Forschungsbericht 2006 - Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

Hasskriminalität: Auswirkungen von Hafterfahrungen auf fremdenfeindliche jugendliche Gewalttäter

Hate crimes: The impact of imprisonment on violent juvenile offenders

Autoren
Brandenstein, Martin; Özsöz, Figen
Abteilungen

Kriminologie (Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht)
MPI für ausländ. und internat. Strafrecht, Freiburg

Zusammenfassung
Welche Auswirkungen haben Sanktionen und Gefängnis auf die Entwicklung und das Selbstbild von fremdenfeindlichen jugendlichen Straftätern? In den 1990er-Jahren rückten Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit mit dem Aufflammen von pogromartigen Gewaltexzessen und massiven, hassmotivierten Gewaltakten, die von jungen Männern ausgehen, in das Zentrum der Gewaltforschung und der Kriminalpolitik. Hassgewalt bezeichnet dabei solche Gewalt, die gegen Andere nur deshalb verübt wird, weil diese einer durch Religion, Ethnie, Behinderung oder sexuelle Orientierung markierten sozialen Gruppe angehören.
Summary
What effect do criminal sanctions and prison terms have on the development and self-perception of juvenile xenophobic criminal offenders? During the 1990s, a large scale flaring up of violent hate motivated crimes, carried out by young right-wing and xenophobic men, fell within the direct spotlight of research into violence and criminological policy. Hate crimes designate a set of criminal offences which are committed against those who, because of certain social characteristics such as religion, ethnicity, disability or sexual orientation, are labelled as belonging to another social group.

Ein Blick auf die Haftsituation rechtsextremistischer Gewalttäter in Deutschland

Die besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit für rechtsextremistische Gewalt folgt in Deutschland zweifellos aus der faschistischen Vergangenheit und dem rassistisch motivierten Völkermord. Rechtsextremistisch motivierte Gewalt rührt überdies an den Grundpfeilern einer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Gewalttätige Übergriffe auf Menschen mit anderer ethnischer oder sozialer Herkunft, mit anderem Glauben oder einer anderen sexuellen Orientierung stellen einen massiven Angriff auf die Menschenwürde dar, fordern das Gewaltmonopol heraus und fördern eskalationsträchtige „Wir-und-Sie“-Konflikte. In schwerwiegenden Fällen begegnet der Staat diesen Gewaltakten, wie auch allen anderen rechtswidrig und schuldhaft verübten Taten, mit der Verhängung von Haftstrafen.

Die Auswirkungen von Haft speziell auf rechtsextremistisch motivierte Gefangene sind bislang ebenso unbekannt wie es bis heute keine verlässlichen Zahlen zur Verbreitung von rechtsextremistischen Orientierungen im Strafvollzug oder zum Anteil von Inhaftierten, die einschlägige Straftaten begangen haben, gibt. Die weitgehende Vernachlässigung des Problems des Rechtsextremismus im Strafvollzug verwundert auch deshalb, weil gesellschaftliche Entwicklungen bekanntlich vor den Toren der Gefängnisse nicht Halt machen. In den vergangenen Jahren wird immer wieder auf ein deutliches Ansteigen der Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten hingewiesen. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass auch die Zahl rechtsextremistischer Gefangener in Strafvollzugsanstalten entsprechend zugenommen hat. Dies bedeutet wiederum, dass der Strafvollzug zunehmend mit einer speziellen Gruppe von Gefangenen konfrontiert ist, über die kaum etwas bekannt ist.

Eine Studie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht konzentriert sich nun auf die Auswirkungen von Jugendhaft auf die Entwicklungsprozesse junger Männer, die wegen rechtsextremistisch oder fremdenfeindlich motivierter Gewalttaten verurteilt und inhaftiert wurden (Abb. 1). Im Zentrum stehen Fragen nach der Veränderung der Identität, des Selbstbildes, der Bindungen an rechtsextremistische Überzeugungen und Gruppen sowie der Gewaltbereitschaft im Inhaftierungsverlauf. Zentrales Anliegen ist es ferner, über die deskriptive Ebene hinaus das Zusammenspiel unterschiedlicher Einflussgrößen innerhalb und außerhalb der Haft differenziert zu analysieren.

