Pirateriebekämpfung vor den Küsten Somalias

Experten diskutieren Lösungsansätze am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht

Piraterie und bewaffneter Raub auf See stellen auch ein Jahr nach der Entsendung erster Militärschiffe im Golf von Aden eine ernst zu nehmende Bedrohung für die zivile Schifffahrt und die Lieferung humanitärer Güter nach Somalia dar. Es erstaunt daher wenig, dass der UNO-Sicherheitsrat Ende November das Mandat zur Bekämpfung von Piraterie vor den Küsten Somalias einstimmig um zwölf Monate verlängert hat. Vor diesem Hintergrund trafen sich am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Experten aus Praxis und Wissenschaft, um die Probleme und Herausforderungen zu diskutieren, welche die Missionen im Golf von Aden mit sich bringen.

Im Fokus standen dabei die Fragen, ob die vom UNO-Sicherheitsrat zur Bekämpfung der Piraterie in Somalia gegenwärtig erlaubten Zwangsmaßnahmen den Praxistest durch den ersten großen multinationalen Polizeieinsatz bestanden haben und wie mit aufgegriffenen Piraten und ihrer strafrechtlichen Verfolgung zu verfahren sei. Auch ging es um die Frage, ob neue Instrumente zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika notwendig seien. Die Teilnehmer des Expertentreffens zum Thema Multinational Law Enforcement and Sea Piracy waren sich weitgehend einig darüber, dass die durch den Sicherheitsrat verliehenen Befugnisse zum polizeilichen Vorgehen gegen Piraten vor den Küsten Somalias ausreichend sind. Der UNO-Sicherheitsrat hatte im vergangenen Dezember die Regelungen gegen Piraterie und bewaffneten Raub auf See wesentlich erweitert und diese Erweiterung am 30. November 2009 um ein weiteres Jahr verlängert. Soweit es um Verfolgungsmaßnahmen auf Hoher See geht, gilt auch jetzt noch das auf das Jahr 1982 zurückgehende UNO-Seerechtsübereinkommen (SRÜ). Danach dürfen Piratenschiffe aufgebracht, die Besatzung festgenommen und Eigentum an Bord beschlagnahmt werden. Aufgrund der Sicherheitsratsresolutionen dürfen Staaten die polizeilichen Maßnahmen des SRÜ jetzt jedoch auch in Somalias Küstengewässern ergreifen - eine Handlung, die zuvor allein dem Küstenstaat Somalia vorbehalten war. Außerdem wurde der Weg für militärische Operationen auch auf dem somalischem Festland geebnet.

Speziell in den Beiträgen von Vertretern der NATO Operation OCEAN SHIELD, der EU Mission ATALANTA sowie von INTERPOL am Expertentreffen kristallisierte sich jedoch heraus, dass sich bei der polizeilichen Verfolgung von Piraten trotz genügendem rechtlichen Rahmen eine Reihe praktischer Probleme ergeben - z.B. von der großen Schwierigkeit, Piratenschiffe als solche zu identifizieren. Diese würden sich kaum von Fischer- oder Schmugglerbooten unterscheiden. Der Umstand, dass Waffen an Bord gesichtet würden, sei nicht sehr aussagekräftig, da aufgrund der prekären Sicherheitslage in dieser Weltregion beinahe alle Schiffe Waffen zu Selbstverteidigungszwecken mitführten. Eine weitere große operationelle Herausforderung stelle die Untersuchungsphase dar, die sich an die Identifikation und Aufbringen eines Piratenschiffes anschließt und in der die Beweise und Informationen für ein Strafverfahren gesichert und zusammengetragen werden. Hier zeige sich die eigentliche Schizophrenie dieser Missionen, die im Einsatz von militärischen Mitteln und Militärpersonal für eine genuin polizeiliche Aufgabe liegt, besonders deutlich. An Bord von Militärschiffen fehle es schlicht an Wissen und Erfahrung im Bereich polizeilicher Arbeit und darüber, wie eine erfolgreiche strafrechtliche Untersuchung eingeleitet werde. Beweise würden oft nur sehr mangelhaft aufgenommen, wenn nicht sogar - im wörtlichen Sinne - über Bord geworfen, wie es wiederholt mit beispielsweise Waffen geschehen ist. Das Nichtaufnehmen oder gar Vernichten von relevantem Beweismaterial würden eine strafrechtliche Anklage teilweise unmöglich machen, beziehungsweise zu Freisprüchen führen.

