Vom Migrationshintergrund ist kaum die Rede

Herkunft und Nationalität spielen in der täglichen Arbeit der Jugendämter kaum eine Rolle

23. August 2011

Hilfe in Erziehungsfragen und Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren - die Aufgaben von Jugendämtern sind vom Gesetzgeber klar definiert. Weniger eindeutig erscheint die Zielgruppe der amtlichen Leistungen, insbesondere in Großstädten wie Stuttgart, München oder Frankfurt, wo in vielen Stadtteilen 50 Prozent und mehr der Bevölkerung unter 18 einen Migrationshintergrund hat. Welche Rolle spielen ethnische und kulturelle Differenzen im Alltag der Jugendämter? Diese Frage hat den Sozialanthropologen Boris Nieswand vom Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen zu Feldstudien über mehrere Monate in ein Beratungszentrum des Stuttgarter Jugendamtes geführt. Sein Eindruck: In den Jugendämtern wird der Migrationshintergrund ganz anders behandelt als in politischen oder wissenschaftlichen Debatten. "Es ist dort in der Regel eine ganz banale Sache."

Ethnizität gehört dort zwar zum Alltag, spielt aber in den meisten Fällen keine große Rolle. So hatten in dem untersuchten Beratungszentrum etwa 20 Prozent der Mitarbeiter und 55 Prozent der Klienten einen Migrationshintergrund. "Das heißt, dass die Mitarbeiter des Beratungszentrums alltäglich mit ethnischer Diversität konfrontiert waren und wussten, das hinter einem serbischen Namen, unter einem Kopftuch oder hinter einem Gesicht mit einem dunkleren Teint als dem eines Durchschnittsdeutschen, sich sehr unterschiedliche Klienten und Fälle verbergen können", berichtet er aus der Praxis.

Im Vergleich zu anderen personenbezogenen Differenzen erwiesen sich ethnisch-kulturelle Kategorien als wenig durchsetzungsstark. "Medizinisch-psychologische, juristische oder verwaltungstechnische Kategorisierungen von Personen sind in der Regel deutlich mächtiger", sagt Nieswand. "Wenn ein Kind etwa von einem Arzt als seelisch behindert klassifiziert wird, ist das Jugendamt rechtlich verpflichtet, der Familie Hilfen zur Verfügung zu stellen", nennt er ein Beispiel. Zur Banalisierung von Ethnizität trägt auch die Tatsache bei, dass in der Stuttgarter Behörde fünf von 15 Mitarbeitern einen Migrationshintergrund hatten. "Das bedeutete in der Praxis, wer über ethnisch-kulturelle Differenz redete, musste davon ausgehen, dass einer der „ethnisch Anderen“ als Kollege anwesend sein könnte", sagt der Forscher. "Sie werden daher gern vermieden."

Ähnliche Beobachtungen machte er auch in dem Gremium, das über die Gewährung von Hilfen zur Erziehung entscheidet. Auch dort vermieden die Akteure lieber öffentliche Referenzen auf ethnisch-kulturelle Differenzen. Zwar könnten ethnisch-kulturelle Kriterien bei der Beschreibung eines Falles und seiner Bewertung durchaus bedeutsam sein - wenn zum Beispiel auf geschlechtsspezifische Unterschiede in der Erziehung von Kindern verwiesen wird - doch sei es riskant diese in offener Runde anzusprechen. "Schließlich wissen alle Beteiligten, dass Markierungen ethnisch-kultureller Unterschiede das Potenzial innewohnt, diskriminierend zu sein", so Nieswand. "Referenzen auf solche Differenzen konnten vor allem dann geäußert werden, wenn sie wohlwollend oder paternalistisch waren." Mit negativen Zuschreibungen und Konsequenzen verbundene Verweise auf diese blieben danach oft eher implizit und versteckten sich hinter politisch korrekt erscheinenden Formulierungen und Kategorien. "Dann hieß es gern 'die Kooperation gestaltet sich zeitweise schwierig'."

Generell bestand das Hauptinteresse der Mitarbeiter des Jugendamtes nach seinen Beobachtungen vor allem darin, Verfahren jugendamtlicher Praxis zu etablieren, aufrecht zu erhalten und zielführend zu Ende zu führen. Je routinierter und unproblematischer die Prozesse abliefen, desto geringer war für sie der Anreiz ethnisierende Diskurse zu mobilisieren, so sein Eindruck. "Wenn Klienten des Jugendamtes in der Lage sind, ihre Rolle so zu erfüllen, dass ein mehr oder minder normaler Verfahrensverlauf gewährleistet wird, desto unwichtiger wird das Wissen um ethnisch-kulturelle Differenz in dem Verfahren." Doch ergebe sich aus dieser Präferenz für eine reibungslose Routine das Problem, dass Interaktionen immer dann anfällig für ethnisierende Zuschreibungen werden, wenn Klienten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesene Rolle angemessen zu spielen. Und das wiederum erscheint dann doch nicht ganz banal.

BF/HR

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