Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (ehemals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) gliedert sich in drei Forschungsabteilungen: Kriminologie, Öffentliches Recht und Strafrecht. In der Abteilung Kriminologie wird darüber geforscht, welche individuellen Veranlagungen und welche Umweltfaktoren Menschen dazu bringen, eine Straftat zu begehen. Hierfür werden wissenschaftliche Langzeitstudien mit Verhaltensexperimenten in der Virtual Reality-Welt kombiniert. Die Abteilung Öffentliches Recht beschäftigt sich mit dem Recht der öffentlichen Sicherheit. Untersucht wird, wie die Rechtsordnung auf Gefahren reagieren kann, um möglichst Straftaten und andere Schäden bereits im Vorfeld zu verhindern. In der Abteilung Strafrecht wird zu den Grundlagen des Strafrechts, zu Verbotsnormen und Kriminalstrafen unter den Bedingungen von Globalisierung und der sozialen wie kulturellen Fragmentierung von gesellschaften geforscht. Die Forschungsausrichtung des Instituts ist grundlagenorientiert und durch den interdisziplinären rechts-, sozialwissenschaftlichen und psychologischen Forschungsansatz zugleich anwendungsorientiert.

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79100 Freiburg
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Laut Umfragen fühlen sich viele Menschen hierzulande nicht frei, ihre Meinung zu äußern. Zu Recht? 

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Wohnsiedlung in Abenddämmerung mit Straßenbeleuchtung

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Soll die staatliche Förderung von Kunst und Wissenschaft von einem Bekenntnis zur Demokratie oder gegen Antidiskriminierung abhängig werden? Nein, meinen Max-Planck-Rechtsexperten.

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Max-Planck-Forschende kooperieren mit Partnern in mehr als 120 Ländern. Hier schreiben sie über ihre persönlichen Erfahrungen und Eindrücke. Patrick Mc Clanahan vom Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ist für sieben Monate nach Pennsylvania gereist. In vier Gefängnissen hat er verurteilte Einbrecher getroffen und sie dazu animiert, im Dienst der Wissenschaft Häuser auszurauben.

Ob gestürmte Parlamente oder rassistische Anschläge in den USA ebenso wie in Deutschland: Politisch motivierte Gewalt nimmt zu. Meistens scheinen die Aktionen ohne Zusammenhang zu sein und nur von Einzeltätern auszugehen. Doch Forschende erkennen darin durchaus terroristische Muster. James Angove befasst sich am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht mit der Frage, wie „Zufallsterror“ entsteht und was man dagegen tun kann.

Welche Ziele verfolgt eigentlich ein moderner, aufgeklärter Strafvollzug? Und wie verträgt sich die Idee der Wiedereingliederung mit der Option einer lebenslangen Haftstrafe? Federica Coppola, Juristin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht stößt mit ihren Fragen schnell an die Grenzen der Rechtspraxis. Und gibt überraschende Antworten.

Im Internet und in den sozialen Medien werden Hate Speech, Propaganda und Desinformation zunehmend zum Problem. Alle Bemühungen, die unerwünschten Inhalte durch Regeln oder Gesetze in den Griff zu kriegen, sind bisher gescheitert. Notwendig wäre eine Diagnose der tiefer liegenden Ursachen, meinen Johanna Rinceanu und Randall Stephenson. Dabei sollte die juristische Herangehensweise Anleihen bei der Medizin nehmen.

In Deutschlands vielfältiger Gesellschaft sorgen nicht nur Polizei und Justiz für Recht und Ordnung. Es gibt Gemeinschaften, die Konflikte mit eigenen Mitteln regulieren: etwa Familienclans mit ausländischen Wurzeln, aber auch Rockerbanden oder Reichsbürger. Hatem Elliesie vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle und Clara Rigoni vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht sind dem Phänomen auf der Spur.

Lügde, Bergisch Gladbach, Münster – die Serie von Kindesmissbrauchsfällen scheint nicht abzureißen. Die Forderungen nach härteren Strafen für die Täter werden immer lauter, das Bundesjustizministerium hat Anfang Juli erste Reformvorschläge vorgelegt. Doch welche Wirkung könnten schärfere Gesetze haben? Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ist da skeptisch. Die Juristin befasst sich seit Jahren mit dem Thema Missbrauch.

