Forschungsbericht 2012 - Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Modernisierung des Privatrechts in Lateinamerika und Europa

Autoren
Keiser, Thorsten
Abteilungen
Max Planck Institute for European Legal History, Frankfurt/Main
Zusammenfassung
Die Rechtsgeschichte Lateinamerikas stand immer in enger Verbindung mit Europa. Daher ist es besonders interessant zu beobachten, wie Privatrechtssysteme in beiden Kontinenten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts den Schritt in die Moderne wagten, um die Herausforderungen eines neuen Jahrhunderts zu bewältigen. In einem Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte wurde dieser Aufbruch aus rechtshistorischer Sicht analysiert.

Wo Recht als von Menschen geschaffenes Ordnungsinstrument für menschliche Verhältnisse konzipiert wird, ist „modernes Recht“ kein einfach zu handhabendes Abgrenzungskriterium für historische Forschung. Recht muss immer modern sein, sofern es den Anspruch erhebt, mit gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten zu können. Der Anspruch an „Modernität“ ist also eine typische Legitimationsform des Rechts der Moderne, die eben gerade dadurch gekennzeichnet wird, dass ihr Recht nicht als überzeitliche ratio dargestellt wird, sondern als ein dem jeweiligen Souverän verfügbarer und damit veränderbarer Normenkomplex. Für die rechtshistorische Arbeit liegt darin eine Herausforderung. Der Stempel des „Modernen“ kann in der historischen Rückschau nicht jeder Änderung des Rechts aufgeprägt werden, die beansprucht, eine alternative Gestaltungsform veränderter Verhältnisse zu sein, eine stets neue Antwort auf immer wieder anders formulierte Fragen einer sich wandelnden Gesellschaft. Gerade solche Veränderungen des Rechts historisch zu begreifen, zählt aber zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsgeschichte. Sie standen auch im Mittelpunkt des Projekts „Experiencias: Erfahrungen mit dem Privat- und Strafrecht in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zwischen Lateinamerika und Europa“, das am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte seit dem Jahr 2010 durchgeführt wird.

Krise des Rechts und Krise der Gesellschaft

Tatsächlich sind viele juristische Modernisierungen im 20. Jahrhundert, sowohl in Europa als auch in Lateinamerika, von Problemdiagnosen ausgegangen. Auf verschiedenen Ebenen wurde eine „Krise“ konstatiert, die neue Regelungen erfordere. Von zentralem Interesse für das Projekt war es, solche Krisenbeschreibungen in beiden Kontinenten aus zeitgenössischer Perspektive zu rekonstruieren, um dann die Problemlösungen der jeweiligen Rechtsordnungen vergleichend analysieren zu können. Die Frage lautete also nicht, was aus heutiger Sicht als „modernes Recht“ angesehen werden kann, sondern was modernes Recht für Juristen, Politiker oder sonstige Beteiligte an Rechtsdiskursen von etwa 1900 bis etwa 1950 in Lateinamerika und Europa bedeutete. Damit eröffnete sich ein faszinierendes Forschungsfeld für Einzelstudien, vergleichende Länderberichte, aber auch für Beobachtungen moderner transatlantischer Wissenskommunikation auf juristischem Gebiet. Darüber hinaus konnte mit dieser Vorgehensweise die Frage: „Was ist eigentlich modern?“ beantwortet werden, indem sich die Analyse auf ausgewählte Bereiche konzentrierte, die aus der damaligen Sicht für die Modernisierung der jeweiligen Rechtsordnung entscheidend waren.

