und Internationalisierung erarbeitet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden im Bereich des Wissenstransfers konkret umgesetzt und erfuhren damit auch praktische Anwendung.

Das Forschungsprojekt „Richterliche Unabhängigkeit“ im Rahmen der Minerva Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht beschäftigt sich mit aktuellen Fragen der richterlichen Unabhängigkeit aus verfassungstheoretischer, rechtsvergleichender und völkerrechtlicher Sicht. In dem Projekt werden die theoretischen Grundlagen und Parameter richterlicher Unabhängigkeit im Kontext der Globalisierung und Internationalisierung erarbeitet. Mithilfe der Rechtsvergleichung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Ausgestaltung richterlicher Unabhängigkeit auf nationaler Ebene aufgezeigt und Vorschläge für die Inhaltsbestimmung des Prinzips auf internationaler Ebene gemacht. Dabei wird ein funktionsbezogener Begriff der Unabhängigkeit zugrunde gelegt.

Die im Rahmen der Forschungsarbeit gewonnenen Erkenntnisse konnten in verschiedenen internationalen Wissenstransferprojekten der Forschungsgruppe umgesetzt werden und auf diese Weise auch unmittelbar praktische Anwendung erfahren.

Unabhängigkeit der nationalen Justiz

Ausgangspunkt waren die in neuerer Zeit zunehmenden Forderungen nach einer institutionellen und prozeduralen Stärkung richterlicher Unabhängigkeit. Mit der sich wandelnden Funktion der Rechtsprechung in der gewaltengeteilten Demokratie ist in etablierten Rechtsordnungen das Bedürfnis entstanden, den Inhalt richterlicher Unabhängigkeit neu zu bestimmen. Dies bezieht sich auch auf die Richterbestellung. Die Diskussion über notwendige Reformen weist inzwischen starke transnationale Bezüge auf und lässt sich unter anderem auf den Einfluss des Völkerrechts zurückführen. Mit der Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes gibt es mittlerweile detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung der nationalen Justiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beispielsweise das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht detailliert ausgelegt. Diese Auslegung ist in dem Forschungsprojekt eingehend analysiert worden, um so die innerstaatliche Umsetzung zu unterstützen.

Dies ist insbesondere für Transformationsstaaten in Osteuropa und Zentralasien von Bedeutung, wo sich die Frage stellt, wie eine unabhängige Justiz als zentrales Element im Übergang zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgebaut werden kann. Ohne richterliche Unabhängigkeit lässt sich Rechtsstaatlichkeit und damit der effektive Menschenrechtsschutz nicht sichern. Darüber hinaus werden für die EU-Beitrittsstaaten europarechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Justiz immer wichtiger. Bei der Suche nach geeigneten Reformen in Einklang mit den internationalen Vorgaben bietet sich ein Blick auf andere Staaten an, die eine ähnliche Entwicklung bereits durchlaufen haben. Daher spielt die Rechtsvergleichung in dem Forschungsprojekt eine zentrale Rolle.

Unabhängigkeit internationaler Gerichte

Das Bedürfnis nach Neuorientierung bezieht sich nicht nur auf die Justiz in den einzelnen Staaten. Auf internationaler Ebene gilt es, mit der Erweiterung der internationalen Gerichtsbarkeit auch die Unabhängigkeit internationaler Richter zu garantieren. Durch die zunehmende Bedeutung der internationalen Streitbeilegung besteht die Gefahr, dass die Rechtsprechung sachwidrig beeinflusst wird. Dieser Gefahr muss auch strukturell begegnet werden. Des Weiteren verlangt die Funktionserweiterung der internationalen Gerichtsbarkeit eine Neujustierung ihrer justiziellen Unabhängigkeit. Ein Beispiel dafür sind die internationalen Strafgerichtshöfe. Mit der Unterwerfung von Individuen unter die internationale Strafgerichtsbarkeit gebietet der Individualrechtsschutz eine effektive Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Gerichte. Neben diesem Themenbereich setzte sich das Projekt auch mit Verhaltenskodizes sowie mit der Frage auseinander, wie die internationale Schiedsgerichtsbarkeit gegen sachwidrige Einflüsse gesichert werden kann.