Fremdsprachensekretär*in

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 28. März 2024

Auszubildende*r als Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 28. März 2024

Dipl. Bibliothekar/in bzw. Bachelor Bibliotehkar/in (m/w/d)

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 19. März 2024

Fremdsprachensekretär*in

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 6. März 2024

Wissenschaftliche Mitarbeitende (w/m/d) mit Promotionsmöglichkeit

Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg 26. Februar 2024

Kurzfristig denken, kriminell handeln

2022 Deitzer, Jessica; Kübel, Sebastian; van Gelder, Jean-Louis

Sozialwissenschaften

Kurzfristig denkende – das heißt impulsive, sensationslüsterne und wenig zukunftsorientierte – Menschen begehen mit höherer Wahrscheinlichkeit Straftaten. In unserer Forschung befassen wir uns mit den Einflüssen und Erfahrungen, die solche Denkweisen formen. Demnach sind etwa ein raues und unberechenbares Umfeld, Viktimisierung, und ein früher erster Polizeikontakt mit kurzfristigen Denkweisen verbunden. Unsere Ergebnisse tragen dazu bei, den Zusammenhang zwischen kurzfristigem Denken bei Jugendlichen und späterer Kriminalität zu erklären.

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Entwicklung eines periodischen Überwachungsbarometers für Deutschland

2021 Poscher, Ralf; Kilchling, Michael; Landerer, Lukas

Rechtswissenschaften

In der rechtspolitischen Diskussion wird seit Langem kontrovers über die Notwendigkeit einer gesamtheitlichen Erfassung und verfassungsrechtlichen Bewertung der zahlreichen Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden debattiert. Wir entwickeln nun erstmals ein Konzept zum Aufbau eines periodischen Überwachungsbarometers. Auf der Basis eines theoretisch und empirisch unterlegten Modells entsteht ein Instrumentarium, mit dem die reale Überwachungslast gemessen und bewertet werden kann. Ziel ist die Sichtbarmachung der damit einhergehenden Freiheitsbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

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Das Dilemma der Triage

2020 Hörnle, Tatjana

Rechtswissenschaften

Die COVID-19-Pandemie hat zeitweise dazu geführt, dass nicht alle lebensgefährlich Erkrankten behandelt werden konnten. Ein Triage-Gesetz existiert nicht. Welche Auswahlkriterien – wie Alter oder die Erfolgsaussicht einer Behandlung – angemessen und zulässig sind und wer diese festlegt, ist hochumstritten. Welche Vorgaben ergeben sich aus der Verfassung und dem Strafrecht? Ist Ex-post-Triage eine Straftat? Wir haben mit Fachleuten verschiedener Disziplinen solche ethischen und rechtlichen Fragen aufgearbeitet.

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Predictive Policing – eine Evaluationsstudie zu vorhersagebasierter Polizeiarbeit

2019 Gerstner, Dominik

Rechtswissenschaften Sozialwissenschaften

Vor dem Täter am Tatort? Damit wird oft für sogenannte Predictive-Policing-Software geworben. Ob das funktioniert, wollte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht evaluieren: Mit einer von der Polizei Baden-Württemberg eingesetzten Software sollte in einem Pilotprojekt geprüft werden, ob sich für bestimmte Gebiete eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von künftigen Wohnungseinbrüchen vorhersagen lässt. Dies ist begrenzt möglich, aber die kriminalitätsmindernden Effekte sind moderat. Innerhalb der Polizei wurde der Einsatz kontrovers bewertet.

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Terrorismus, Cybercrime und andere komplexe Kriminalität führen weltweit zu einem Paradigmenwechsel in der Kriminalitätskontrolle. Es entsteht eine neue Architektur des Sicherheitsrechts, in der das Strafrecht mit anderen, präventiven Rechtsregimen zusammenwächst. Bestimmte Kriminalitätsformen können dadurch effektiver bekämpft werden. Zugleich geraten jedoch klassische rechtsstaatliche Garantien des Strafrechts in Gefahr, wenn nicht gleichzeitig auch eine neue Architektur der Freiheitsrechte mitentwickelt wird.

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