Auswege: Industrialisierung und der Aufstieg des „Sozialen“

Die Krisendiagnosen des Rechts an der Schwelle zur Moderne – das war der erste wichtige und teilweise auch überraschende Befund – waren in Europa und in Lateinamerika sehr ähnlich gewesen, trotz der unterschiedlichen sozialen und politischen Verhältnisse in beiden Kontinenten. In beiden Kontinenten spielten Reaktionen auf das Phänomen der Industrialisierung eine Rolle, auch wenn diese in verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich verlaufen ist. Für die Rechtswissenschaft relevant war zum Beispiel die Zerschlagung individuell steuerbarer Arbeitsprozesse durch die Produktionsweise der großen Fabriken. Auch dadurch veränderte sich das Bild des Individuums, welches Dreh- und Angelpunkt der Rechtsordnung des 19. Jahrhunderts gewesen war. Prinzipiell frei und gleich sollte dieses Individuum nach den damaligen Konzeptionen sein. Es sollte in die Lage versetzt werden, seine Verhältnisse zu anderen autonom, entsprechend seinen Fähigkeiten zu regeln. Wo Menschen als Zahnräder einer großen Produktionsmaschinerie in die Abhängigkeit anderer geraten waren, erschien die Vorstellung des autonomen Einzelnen, dem man nur die nötigen Freiräume zu glücklicher Entfaltung geben muss, jedoch defizitär. Das angeblich „isoliert“ wahrgenommene Individuum des 19. Jahrhunderts wurde im 20. Jahrhundert aus dem Zentrum des Denkens über Privatrecht verdrängt. An seine Stelle trat „die Masse“ und damit das Recht des Einzelnen im Zusammenhang mit anderen. „Das Soziale“ wurde zum neuen Zauberwort in verschiedenen Bereichen, auch im Privatrecht. Hier ist es bei der Projektarbeit gelungen, vielfältige Ansätze in Lateinamerika und Europa vergleichend gegenüberzustellen. Dabei wurde deutlich, dass vielfach in Europa vorgeprägte Konzepte eines neuen sozialen Rechts, das die oft als „egoistisch“ gebrandmarkten liberalen Rechtsvorstellungen des 19. Jahrhunderts überwinden sollte, übernommen wurden. Dass es in Lateinamerika weniger gravierende Folgen einer Industrialisierung gegeben hatte, und dass auch kein Erster Weltkrieg als „Maschinenkrieg“ die Vorstellung vom Untergang eines bürgerlichen Rechtssubjekts beschleunigt hatte, war von untergeordneter Bedeutung. Für viele Juristen in beiden Kontinenten galt die gleiche Devise: War im 19. Jahrhundert die Aufgabe des Privatrechts als eine Befreiung des Menschen aus seinen von den Rechtsordnungen des Ancien Régimes konstruierten ständischen Bindungen angesehen worden, so ging es nun um eine Rückbindung des Menschen an die Erfordernisse seines jeweiligen Lebensumfelds.

Arbeit und Eigentum als Kernbereiche der Modernisierung

Derartige Modernisierungsansätze führten dazu, dass manche glaubten, Privatrecht sei abzuschaffen. Eine Mehrheit wollte es aber lediglich um neue Materien ergänzen, die sich um den alten Normenbestand bildeten. Besonders wichtig ist darunter das Arbeitsrecht. So glaubte man zum Beispiel, Probleme wie die Risikoverteilung bei Arbeitsunfällen mit den herkömmlichen Mitteln des Privatrechts nicht mehr lösen zu können. Der Mensch war eben nicht nur ein Vertragspartner, der irgendeine Arbeit verrichtete, sondern er verrichtete womöglich eine besonders gefährliche Arbeit, was die Forderung nach neuen Normen für Industriearbeit entstehen ließ. Unterstützt wurden solche Bemühungen von Bürgervereinigungen, die am politischen Geschehen regen Anteil nahmen und für die Fortschritt nicht zuletzt sozialer Fortschritt bedeutete. Auch die Legalisierung von Arbeitskämpfen verlangte nach neuen Rechtsformen jenseits der aus dem 19. Jahrhundert überlieferten Gesetzbücher. Gleichzeitig dachte man über eine gerechtere Verteilung der natürlichen Ressourcen nach. Eine moderne Vorstellung von Grundeigentum sollte etwa dessen Nutzen für gesamtgesellschaftliche Belange beachten. Das Eigentum wurde so bei manchen Juristen von der individuellen Rechtsposition in ein Rechtsinstitut mit sozialer Funktion umgedeutet, dessen Gebrauch allen zugutekommen sollte.

So ähnlich diese Ansätze in Lateinamerika und Europa waren, so unterschiedlich waren die Versuche, sie zu verwirklichen. Auch wenn in Lateinamerika sehr oft auf europäische Vorbilder zurückgegriffen wurde, waren die juristischen Innovationen stets an die jeweilige politische Realität in Lateinamerika angepasst. Man hat sich den interkontinentalen Rechtsaustausch, den es sicherlich gegeben hat, also nicht wie eine Verpflanzung von Organen von einem in einen anderen Körper vorzustellen, bei dem ein bestimmtes Rechtsinstitut ohne nennenswerte Modifikationen gleiche Funktionen in einem anderen sozialen Corpus erfüllen kann. Geraten Rechtsinstitute in eine andere soziale Realität, erfahren sie stets Veränderungen. Sie geraten in Wechselwirkungen mit anderen, bereits vorhandenen Normen oder normativen Vorstellungen. Sie werden von anderen Juristen in anderen Sprachen innerhalb verschiedener Institutionen angewendet und können im jeweiligen Kontext unterschiedliche Ziele legitimieren. All dies untermauert die Erkenntnis, dass die Geschichte modernen Rechts auch eine Geschichte der Verflechtung verschiedener normativer Systeme ist. Den Herausforderungen ihrer Analyse wird sich das Institut in weiteren Projekten stellen.

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