MPG gründet neues Institut in Luxemburg

1. Juni 2012
Die juristische Grundlagenforschung der Max-Planck-Gesellschaft wird im Zuge der Partnerschaft mit dem Großherzogtum entscheidend gestärkt. Profitieren soll auch der wissenschaftliche Nachwuchs.

In Kooperation mit dem Großherzogtum Luxemburg errichtet die Max-Planck-Gesellschaft ein neues Institut zur juristischen Grundlagenforschung. Der Senat der Max-Planck-Gesellschaft hat bei seiner jüngsten Sitzung der Neugründung des Max Planck Institute Luxemburg for International, European and Regulatory Procedural Law zugestimmt. „Das ist ein wichtiger Schritt, mit dem das Forschungsportfolio im Bereich der Rechtswissenschaften entscheidend gestärkt wird“, sagt Peter Gruss, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Für François Biltgen, Minister für Hochschule und Forschung in Luxemburg, bedeutet die Gründung dieses Max-Planck-Instituts einen weiteren Meilenstein der im Aufbau begriffenen Forschungslandschaft in Luxemburg. Der Standort Luxemburg soll zu einem internationalen Kompetenzzentrum in Rechtswissenschaften ausgebaut werden.   

Das neue Institut in Luxemburg-Stadt soll von drei Direktoren geleitet werden. Mit Burkhard Hess von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Marco Ventoruzzo, Lehrstuhlinhaber an der Bocconi University School of Law in Mailand und der Pennsylvania State University, konnten bereits zwei renommierte Rechtsexperten gewonnen werden. Noch in diesem Jahr wollen sie ihre Arbeit in Luxemburg-Stadt aufnehmen. Das dritte Wissenschaftliche Mitglied des Direktoriums wird in Abstimmung mit den beiden Gründungsdirektoren berufen werden. Die slowenische Rechtswissenschaftlerin Verica Trstenjak, seit 2006 Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, gehört dem Institut als Auswärtiges Wissenschaftliches Mitglied an.

Das neue Max-Planck-Institut wird sich mit den Grundlagen gerichtlicher und administrativer Verfahren beschäftigen und dabei mit der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Universität Luxemburg zusammenarbeiten. Als Themengebiete werden das europäische Verfahrensrecht, das vergleichende beziehungsweise internationale Prozessrecht sowie die Verfahrensfragen der Finanzmärkte in den Blick genommen. „Durch die in Luxemburg vertretenen Institutionen der Europäischen Union, insbesondere den Europäischen Gerichtshof, bietet der Standort hierfür ideale Voraussetzungen“, unterstreicht Peter Gruss.

Das Großherzogtum Luxemburg hat die dauerhafte und tragfähige Finanzierung des Instituts zugesagt. „Für Luxemburg ist es wichtig, dass neben der Universität Luxemburg auch internationale Forschungseinrichtungen von Luxemburg aus arbeiten. Die hohe Qualität der Max-Planck-Gesellschaft war für uns entscheidend, dieses Projekt zu unterstützen und dauerhaft zu finanzieren“, sagt François Biltgen. Neben den drei wissenschaftlichen Abteilungen, die jeweils von einem der Direktoren geleitet werden, und dem Bereich für das Auswärtige Wissenschaftliche Mitglied wird eine Max-Planck-Forschungsgruppe eingerichtet. „Das Großherzogtum bietet den Wissenschaftlern eine Ausstattung, die Grundlagenforschung auf höchstem Niveau möglich macht“, unterstreicht Peter Gruss, der mit dem Engagement in Luxemburg auch die Internationalisierungsstrategie der Max-Planck-Gesellschaft gestärkt sieht.

Zusammenarbeit mit der Universität

Das Großherzogtum Luxemburg will für die Forscher ein Konvent sanieren und erweitern, das in direkter Nähe der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Universität Luxemburg angesiedelt ist. Ziel ist es, Um- und Neubau in fünf Jahren abzuschließen. Bis dahin werden die Mitarbeiter des Instituts in einem Interimsbau untergebracht.

Zur Kooperation mit der Universität Luxemburg gehört neben der Zusammenarbeit in der Forschung auch die Zusammenarbeit in der Lehre und damit die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. So haben Max-Planck-Forscher in Abstimmung mit der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften beispielsweise die Möglichkeit, Doktoranden zu betreuen und ihre Promotionen zu begutachten oder Vorlesungen zu halten.

Burkhard Hess, 50 Jahre alt, hatte bereits Professuren an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Tübingen inne und leitet seit 2003 an der Universität in Heidelberg den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Prozessrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht. Zudem führt er das Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Marco Ventoruzzo, 38 Jahre alt, ist seit 2010 Full Professor an der Bocconi University School of Law, einer der führenden italienischen Universitäten mit dem Schwerpunkt auf Ökonomie sowie Handels- und Wirtschaftsrecht. Zudem lehrt und forscht Ventoruzzo an der Dickinson School of Law der Pennsylvania State University in den USA.

Mit dem Luxemburger Institut ergänzt die Max-Planck-Gesellschaft ihre breite juristische Kompetenz um das Verfahrensrecht. Derzeit unterhält die Max-Planck-Gesellschaft Forschungsinstitute, die das materielle Recht in den Kerngebieten des Privatrechts, des Strafrechts und des Völkerrechts sowie in Fragen des Geistigen Eigentums, des Wettbewerbs, der Besteuerung und der Sozialsysteme untersuchen. Hinzu treten das in Frankfurt ansässige Institut für Europäische Rechtsgeschichte und das Bonner Max-Planck-Institut für die Erforschung von Gemeinschaftsgütern.

Die Max-Planck-Gesellschaft betreibt derzeit vier Institute im Ausland: Die Bibliotheca Hertziana in Rom, das Kunsthistorische Institut in Florenz und das Max-Planck-Institut für Psycholinguistik in Nijmegen. Dazu kommt das von US-amerikanischer Seite finanzierte Max Planck Florida Institute auf dem Jupiter Campus in Palm Beach, Florida.

JE

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