Hass in Haft

Bei ideologisch motivierten Straftätern nimmt die Gewaltbereitschaft durch eine Haftstrafe nicht ab

2. September 2008

"Ausländer auf offener Straße verprügelt" oder "Rechte attackieren Homosexuelle" - Schlagzeilen wie sie immer wieder vorkommen. Hassgewalt nennen Kriminologen diese Straftaten, die meist von jugendlichen Tätern verübt werden. Martin Brandenstein vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat untersucht, welchen Einfluss eine Haftstrafe auf Jugendliche nimmt. Nach Auffassung des Rechtsexperten zementiert eine Strafe gerade im Fall ideologisch motivierter Gewalt die Haltung des Täters.

"Im Knast sind wir oft überrascht worden", erzählt Brandenstein, "bei vielen der jungen Straftätern konnten wir gar nicht so sicher sein, ob da wirklich Fremdenfeindlichkeit hinter steckte." Ein Jugendlicher erzählte etwa, dass er sich draußen mit einem Ausländer ganz gut verstanden habe. Dann sei er allerdings mit seiner Clique an ihm vorbeigekommen und sei mit auf ihn losgegangen. Da habe der Ausländer dann halt Pech gehabt.

"Das ist hier ein einziger Kindergarten"
Wolle man herausfinden, wie sich Hafterfahrungen auf fremdenfeindliche Täter auswirken, müsse man sich einen spezifischen Umstand klarmachen: In der Haft beschränken sich Interaktionen auf einen äußerst kleinen Kreis von Menschen. "Die haben immer die gleichen Leute um sich herum - Leute, die ebenfalls kriminell geworden sind", sagt Brandenstein.
"Außerdem herrschen Machogehabe und Großtuerei und oft müssen sie sich mit Körpereinsatz verteidigen", erläutert er das soziale Klima im Knast. "Es sind also denkbar ungünstige Bedingungen", findet der Forscher. Im Gespräch allerdings zeigten sich einige der Jugendlichen durchaus in der Lage, ihre Interaktionen mit den anderen Inhaftierten distanziert zu betrachten. "Sie sagen dann: ‚Das ist hier ein einziger Kindergarten.’ Und trotzdem gehört es für sie dazu, sich körperlich zu wehren: Wenn man zuviel mit sich machen ließe, habe man keine Ruhe."

Fremdenfeindlichkeit hat viele Gesichter

Wie sich Freiheitsentzug letztendlich auf fremdenfeindliche Gewalttäter auswirke, lasse sich wegen der Heterogenität dieser Tätergruppe nicht eindeutig und pauschal beurteilen. ‚Normale’ Gefangene akzeptieren die Strafe in der Regel als eine normale Reaktion auf ihre Tat. Bei fremdenfeindlichen Gewalttätern sei dagegen nicht auszuschließen, dass sie die Strafe für ungerechtfertigt halten und ihre Kritik am ‚untätigen’ Staat gar bestätigt sehen. Neben den üblichen Wirkungen von Strafen, die etwa zu Trotz und einem ‚Jetzt erst recht!’ führen können, gibt Brandenstein zu bedenken, dass Jugendliche von einer Instanz bestraft werden, gegen deren verfassungsmäßigen Grundausrichtung sie mit ihrer Tat rebelliert haben. Tatsächlich ist dem Forscher ein Jugendlicher begegnet, der seine Entwicklung in Bezug auf seine Gesinnung in die Worte gekleidet habe: "Ich bin staatsfeindlicher geworden." Auch die Funktion der Gewalt - sei es als Mittel zum ideologischen Zweck, als Identität stiftende Handlung oder einfach des Thrills wegen - entscheide, ob der Jugendliche weiterhin als Gewalttäter rechter Couleur auffallen wird oder nicht. Prinzipiell gilt jedoch: Bei allen Jugendlichen lässt sich beobachten, dass die Gewaltbereitschaft im Laufe der Haftzeit abnimmt.

"Sie denken nicht dran, erwischt zu werden"

Doch gilt dies nicht uneingeschränkt: "Je mehr die Gewalt ideologisch motiviert ist, desto weniger scheint auch die Gewaltbereitschaft zurückzugehen." Zwar geht auch bei diesen ideologisch motivierten Tätern die Bereitschaft zurück, offene Gewalt auszuüben, weniger aber die Bereitschaft, etwa als Hintermann mittels delegierter Gewalt weiterhin ideologische Ziele zu verfolgen. "Man will sich dann die Hände selbst nicht mehr schmutzig machen."
Im Übrigen berichten Jugendliche, in Haft ruhiger geworden zu sein und auch, dass sie mit der rechten Szene wenig bis gar nichts mehr zu tun haben wollen. Und für fast alle inhaftierten Jugendlichen, bekommen die primären Bezugspersonen wie die Familie plötzlich eine ganz große Bedeutung.

Die Fakten, die Brandenstein in seinen empirischen Erhebungen zutage förderte, lassen den strafrechtlichen Umgang mit rechtsextremen Jugendlichen in keinem besonders positiven Licht erscheinen. Strafe als Abschreckung sei sowieso ein stumpfes Schwert. "Das würde ja voraussetzen, dass sie sich drum scherten. In der Regel ist das aber nicht so. Sie denken nicht ernsthaft dran, überhaupt erwischt zu werden." Schon allein diese Tatsache demonstriere, was von den Diskussionen um die Erhöhung der Jugendhöchststrafe von 10 auf 15 Jahren zu halten sei.

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