Engagement des Bundes erwünscht
Peter Gruss zur Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes
Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, führende Forschungseinrichtungen an deutschen Hochschulen künftig dauerhaft finanziell zu unterstützen, wird von der Max-Planck-Gesellschaft begrüßt. „Mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf bekräftigt die Bundesregierung ihren Willen, weiterhin verstärkt in den Wissenschaftsstandort Deutschland zu investieren“, sagt Peter Gruss, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Die Zielsetzung von Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan, im Zuge einer Grundgesetzänderung überregional bedeutsame Einrichtungen der Hochschulen zu fördern, „kann helfen, langfristig international sichtbare Spitzenstandorte der Forschung zu etablieren“. Wesentlich dabei sei, dass diese Standorte wissenschaftsgeleitet und im freien Wettbewerb identifiziert werden. „Wissenschaft muss die Chance haben, sich selbst zu regulieren. Nur dann kann sie ihre Stärke voll entfalten – und das heißt, Erkenntnisse gewinnen, die die Gesellschaft voranbringen.“
Die Max-Planck-Gesellschaft mit ihrem Auftrag zur Grundlagenforschung auf internationalem Spitzenniveau beruft seit ihrer Gründung weltweit führende Forscher für Deutschland. Durch zahlreiche Kooperationen trägt sie dabei maßgeblich zur wissenschaftlichen Profilbildung und internationalen Sichtbarkeit der Hochschulen bei. Im Zuge der Exzellenzinitiative ist die Max-Planck-Gesellschaft mit ihren Instituten an rund der Hälfte der geförderten Zukunftskonzepte und Graduiertenschulen und an mehr als zwei Dritteln der Exzellenzcluster beteiligt. „Diese hohe Beteiligung zeigt, wie entscheidend starke außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Etablierung von Exzellenzstandorten sind“, betont Gruss. Deshalb dürfe man die geplante Grundgesetzänderung, die die Beteiligung des Bundes an Hochschuleinrichtungen der Länder möglich macht, nicht als isolierte Maßnahme betrachten. Ein stärkeres Engagement des Bundes verspreche gerade im Konzert mit den bereits bestehenden, erfolgreichen gemeinsamen Forschungsförderstrukturen von Bund und Ländern einen hohen wissenschaftlichen Ertrag, unterstreicht Gruss. „Um die Stärken der außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter optimal zur wissenschaftlichen Profilbildung von Standorten nutzen zu können, ist die nachhaltige Finanzierungsperspektive durch die Weiterführung des Paktes für Forschung und Innovation unerlässlich.“