Richterliche Unabhängigkeit im Mehrebenensystem

Während sich die Rechtswissenschaften traditionell mit dem Thema der richterlichen Unabhängigkeit im Kontext des nationalen Verfassungsrechts beschäftigen, wählte die Minerva Forschungsgruppe einen ebenenübergreifenden Ansatz. Dieser berücksichtigt die Rechtsvergleichung, das Völker- und Europarecht und geht damit über die einzelstaatliche Betrachtungsweise hinaus. Auf diese Weise konnten aktuelle ebenenübergreifende Fragen der richterlichen Unabhängigkeit aufgegriffen und in einem breiteren Kontext untersucht werden. Dem lag die Idee zugrunde, dass sich im Mehrebenensystem die verschiedenen Ebenen gegenseitig durchdringen und voneinander lernen können. Ziel des Forschungsprojekts ist, Lösungsansätze grenz- und ebenenüberschreitend fruchtbar zu machen. Dieser Ansatz war allen Teilprojekten gemeinsam. Während die Frage, wie die Unabhängigkeit von Richtern und Gerichten auf internationaler Ebene garantiert werden kann, noch weitgehend unerörtert ist, gibt es auf nationaler Ebene eingehende Untersuchungen zur Inhaltsbestimmung richterlicher Unabhängigkeit, die für die Ausgestaltung der internationalen Gerichtsbarkeit von Interesse sind. Andererseits aber wurden die internationalen Vorgaben für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes auf einzelstaatlicher Ebene bisher zu wenig berücksichtigt. Dies zu ändern war ein Anliegen des Forschungsprojekts. In dem mit dem Forschungsprojekt angestrebten Dialog zwischen den Rechtsordnungen kommt der Rechtsvergleichung eine zentrale Bedeutung zu. Sie ermöglicht es, gemeinsame Elemente zu identifizieren und so zu einer transnationalen Begriffsbestimmung beizutragen, ohne allerdings die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern zu vernachlässigen. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, neuen Herausforderungen für die richterliche Unabhängigkeit, die sich häufig länderübergreifend stellen, mit der Erarbeitung gemeinsamer Lösungsansätze zu begegnen. Mit dem Ziel, die Rechtsvergleichung in den einzelnen Teilprojekten in ihrer Herangehensweise konzeptionell zu unterstützen, widmete sich schließlich ein Projekt der Forschungsgruppe der Theorie und Methodik der Verfassungsrechtsvergleichung. Im Rahmen dieses Projekts haben mehrere Workshops am Institut in Heidelberg stattgefunden.

Ordnungsübergreifender Begriff der richterlichen Unabhängigkeit

Langfristig möchte das Projekt zu einer umfassenden Begriffsbestimmung richterlicher Unabhängigkeit beitragen. Auf der Grundlage allgemeiner theoretischer Erwägungen wurden ordnungsübergreifende Aussagen über den Inhalt richterlicher Unabhängigkeit gemacht. Zu diesem Zweck wurde von den Mitgliedern der Forschungsgruppe unter anderem eine Matrix der richterlichen Unabhängigkeit erstellt, die die einzelnen Aspekte dieses Konzepts verdeutlicht und systematische Grundlage für die verschiedenen Einzelprojekte war. Angestrebt wurde damit eine funktionsbezogene Definition, die unterstreicht, dass richterliche Unabhängigkeit der Rechtsförmigkeit des Richterspruchs und den Rechten der Parteien dient. Dies verlangt, dass richterliche Unabhängigkeit nicht nur als Schutz vor sachfremden Einflüssen, sondern auch in ihrer funktionalen Begrenztheit erfasst wird.

Aus dem Forschungsprojekt sind eine Habilitationsschrift und vier Dissertationen hervorgegangen. Darüber hinaus führte die Forschungsgruppe gemeinsam mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von 2008 bis 2010 ein Projekt zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit in den OSZE-Mitgliedstaaten durch, veranstaltete in diesem Zusammenhang eine internationale Expertenkonferenz und erarbeitete mit den Kyiv Recommendations eine Grundlage für Reformen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die Ergebnisse sind in dem 2012 beim Springer Verlag erschienenen Buch „Judicial Independence in Transition“ publiziert worden. Ferner erstellte die Forschungsgruppe im Auftrag der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2011 für den Chief Justice der Republik Südafrika ein umfangreiches rechtsvergleichendes Gutachten über Justizverwaltung in Deutschland, Frankreich, England und Wales und erarbeitete Empfehlungen für die anstehende Justizverwaltungsreform in Südafrika.

Literaturhinweise

Seibert-Fohr, A. (Hg.)
Judicial Independence in Transition
Springer, Heidelberg (2012)
Seibert-Fohr, A.
Judicial Independence in EU accessions: The emergence of a European basic principle
German Yearbook of International Law 52, 405–436 (2009)
Seibert-Fohr, A.
Richterbestellung im Verfassungswandel: Der Einfluss des Individualrechtsschutzes auf Funktion und Auswahl oberster Richter in Europa
Der Staat 49 (1), 130–156 (2010)
Seibert-Fohr, A.
European Standards for the Rule of Law and Independent Courts
Journal für Rechtspolitik 20, 161–169 (2012)
Müller, L.
Judicial Independence as a Council of Europe Standard
German Yearbook of International Law 52, 461–486 (2009)
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