Ein Schwerpunkt dieses Projekts ist die Frage, ob und inwieweit der Strafvollzug rechtsextreme Orientierungsmuster Jugendlicher und Heranwachsender abschwächt, verfestigt oder in ihren inhaltlichen Ausprägungen verändert. Hierbei geht es insbesondere um die spezifischen Bedingungen von Veränderungsprozessen, das heißt um die Frage, unter welchen individualpsychologischen sowie sozial-institutionellen Bedingungen es zu einer Verfestigung oder Ablösung von rechtsextremen Tendenzen kommt. Zuallererst gilt es zu klären, inwieweit die als „rechtsextremistisch“ oder „fremdenfeindlich“ etikettierte Straftat tatsächlich aus einer rechtsextremen Ideologie heraus begangen wurde und in welcher Art und Weise sich vorhandene rechtsextreme Neigungen inhaltlich äußern. Manifestiert sich der Kern dieser jugendlichen Weltanschauung lediglich in einer Ablehnung und Abwertung von sozialen Minderheiten oder lassen sich weitere Facetten wie Nationalismus oder Führer- und Gefolgschaftsideologien feststellen?

Im Bereich individualpsychologischer Bedingungen richtet sich das Augenmerk der Forscher auf Auswirkungen des soziodemographischen Hintergrunds, der Persönlichkeitsmerkmale sowie der autoritären Persönlichkeitszüge auf rechtsextremistische Orientierungsmuster und den Vollzugsverlauf. In Bezug auf sozial-institutionelle Einflussgrößen werden sowohl formelle (wie Vollzugsform, Anstaltsgröße, Förderangebote) als auch informelle Strukturen (wie Subkulturbildung, Gruppenkonflikte, Anstaltsklima) des Vollzugs analysiert. Hierbei geht es zunächst um die Bedeutung der konkreten Haftsituation für rechtsextreme Tendenzen. Welche Rolle spielt beispielsweise die institutionelle Unterbringung oder die ethnische Zusammensetzung der Insassen für Einstellungsveränderungen und den Vollzugsverlauf? Können durch gezielte Förderangebote positive Veränderungen erzielt werden?

Fremdenfeindliche Gewaltbereitschaft wird zudem im Lichte des Selbstbildes und der Identität von Jugendlichen untersucht. Die Identitätsentwicklung von Jugendlichen lässt nicht nur eine entwicklungs- und sozialpsychologische, sondern auch soziologische Deutung fremdenfeindlichen gewalttätigen Verhaltens zu. So kann das Bild, das man von sich selbst hat, nur dadurch erzeugt werden, dass man sich selbst mit den Augen der Anderen sieht. Gerade in der Haft beschränken sich Interaktionen allerdings auf einen nur äußerst kleinen Kreis von Menschen. Das Austesten verschiedener Rollen, worauf Jugendliche zur Bewältigung ihrer Identitätsfindung angewiesen sind, ist somit nur sehr eingeschränkt möglich. Die Interaktionen in der Haft haben daher eine erhebliche Relevanz für die Identitätsentwicklung im Strafvollzug. Es ist aber auch die besondere Beziehung zwischen wegen Hassgewalt inhaftierten jungen Männern und dem strafenden Staat zu beachten. „Normale“ Gefangene sehen die Strafe in der Regel als eine (ebenso) „normale“ Etikettierung auslösende Reaktion auf die Straftat. Bei fremdenfeindlichen Gewalttätern hingegen ist anzunehmen, dass die strafende Reaktion des Staates an Stelle der Stigmatisierung den Rückgriff auf Rechtfertigungssysteme und Solidaritätsreservoirs mit sich bringt, die nicht nur Neutralisierung der Signale der Sanktion, sondern die Ausgangsmotivation und Bindung an hassunterstützende Gruppen verstärken.

Dieser Gesichtspunkt hängt eng zusammen mit einem weiteren Schwerpunkt der Untersuchung, nämlich der Art der verwendeten Rechtfertigungsstrategien. Aus der Art und Weise, wie die jungen Täter die Gewalt rechtfertigen, lassen sich Aussagen darüber treffen, wie tief rechtsorientierte Überzeugungen im Selbstkonzept verankert sind.

Erste Ergebnisse: Rechtsextreme Gewalt oder allgemeine Aggression?