Doch fehlte es den Experten durchaus nicht an Ideen, wie sich dieses Manko an polizeilicher Fachkompetenz beseitigen ließe. Zum Beispiel durch die stärkere Einbindung von Militärpolizei und Militärjustiz. Auch könnten so genannte Shiprider fehlende Kenntnisse über das Strafverfahrens- bzw. Beweisrecht an Bord bringen - Shiprider sind Sicherheitskräfte (beispielsweise Polizisten) aus strafverfolgungswilligen Drittstaaten, die an Bord von Militärschiffen anstelle der Militärs des Flaggenstaates Zwangsmaßnahmen ergreifen und sonstige hoheitliche Handlungen durchführen. Würden diese auch eingesetzt, um Verdächtige festzunehmen, hätte dies zudem den Effekt, dass sich diese Personen bereits in der Gerichtsbarkeit des entsprechenden Regionalstaates befänden, was eine anschließende Überstellung an den Regionalstaat überflüssig machen würde. Als Alternative dazu könnten auch INTERPOL'S incident response teams Unterstützung bei der Polizeiarbeit der Spuren- und Beweissicherung bieten. Doch auch ohne diese Hilfe ließe sich die Erhebung von Beweisen und Sicherung von Spuren optimieren, indem entsprechende gesetzlich vorgeschriebene polizeiliche Abläufe in militärische Rules of Engagement "übersetzt" würden. Auch die Arbeit der UN CONTACT GROUP ON PIRACY OFF THE COAST OF SOMALIA an einer Vorlage zur Erhebung von Beweisen gemäß kenianischem Beweisrecht sei ein wichtiger Schritt.

Größeren Handlungsbedarf sehen Experten nach wie vor in der Art und Weise, wie nach der Festnahme mit den Seeräubern verfahren werde. So seien nur sehr wenige Staaten bereit oder in der Lage, festgenommene Piraten strafrechtlich zu verfolgen. Bislang seien einzig in den USA, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Spanien Strafverfahren gegen Piraten eröffnet worden. Besonders interessierten sich die Experten vor diesem Hintergrund für die Frage, ob ein internationales oder internationalisiertes Tribunal die Lösung auf das Problem der strafrechtlichen Verfolgung von Piraten sein könnte. Die Idee, ein solches Tribunal - analog den ad hoc Tribunalen für Ex-Jugoslawien oder Ruanda - auf Kapitel VII der UNO-Charta zu stützen, wurde jedoch kritisiert, da Piraterie an sich kaum eine Bedrohung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit darstelle, wie es solche Maßnahmen erforderten. Zudem lasse sich die Schwere des Verbrechens der Piraterie in keiner Weise mit Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord vergleichen. Verworfen wurde auch die alternative Idee, ein Piratentribunal in Form einer spezialisierten Kammer dem Internationalen Seegerichtshof anzugliedern. Dazu sei eine Ergänzung des Seerechtsübereinkommens nötig, was äußerst zeitintensiv wäre und überdies daran scheitern könnte, dass Staaten diesen Vertrag, der weit wichtigere Aspekte als Seepiraterie regelt, nicht antasten mögen. Als sehr Erfolg versprechenden Ansatz werteten die Experten den Vorschlag der UN CONTACT GROUP ON PIRACY OFF THE COAST OF SOMALIA, spezialisierte Piratenkammern an nationalen Gerichten einzurichten. Diese könnten internationale Elemente - von finanzieller Unterstützung bis hin zu internationalen Justizbeamten - aufweisen, Aber selbst bei einem internationalen oder internationalisierten Tribunal würde man spätestens bei der Vollstreckung der Sanktionen wieder auf ein rein nationales System zurückgreifen müssen. Ob der Wille der Staaten, Freiheitsstrafen zu vollstrecken größer ist als die strafrechtliche Verfolgung von Piraten scheint jedoch zweifelhaft.

Bei all diesen konstruktiven Ideen und Fortschritten machten sich die versammelten Experten aus Wissenschaft, Militär, Industrie und Verwaltung nicht allzu viele Hoffnungen, das vom Sicherheitsrat proklamierte Ziel der vollständigen Ausrottung der Piraterie zu erreichen. Einig waren sie sich zudem darüber, dass Mittel des Polizei- und Strafrechts dazu allein kaum ausreichen werden. Möchte man die Gewaltanwendung zu See nachhaltig eindämmen, müssten vielmehr die strukturellen Probleme Somalias gelöst werden, also der bewaffnete Konflikt befriedet und funktionierende staatliche Strukturen aufgebaut werden.

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