Bisherige Ergebnisse zeigen, dass rechtsextremistisch motivierte Inhaftierte eine sehr heterogene Gruppe darstellen. Gleichwohl handelt es sich bei der Mehrzahl der in diesem Forschungsprojekt untersuchten jungen Männer um Mehrfachstraftäter, bei denen rechtsextremistische Ideologien häufig als Deckmantel für allgemeine Aggressionen dienen. Eine einheitliche Beurteilung der von Jugendhaft ausgehenden „Wirkstoffe“ ist nicht nur wegen der unterschiedlichen biografischen und persönlichkeitsspezifischen Hintergründe der jungen Männer, sondern auch wegen der nach organisatorischer, baulicher, nach Belegschaft und Insassenzusammensetzung sehr verschiedenen Haftbedingungen besonders schwierig. Dies kann sich etwa in der Unterbringung und im Umgang mit fremdenfeindlichen Jugendlichen von Anstalt zu Anstalt manifestieren, wenn etwa in einer Anstalt fremdenfeindliche Jugendliche zusammengelegt und in einer anderen auf verschiedene Abteilungen verteilt werden. Dennoch werden rechtsorientierte Jugendliche zumeist als eine Inhaftiertengruppe eigener Art – neben ansonsten lediglich nach Deliktsgruppen unterschiedenen Jugendlichen – innerhalb der jeweiligen Anstalt angesehen. Entsprechend kommt ihnen auch regelmäßig eine spezifische Aufmerksamkeit durch die Vollzugsverwaltung zu.

So wie schon im Allgemeinen Jugendliche in der Regel aus einer Kriminalitätsphase „hinauswachsen“, so lässt sich auch feststellen, dass die interviewten Jugendlichen hinsichtlich ihrer Gewaltbereitschaft von einem „Ruhiger-Werden“ berichten: davon, nur noch ihre Ruhe haben zu wollen; sich nicht mehr dafür zu interessieren, was andere Kumpels von ihnen „erwarten“ (nicht selten, weil sie auch merken, dass die Loyalität ihnen selbst gegenüber begrenzt ist, seit sie sich in Haft befinden); die Bedeutung ihrer Familie jetzt erst richtig erkannt zu haben (und in vielen Fällen Unterstützung von ihr zu erfahren). Die weit überwiegend unter jungen Menschen anzutreffende rechtsextremistisch motivierte Gewalt deutet bereits rein statistisch darauf hin, dass ihre Gewaltbereitschaft weniger wegen der Hafterfahrungen an sich, sondern aufgrund des altersbedingten Rückgangs der Aggressions- und Gewaltbereitschaft abebben wird.

Inwieweit auch die rechtsorientierte Einstellung allein mit dem Ablauf der Zeit abnimmt, hängt somit auch davon ab, welche Bedeutung die Gewaltbereitschaft für die Zugehörigkeit zu einer rechten Gruppierung hat. So lässt sich die Zugehörigkeit zur rechten Szene bei einigen Jugendlichen teilweise als die Inanspruchnahme eines von wenigen Angeboten auf dem „Gewaltmarkt“ oder, wie oben erwähnt, als „Deckmantel“ interpretieren. In diesen Fällen etwa ist damit zu rechnen, dass sich die fremdenfeindliche „Einstellung“ zusammen mit der Gewaltbereitschaft abschwächt. Ob die Erfahrungen mit ausländischen Insassen in der Jugendstrafhaft zu einer Verstärkung oder Abnahme der Fremdenfeindlichkeit führen, hängt von individuellen Erfahrungen mit einzelnen Ausländern ab und entzieht sich einer allgemeinen Beurteilung. Allerdings können hier auch Kontaktaufnahmen mit Jugendlichen von außen, etwa auch durch rechtsgerichtete Organisationen, eine Distanzierung von der rechten Szene erschweren.

Abkehr von starren Schemata im Jugendstrafvollzug

Die Bewertung des Bedrohungspotenzials der von Jugendlichen verübten rechtsextremistischen Gewalt lässt sich nicht unabhängig von den dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden präventiven und repressiven Mitteln nachzeichnen. Die rechtliche Institution der Jugendstrafe sagt wenig darüber aus, worin genau bei ihrer Verhängung für den betreffenden Jugendlichen eigentlich die (strafenden) Wirkungen bestehen werden. Schon im Allgemeinen ist in Strafanstalten ein auf die individuellen Bedürfnisse von straffälligen Jugendlichen ausgerichteter Umgang eher eine Ausnahme. Somit stellt sich auch und erst recht für den Umgang mit rechtsextremistischen Jugendgefangenen die Frage, welche konzeptionellen Änderungen bei der Vollziehung von Jugendhaft zu sinnvollen Ergebnissen führen können. Es gibt auch vollzugsexterne Programme, die einschlägigen Jugendlichen helfen sollen, ihren Ausstieg aus der rechtsextremen Szene zu erleichtern. Für die Jugendhaft selbst scheinen die unterschiedlichen und vielschichtigen biografischen und tatspezifischen Hintergründe der interviewten Jugendlichen bislang jedenfalls den Abschied von einem schematischen Umgang mit dieser Straftätergruppe nahezulegen.

Originalveröffentlichungen

F. Özsöz:
Rechtsextreme Gefangene im Strafvollzug – Ein Überblick.
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 90/1, 30–47 (2007).
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